Städtebauförderprogramm 2025 – Rat stimmt Projektliste zu

27.09.2024
 

Die Stadt Bonn plant mehrere städtebauliche Projekte, um in der Innenstadt die Aufenthaltsqualität zu verbessern und gleichzeitig Klimaanpassungen und Nachhaltigkeit zu fördern.


Der Rat der Stadt Bonn hat am 26. September 2024 der von der Stadtverwaltung vorgelegten Projektliste zugestimmt, die nun fristgerecht bis zum 30. September 2024 als Förderantrag für das Städtebauförderprogramm 2025 eingereicht werden. Basis ist der Masterplan Innere Stadt. Für den letzten Antrag im laufenden Förderprogramm liegt der Fokus auf den Projekten „Stiftsplatz", „Kölnstraße", und „Rheingasse". Für die Projekte „Umbau Rheinpromenade“ und „Uni trifft City“ wurde bereits eine Förderung zugesagt. 


Ein Projekt ist die Aufwertung des Stiftsplatzes, der als Teil des Leitmotivs Urbane C in der Nordstadt eine zentrale Rolle spielt. Die Neugestaltung soll die Verbindung zwischen Innenstadt, Beethovenhalle und Rhein stärken. Die Kosten für dieses Vorhaben belaufen sich auf 2,77 Millionen Euro, von denen bereits eine Million Euro durch das Programm „Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel“ gefördert werden. Der Baustart ist für Ende 2025 vorgesehen.


Die Kölnstraße zwischen Wilhelmsplatz und Bertha-von-Suttner-Platz soll gestalterisch und funktional aufgewertet werden, um die Wohnqualität zu verbessern und den Einzelhandel zu fördern. Diese Maßnahmen werden mit dem Umbau des Stiftsplatzes kombiniert. Die Bauarbeiten sollen Mitte 2026 beginnen. Die Gesamtkosten betragen 3,22 Millionen Euro.


Schließlich wird die Rheingasse als zentrale Verbindung zwischen Innenstadt und Rhein ebenfalls aufgewertet. Hier sollen insbesondere attraktive Wegeverbindungen geschaffen werden. Die Umsetzungszeitraum steht noch nicht fest, die Kosten werden auf 1,2 Millionen Euro geschätzt.


Marc Hoffmann / Amt für Presse, Protokoll und Öffentlichkeitsarbeit

 

Städtebau- und Gestaltungsbeirat der Stadt Bonn tagt öffentlich  

Der Städtebau- und Gestaltungsbeirat der Stadt Bonn tagt am Donnerstag, 27. Juni 2024 öffentlich. Die Sitzung findet von 16 bis 18 Uhr im Forum Ollenhauerstraße 2 zu dem Thema „Klimaanpassung – Zielsetzungen und Herausforderungen“ statt.

Bürgerinnen und Bürger sind herzlich eingeladen, die öffentliche Diskussion des Städtebau- und Gestaltungsbeirates mitzuverfolgen. Ein Rederecht besteht allerdings nicht. Dieses achtköpfige Expert*innengremium aus verschiedenen städtebaulichen Fachdisziplinen berät die Stadtverwaltung.


Ansprechpartnerin bei Fragen: Ina Friese (Schriftführerin
des Beirates), Telefon 0228 - 77 3632, E-Mail: ina.friese@bonn.de.

 

 

Neue Kindertagesstätte für Tannenbusch

19.04.2024

An der Oppelner Straße, Ecke Stolpstraße will die Stadt Bonn ein geeignetes Grundstück mit einer viergruppigen Einrichtung bebauen. Rund 70 weitere Betreuungsplätze können so geschaffen werden.

 

In Tannenbusch fehlen derzeit rund 260 Betreuungsplätze für Kinder von drei Jahren bis zur Einschulung. Um hier Abhilfe zu schaffen, will die Stadt Bonn auf einem geeigneten Grundstück an der Oppelner Straße, Ecke Stolpstraße eine neue Kindertagesstätte bauen. Der Rat der Stadt Bonn stimmte den Plänen in seiner jüngsten Sitzung zu.

 

Das Freigelände mit einer Fläche von etwa 3.600 Quadratmetern gehört der Stadt Bonn und ist als Spiel- und Bolzplatzfläche ausgewiesen. Ein Teil des Bolzplatzes kann erhalten werden. Durch den Bau der viergruppigen Kindertagesstätte können rund 70 neue Betreuungsplätze für Kinder im Alter von vier Monaten bis zur Einschulung geschaffen werden.

 

Der Neubau soll im Effizienzgebäudestandard 40 geplant und zweigeschossig gebaut werden. So kann die Flächenversiegelung so gering wie möglich gehalten werden. Für die Planung kommt wieder das „Bonner Modell“ zum Zuge mit einem Drei-Raumkonzept für jede Gruppe und gemäß dem Leitfaden des Städtischen Gebäudemanagements für Kita-Neubauten.

Neue Kita als Interims-Quartier während Sanierung

 

Da in den kommenden Jahren mehrere Kitas im Umfeld saniert werden müssen, kann dies unter Umständen dazu führen, dass dieser Kita-Neubau zunächst als Interimslösung während der Umbauzeit genutzt wird. Die Einrichtung soll als Ersatz-Quartier während der Umbauzeit der Kita Waldenburger Ring und danach als Interim für den Ersatz-Neubau in Buschdorf an der Van-den Driesch-Straße dienen. Erst danach kann die Trägerschaft vergeben werden. Eine entsprechende Ausschreibung wird daher erst später erfolgen.


Die Baumaßnahme steht unter dem Vorbehalt, dass noch eine Baugenehmigung erteilt werden muss und das Landesjugendamt eine Betriebserlaubnis erteilt. Die nötigen Haushaltsmittel müssen ebenfalls noch bereitgestellt werden.
 

Isabel Klotz / Amt für Presse, Protokoll und Öffentlichkeitsarbeit

 

 

 

Fassadenwettbewerb:

Ein Stück Stadtgeschichte erhalten

 

19.03.2024

 

Beim 46. Fassadenwettbewerb wurden neun gelungen renovierte Häuser ausgezeichnet. Die Sponsoren Sparkasse Köln-Bonn und der Verein Haus und Grund Bonn/Rhein-Sieg unterstützten den Wettbewerb wieder gemeinsam mit 11.000 Euro.

 

Die Renovierung eines Hauses dient nicht nur dem Werterhalt und dem persönlichen Komfort, sondern kann im besten Fall bei guter Ausführung auch der Weitergabe eines baukulturellen Erbes dienen. Genau darum geht es beim Fassadenwettbewerb, den die Stadt Bonn seit vielen Jahrzehnten gemeinsam mit der Sparkasse Köln-Bonn sowie dem Verein Haus und Grund Bonn/Rhein-Sieg veranstaltet.

 

Mit der Prämierung möchte die Stadt Bonn gemeinsam mit den Partner*innen die Anstrengungen von Hauseigentümer*innen würdigen, die mit einer aufwendigen Erneuerung des Erscheinungsbildes ihrer oftmals historischen Immobilie zugleich positiv auf das Straßenbild wirken. Im Alten Rathaus überreichte Bürgermeisterin Nicole Unterseh nun in festlichem Rahmen die Urkunden und Preise an die ausgezeichneten Eigentümer*innen. Dabei unterstützte sie Martina Westebbe, Bereichsleiterin Privatkunden Bonn und Köln-Südost der Sparkasse Köln-Bonn, und Wieland Münch, Vorstandsvorsitzender Haus & Grund Bonn/Rhein-Sieg – den beiden Sponsoren des Fassadenwettbewerbs.

 

„Bonn ist besonders reich an erhaltenswerten Fassaden, die exemplarisch für ihre jeweilige Zeit sind und die unser Stadtbild prägen. Mit einer fachgerechten Renovierung tragen die Hauseigentümer*innen und die beauftragten Handwerksbetriebe zum Erhalt eines Stücks Stadtgeschichte bei“, sagte Bürgermeisterin Nicole Unterseh zur Begrüßung.

 

11.000 Euro Preisgeld insgesamt

 

Insgesamt hatten 14 Eigentümer*innen ihre Bewerbung eingereicht. Die Jury unter Vorsitz von Architekt Stefan Schevardo und besetzt mit Stadtbaurat Helmut Wiesner sowie weiteren Architekt*innen und zwei Malermeistern beriet sich zu jedem Objekt. Für die Entscheidung der Jury gelten die Bewertungskriterien Stil- sowie Sachgerechtigkeit der Renovierung, die Harmonie von Formen und Farben sowie der Gesamteindruck. Insgesamt 11.000 Euro an Preisgeld hatte das Gremium zu verteilen. Die Sparkasse Köln-Bonn, seit 1982 Sponsorin, stellte 8.500 Euro zu Verfügung. Der Verein Haus & Grund Bonn/Rhein-Sieg beteiligte sich mit 2.500 Euro und unterstützt den Wettbewerb bereits zum 15. Mal. Die Bürgermeisterin dankte ausdrücklich den beiden Sponsoren, ohne deren Engagement der Wettbewerb nicht möglich wäre, ebenso wie der Jury, die ehrenamtlich die eingereichten Objekte bewertet hatte.

 

Die jeweils 1. Preise, mit je 1.800 Euro dotiert, gehen an:

  • Händelstraße 18
  • Kessenicher Straße 119
  • Michaelstraße 7

     

Mit dem 2. Preis, dotiert mit je 1.100 Euro, werden ausgezeichnet:

  • Bismarckstraße 20
  • Humboldtstraße 16
  • Jean-Paul-Straße 6


Für den 3. Platz, dotiert mit je 750 Euro, wählte die Jury folgende Objekte aus:

  • Blücherstraße 25
  • Jean-Paul-Straße 4
  • Kurfürstenstraße 13

     

Denkmalschutz ist keine Voraussetzung für Teilnahme 

Auch wenn unter den prämierten Fassaden viele aus den Gründerzeitvierteln der Südstadt oder dem Villenviertel Bad Godesberg zu finden sind, ist Denkmalschutz keine Voraussetzung für die Teilnahme und Prämierung beim Fassadenwettbewerb. Beteiligen können sich Eigentümer*innen von Gebäuden aus allen Baualtersklassen. Und auch bei „normalen“ Gebäuden können die Sensibilität für Eigenarten des Gebäudes, die handwerklich geschickte Umsetzung und das harmonische Einfügen in das Straßenbild preiswürdig sein. Daher ermutigt die Stadt Bonn ausdrücklich alle Hauseigentümer*innen, nach einer Renovierung über eine Teilnahme am Wettbewerb nachzudenken.

 

Seit 1972 wird der Fassadenwettbewerb ausgelobt. Seit dem Jahr 2015 findet er im Zwei-Jahres-Turnus statt. Der Anmeldeschluss ist jeweils am 30. September eines Jahres mit ungerader Jahreszahl. Die Preisverleihung findet im Jahr darauf statt. Für den nächsten Wettbewerb müssen die Unterlagen also bis 30. September 2025 eingereicht werde. Alle Informationen unter

 www.bonn.de/fassadenwettbewerb (Öffnet in einem neuen Tab), hier wird nach der Preisverleihung auch eine Bildergalerie mit den prämierten Fassaden sowie Auszügen aus den Jury-Begründungen zu finden sein. Zu den Anmeldeunterlagen für den nächsten Fassadenwettbewerb geht es  hier (Öffnet in einem neuen Tab).

Isabel Klotz /Amt für Presse, Protokoll und Öffentlichkeitsarbeit

1. Bonner Energiegipfel erweist sich als Ideenschmiede

27.02.2024


Die Energiewende in Bonn und dem Rhein-Sieg-Kreis ist ein Mammutprojekt. Dafür müssen Kommunen, Handwerk und auch die Bürgerschaft an einem Strang ziehen. Deshalb trafen sich am Mittwoch, 21. Februar, Vertreter von Handwerk, Innungen, Energiewirtschaft und Energieversorger beim 1. SWB-Energiegipfel für Bonn und die Region im Haus der Netze zum Austausch.

 

Die Energiewende hat zwar längst begonnen, dennoch muss in den kommenden Monaten und Jahren viel passieren, damit sie vollends glückt. Eine Vielzahl an Strom- und Fernwärmeleitungen sowie Photovoltaikanlagen müssen gebaut werden. Dabei kommt es vor allem auf die Zusammenarbeit aller an. „Wir können als Stadtwerke nicht alles selbst verbuddeln und montieren”, erklärte Olaf Hermes, Vorsitzender der Geschäftsführung der Stadtwerke Bonn. Gleichwohl sagte er vor mehr als 180 Gästen: „Wir sind als regionaler Energieversorger gefragt – wir werden massiv in die Erzeugung und in unsere Netze investieren“. Am liebsten wäre ihm, wenn die Bonner Dächer alle blau wären – also mit Photovoltaik-Anlagen bestückt. Bis es soweit ist, dauert es aber noch.

 

Austausch zwischen Energieversorger, Handwerk und Kammern

Beim ersten Bonner Energiegipfel stand der konstruktive Austausch zwischen dem Handwerk und seinen Kammern im Vordergrund. In verschiedenen Diskussionsforen und vier Panels zu unterschiedlichen Themen kamen die Gäste miteinander ins Gespräch. Die Podiumsdiskussionen „Chancen und Herausforderungen auf dem Weg zu Klimaneutralität“ und „Herausforderungen für die Wirtschaft“ wurden von Volker Groß, Chefredakteur von Radio Bonn/Rhein-Sieg, moderiert. Sie waren unter anderem mit Hans Peter Wollseifer, Präsident der Handwerkskammer zu Köln, Stefan Hagen, Präsident der IHK/Bonn-Rhein-Sieg, Professorin Tanja Clees von der Hochschule Bonn/Rhein-Sieg oder auch Kreishandwerkermeister Thomas Radermacher prominent besetzt.

Wärmeplanung ist von besonderer Bedeutung

Bonns Oberbürgermeisterin Katja Dörner bezeichnete die Stadtwerke Bonn als einen wichtigen Partner auf dem Weg zur Klimaneutralität bis zum Jahr 2035. „Angesichts der Klimakrise können wir nicht ambitioniert genug sein“, so Dörner. Die Stadtwerke hätten sich bereits „ambitionierte Ziele“ gesetzt. Wichtig sei dabei die Kommunikation – denn diese sei der Schlüssel für den Erfolg. Gerade erst hat die Stadt Bonn die SWB-Tochter BonnNetz mit der Wärmeplanung für die Bundesstadt beauftragt. „Die Wärmeplanung ist von besonderer Bedeutung“, so Oberbürgermeisterin Dörner.

Rhein-Sieg-Kreis Landrat Sebastian Schuster mahnte: Eine kreisfreie Stadt habe andere Voraussetzungen als ein Landkreis. Im Rhein-Sieg-Kreis seien beispielsweise gleich mehrere Energieversorger aktiv, kleinere Gemeinden würden nicht in eine Wärmeplanung investieren. Daher sei man gut beraten, wenn man die Herausforderungen aus verschiedenen Blickwinkeln betrachte – am besten aber gemeinsam mit der Stadt Bonn und da wo es geht auch mit den aktiven Energieversorgern.

Oliver Wagner vom Wuppertal Institut erklärte, dass der Nachhaltigkeitsgedanke nicht der einzige positive Effekt bei der Energiewende sei. „Wir brauchen Energiesicherheit und müssen uns auch deshalb aus den Fängen der fossilen Energiewirtschaft befreien”, so der Experte.


Kompetenzen bündeln, um Fachkräfte zu finden

Gut ausgebildete Fachkräfte sind auch in der Energiewirtschaft rar. Neben einer Reform der Ausbildungsberufe brauche es dafür mehr Initiative aus dem Handwerk und aus den Unternehmen heraus, wie Jürgen Hindenberg, Geschäftsführer Berufsbildung und Fachkräftesicherung der IHK Bonn/Rhein-Sieg, erklärte. Die Lösung bezeichnete er als „Beutegemeinschaft“. Unternehmen schließen sich zusammen, um gemeinsam Nachwuchs anzuwerben. In einigen Bereichen, vor allem in den sogenannten MINT-Fächern (zusammenfassende Bezeichnung von Unterrichts- und Studienfächern beziehungsweise Berufen aus den Bereichen Mathematik, Informatik, Naturwissenschaft und Technik) solle man schon in den Grundschulen anfangen. „Im Rhein-Sieg-Kreis und in Bonn haben wir keinen einzigen Ausbildungsbotschafter, der über Energiethemen informiert“, so Hindenberg. Dabei habe man eine „riesige Fachkräftelücke“.

Nur mehr Personal reiche allerdings nicht. Komplizierte Verfahren für Genehmigungen und Ausschreibungen würden die Energiewende abbremsen. Das Problem sah auch Silke Krebs, NRW-Staatssekretärin im Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz und Energie.  „Die Verwaltung muss lernen, mit Annäherungen und pauschalen Lösungen umzugehen”, so Krebs.


Kleingruppen erarbeiten nun Maßnahmenpakete

Die vier Panels, bei denen die Gäste sich in kleineren Runden austauschen konnten, widmeten sich dem Umgang mit den Gesetzeslagen, dem Wärmeatlas und der kommunalen Wärmeplanung, dem Fachkräftemangel, der Elektrifizierung und der Mobilitätswende sowie dem Genehmigungs- und Bürokratieabbau. Die Ergebnisse daraus wurden auf dem Podium später dem Publikum vorgestellt.

Doch nun geht die Arbeit erst richtig los, so SWB-Chef Olaf Hermes bei seinem Abschlusswort. „Wir müssen die Umsetzung im Fokus haben“, erklärte er. Man dürfe jetzt keine Zeit verlieren. In kleineren Gruppen sollen nun mit gezielteren Fragestellungen Maßnahmenpakete geschnürt werden. Nach der Sommerpause wird ein zweiter Energiegipfel stattfinden. 

Presseamt der Stadt Bonn, Preessmitteilung der Stradtwerke Bonn

Bildnachweis: SWB/Martin Magunia

 

Bonn hat 2023 PV-Ausbau verdreifacht - Jetzt Förderung beantragen

28.02.2024
 

Im Jahr 2023 wurde in Bonn dreimal so viel Photovoltaik-Leistung neu in Betrieb genommen wie im Vorjahr. Während in 2022 in Bonn 5.400 Kilowatt Peak neu ans Netz gingen, kamen 2023 rund 16.800 Kilowatt Peak hinzu. Dadurch wurde die insgesamt in Betrieb befindliche Photovoltaik-Gesamtleistung im Verlauf des Jahres 2023 von 31.439 auf 48.270 Kilowatt Peak gesteigert.


Unterstützt wird dieser Anstieg durch das Förderprogramm Solares Bonn. Laut einer aktuellen Mitteilungsvorlage der Stadtverwaltung an den Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale Agenda profitierten allein in 2023 insgesamt 2.366 Haushalte von der Bewilligung städtischer Zuschüsse in Höhe von insgesamt gut 1,5 Millionen Euro.

Mit dieser städtischen Unterstützung können im Vergleich zum bundesdeutschen Strommix rund 2.410 Tonnen CO2-Äquivalente pro Jahr eingespart werden.  

 

„Es ist sehr gut, dass der Ausbau der Photovoltaik in Bonn Fahrt aufgenommen hat. Die Antragszahlen beim Förderprogramm Solares Bonn sind 2023 derart hochgeschnellt, dass es die am häufigsten genutzte digitale Dienstleistung der Stadt war“, freut sich Oberbürgermeisterin Katja Dörner. „Wir fördern Solarenergie auch im Jahr 2024 weiter – vom kleinen Stecker-Solargerät für den Balkon bis zur großen Freiflächenanlage. Besonders begeistert bin ich vom Engagement der Bonnerinnen und Bonner, die sich jetzt für die Solarberatung ausbilden lassen. Diese Initiative wird uns noch einmal einen weiteren Schub geben.“  

 

Auf Anregung der „Parents4Future“ Bonn und finanziert durch die Stadt Bonn bildet der Verein Metropol-Solar derzeit in vier Online-Workshops 30 Personen für die Solarberatung aus. Diese werden anschließend ehrenamtlich und firmenunabhängig Solarberatungen für private Haushalte übernehmen – auf Wunsch auch persönlich zu Hause, ähnlich einer Nachbarschaftshilfe. Das Projekt trägt so dazu bei, die Stromwende aktiv in die einzelnen Quartiere zu bringen. Denn die Bonner Klimaziele können nur gemeinsam, in Kooperation von Stadt und Zivilgesellschaft, erreicht werden. 

 

Förderung auch für große Solaranlagen
 

Etwa 83 Prozent der im Jahr 2023 hinzugebauten Leistung stammt aus Photovoltaikanlagen unter 20 Kilowatt Peak Leistung – eine typische Größe für Privathaushalte. Das Förderprogramm Solares Bonn bietet jedoch auch für größere Solaranlagen hohe Zuschüsse: Photovoltaik auf Nichtwohngebäuden wie Schulen und Kitas, Vereinshäusern, Gewerbehallen, Bürogebäuden oder Kirchendächern wird mit 200 Euro pro Kilowatt Peak gefördert. 

 

Solaranlagen auf Mehrfamilienhäusern ab vier Wohneinheiten erhalten eine erhöhte Basis-Unterstützung von 300 Euro je Kilowatt Peak. Diese Basisförderung ist kombinierbar mit der Förderung für die Einrichtung von Mieterstrom – dafür gewährt die Stadt zusätzlich zehn Euro je Kilowatt Peak und Wohneinheit. Ein Beispiel: Vermieter*innen eines Wohnkomplexes können für eine 50 Kilowatt Peak PV-Anlage inklusive Mieterstrom-Angebot an 20 Mietparteien 15.000 Euro Basisförderung plus 10.000 Euro Mieterstrom-Förderung beantragen. 

Neben Dach-Solaranlagen fördert die Stadt Bonn auch Freiflächen-Photovoltaik, zum Beispiel zur Doppelnutzung von Parkplatz-Flächen oder landwirtschaftlichen Flächen, mit 200 Euro je Kilowatt Peak. 

 

Alternativen zum Eigenbetrieb

 

Wer Eigentum hat und ein großes Dach oder eine Freifläche für Photovoltaik zur Verfügung stellen möchte, die Solaranlage aber nicht selbst installieren und betreiben möchte, kann das Dach oder die Freifläche auch an Dritte verpachten, beispielsweise an Bürgerenergie-Genossenschaften, welche die Installation und den Betrieb der PV-Anlagen übernehmen. Der städtische Zuschuss wird in diesem Fall dem Dachpächter gewährt. Auch die Stadtwerke Bonn bieten diverse Betreibermodelle an, die vom klassischen Kaufmodell bis hin zu PV-Mietmodellen oder Dachpachtmodellen reichen. 

Über das städtische Förderprogramm bezuschusst die Stadt Bonn seit September 2021 die Installation von Photovoltaikanlagen auf Dächern und an Fassaden sowie von Stecker-Solargeräten im gesamten Stadtgebiet. Seit Januar 2023 können zusätzlich auch Förderungen für Freiflächen-Photovoltaikanlagen sowie Solarthermie-Anlagen zur Heizungsunterstützung beantragt werden. Sowohl private Haushalte (Mieter*innen und Eigentümer*innen) als auch Vereine und Gewerbetreibende sind berechtigt, einen Förderantrag zu stellen. Das Förderprogramm unterstützt den solaren Ausbau und trägt dazu bei, das Bonner Ziel der Klimaneutralität bis 2035 zu erreichen. 

Mehr Informationen gibt es unter www.bonn.de/solar.

 

Andrea Schulte / Amt für Presse, Protokoll und Öffentlichkeitsarbeit


 

13.02.2024

 

 

Am Bonner Rheinufer beginnen am Mittwoch, 14. Februar 2024, erste Vorbereitungen für die Neugestaltung der Promenade. Die Hauptarbeiten für den ersten Bauabschnitt zwischen Josefstraße und Altem Zoll starten einige Wochen später nach dem Ende der Hochwassersaison.

Die Visualisierung stellt einen Teil des neugestalteten Rheinufers dar: mit viel Grün, hellem Naturstein und vielen Sitzgelegenheiten in Form von Stufen.

Viel Grün, helle Bodenmaterialien und viel Platz zum Verweilen und Flanieren: Diese Visualisierung macht Lust auf das neue Bonner Rheinufer. Quelle Planorama Landschaftsarchitekten Berlin

 

Bereits jetzt werden die Mitarbeitenden des Amtes für Umwelt und Stadtgrün am Brassertufer unterhalb der Vogtsgasse die zwei Hochbeete aus den 1960er Jahren abtragen. An dieser Stelle wird später der geplante Kinderspielplatz unter dem Motto „Platz der Kinderrechte“ entstehen. Die Natursteinblöcke aus der Mauereinfassung werden an anderen Stellen im Stadtgebiet wiederverwendet.

 

Die künftige Spielfläche wird um die große Linde auf Höhe des Schiffsanlegers angelegt, so dass diese im Sommer Schatten spendet. Lediglich zwei Bäume im Bereich des ersten Bauabschnitts konnten nicht in die Neuplanung integriert werden. Sie werden bis Ende Februar gefällt. Dafür werden später drei neue Bäume als Ersatz gepflanzt.

 

Nach dem Rückbau der Hochbeete werden die Bereiche als ebenerdige Pflanzflächen hergerichtet. Als temporäre Einsaat wurde das Saatgut „Bienenfreund“ gewählt, das von Juni bis Ende September blauviolett blüht und sehr gut als Bienenweide geeignet ist.

 

So geht es weiter

 

Nach der Hochwassersaison starten im zweiten Quartal 2024 die Arbeiten an den Verkehrsflächen, die etwa sechs Monate dauern werden. Die Ausführungsplanung wird aktuell erstellt und die Ausschreibung vorbereitet. Anschließend werden die Promenadenflächen neugestaltet. Auch diese Arbeiten werden etwa sechs Monate dauern. 

 

Parallel wird ab Frühjahr 2024 die Entwurfsplanung für den zweiten Bauabschnitt zwischen Josefstraße und Rosental erstellt – die Umsetzung soll dann ab Ende 2025 erfolgen. Der dritte Bauabschnitt zwischen Altem Zoll und Zweiter Fährgasse ist ab dem Jahr 2027 vorgesehen.

 

Rheinufer wird zum Boulevard zum Verweilen und Flanieren

 

Das Bonner Rheinufer soll in insgesamt drei Bauabschnitten umgestaltet und zu einem Boulevard zum Verweilen und Flanieren werden. Vor dem Hintergrund zunehmender Hitzebelastung in Städten liegt dabei ein besonderer Fokus auf der Klimaanpassung: Viel Grün und entsiegelte Flächen, schattenspendende Bäume sowie Wasserspiele und Trinkbrunnen sollen künftig Gelegenheit zur Abkühlung an heißen Sommertagen bieten. Hinzu kommen attraktive Sitzgelegenheiten und eine multifunktionale Kinderspielfläche. Für Radfahrende und Fußgänger*innen wird die Straße an der Uferpromenade komfortabler und sicherer gestaltet.

Weitere Informationen über das Projekt hat die Stadtverwaltung auf ihrer Internetseite www.bonn.de/masterplan-rheinufer veröffentlicht.


Andrea Schulte / Amt für Presse, Protokoll und Öffentlichkeitsarbeit

Combahnviertel steht nicht vorläufig unter Denkmalschutz

09.02.2024


Eine rechtliche Prüfung hat ergeben, dass der Beschluss, mit dem 2021 das Satzungsverfahren eingeleitet wurde, keinen vorläufigen Denkmalschutz für das Combahnviertel erzeugt hat. Die Verwaltung wird dem Rat vorschlagen, das förmliche Satzungsverfahren mit einem Aufstellungsbeschluss auf Basis des Denkmalschutzgesetzes von 2022 neu zu beginnen.

 

Nach rechtlicher Überprüfung des bisherigen formellen Verfahrens zur Aufstellung einer Denkmalbereichssatzung für das Combahnviertel musste die Verwaltung feststellen, dass für das vorgesehene Satzungsgebiet bisher kein vorläufiger Denkmalschutz besteht. Grund dafür ist zum einen, dass der Beschluss zur Erarbeitung der Satzung vom 28. Juni 2021 nicht als Aufstellungsbeschluss öffentlich bekannt gemacht worden ist. Die Bekanntmachung der Offenlegung des Satzungsentwurfs vom 11. Januar 2023 konnte dies auch nicht ersetzen, da darin der Beschluss vom 28. Juni 2021 nicht erwähnt wurde.

 

Zum anderen kann nicht mit Sicherheit gesagt werden, ob der Beschluss vom 28. Juni 2021 – wäre er bekannt gemacht worden - überhaupt vorläufigen Schutz nach sich ziehen kann. Das Denkmalschutzgesetz NRW kennt nämlich erst seit seiner Neufassung im Jahr 2022 das Instrument des vorläufigen Schutzes während der Aufstellung von Denkmalbereichssatzungen, in der zur Zeit des vorgenannten Beschlusses geltenden Fassung aber nicht. Nach Prüfung der Verwaltung besteht daher kein vorläufiger Denkmalschutz im Combahnviertel und von daher gelten auch keine Erlaubnispflichten nach dem Denkmalschutzgesetz. Für die Eigentümer*innen von Gebäuden im Combahnviertel, die bereits einzeln als Baudenkmäler in die Denkmalliste eingetragen sind, bleibt es natürlich wie bisher bei der Erlaubnispflicht.

 

Die Verwaltung wird dem Rat der Stadt Bonn daher vorschlagen, das förmliche Satzungsverfahren mit einem Aufstellungsbeschluss auf Basis des Denkmalschutzgesetzes von 2022 neu zu beginnen. Sobald der Beschluss gefasst und ortsüblich bekanntgemacht ist, tritt die vorläufige Schutzwirkung ein. Ab dann unterliegen Maßnahmen im Combahnviertel einer denkmalrechtlichen Erlaubnispflicht. Der vorläufige Schutz entfällt, wenn die Denkmalbereichssatzung nicht binnen zwei Jahren in Kraft tritt.

 

Die genauere Erläuterung kann der Stellungnahme 231148-02 entnommen werden, die im Unterausschuss Denkmalschutz in der Sitzung am 14. Februar 2024 behandelt wird. Der neue Aufstellungsbeschluss ist zurzeit im verwaltungsinternen Abstimmungsverfahren.

 

Marc Hoffmann / Amt für Presse, Protokoll und Öffentlichkeitsarbeit

 

Geplante Seilbahn:

Für Gutachten wird der Baugrund erkundet

09.02.2024


Die Bundesstadt Bonn arbeitet weiter an ihrer Planung für die Seilbahn zwischen dem Bonner Uniklinikum auf dem Venusberg und dem geplanten DB-Haltepunkt der S13 in Beuel-Ramersdorf: Aktuell nimmt die Stadtverwaltung Feinjustierungen an der Trasse vor und stimmt diese mit Betroffenen ab. Parallel sind verschiedene beauftragte Gutachten in Arbeit.


Eines dieser Gutachten ist ein geologisches Vorgutachten. Dafür sind in den kommenden Wochen und Monaten Untersuchungen des Baugrunds, also des Bodens, entlang der geplanten Seilbahn-Trasse notwendig. Dabei werden Bohrungen ausgeführt, daher wird es im Umfeld zu vereinzelten Einschränkungen kommen.

 

In folgenden Bereichen werden die Baugrunduntersuchungen stattfinden:


Venusberghang

In der Woche ab Montag, 12. Februar 2024, auf dem Mittelhangweg unterhalb des Universitätsklinikums. Dazu wird der Waldweg ab der Einmündung Bergstraße nach Süden zeitweise gesperrt. Die Arbeiten dauern bis zu einer Woche.

 

Schießbergweg

Ab Mittwoch, 21. Februar 2024, im Bereich des Haltepunkts Schießbergweg in Ramerdorf (Stadtbezirk Beuel). In Folge dieser Arbeiten wird es zu Sperrungen des Mehlbergwegs nahe der Anschlussstelle Schießbergweg kommen. Auch diese Arbeiten werden voraussichtlich eine Woche in Anspruch nehmen.

 

Rheinaue

In den Monaten März und April sowohl in den links- als auch in der rechtsrheinischen Rheinaue. Es wird zu vereinzelten Einschränkungen bei der Nutzung von Parkwegen kommen können. Sobald die Arbeiten konkreter terminiert sind, wird die Stadtverwaltung die Öffentlichkeit informieren.

 

Hintergrund

 

Die Seilbahn in Bonn – vom linksrheinischen Venusberg über den Rhein bis ins rechtsrheinische Beuel - wäre die erste urbane, in den Öffentlichen Nahverkehr eingebundene Seilbahn in Deutschland, die mit einem normalen Nahverkehrsticket wie dem Deutschlandticket genutzt werden kann. Das Projekt wird gemeinsam von der Stadt Bonn und den Stadtwerken Bonn gesteuert. Umfangreiche Informationen hat die Stadtverwaltung im Internet unter www.bonn.de/seilbahn  veröffentlicht.

Marc Hoffmann /Amt für Presse, Protokoll und Öffentlichkeitsarbeit

Fassadenwettbewerb 2022:

Baukulturelles Erbe erhalten

 

29.06.2022

 

Im Alten Rathaus erhalten die Eigentümer*innen der prämierten Gebäude von Oberbürgermeisterin Katja Dörner ihre Urkunden. Die Sponsoren Sparkasse Köln-Bonn und der Verein Haus und Grund Bonn/Rhein-Sieg unterstützten den Wettbewerb wieder mit 11.000 Euro.

 

Das baukulturelle Erbe der Stadt zu erhalten und weiterzugeben, dazu will der Fassadenwettbewerb beitragen. Seit vielen Jahrzehnten wird der Wettbewerb von Stadt Bonn in Zusammenarbeit mit den Sponsoren Sparkasse Köln-Bonn und dem Verein Haus & Grund Bonn/Rhein-Sieg ausgelobt, um die Anstrengungen von Hauseigentümer*innen für den Erhalt ihrer historischen Immobilie zu würdigen.

Am Mittwoch, 29. Juni 2022, überreichte Oberbürgermeisterin Katja Dörner im Alten Rathaus die Urkunden an die Siegerinnen und Sieger. Unterstützt wurde sie dabei von Werner Hümmrich, Leiter Filialdirektion der Sparkasse Köln-Bonn, und Dirk Vianden, Vorstandsvorsitzender Haus & Grund Bonn/Rhein-Sieg.

 

„Bonn ist reich an wunderschönen Fassaden. In wenigen Städten Deutschlands ist Gründerzeitarchitektur so wunderbar erhalten, wie zum Beispiel in unserer Südstadt oder dem Villenviertel. Dass diese Pracht noch lange bleibt, ist Ihren Anstrengungen zu verdanken. Gemeinsam mit den beauftragten Handwerksbetrieben tragen Sie so zur Verbesserung des Stadtbildes und zum Erhalt eines Stücks Stadtgeschichte bei“, sagte Oberbürgermeisterin Katja Dörner.

 

 

Insgesamt hatten 28 Eigentümer*innen ihre Bewerbung eingereicht. 19 davon erfüllten jedoch nicht in ausreichendem Maß die Kriterien des Wettbewerbs. Die Jury unter Vorsitz von Architekt Stefan Schevardo und besetzt mit Stadtbaurat Helmut Wiesner sowie weiteren Architekt*innen und zwei Malermeistern beriet sich zu jedem Objekt. Für die Entscheidung der Jury gelten die Bewertungskriterien Stil- sowie Sachgerechtigkeit der Renovierung, die Harmonie von Formen und Farben sowie der Gesamteindruck. Insgesamt 11.000 Euro an Preisgeld hatte das Gremium zu verteilen.

 

Die vier 1. Preise, die mit jeweils 1.600 Euro dotiert sind, gingen an:

  • Lindenallee 9, Lothar Schutz,
  • Poppelsdorfer Allee 76, Dr. Alexander Schmitz,    
  • Schloßstraße 6, Katrin Both,               
  • Luisenstraße 6, Sabine Donicht.

Für die mit jeweils 1.000 Euro dotierten 2. Preise wählte die Jury folgende Gebäude aus:

  • Gluckstraße 10, Julia und Dr. Thorsten Smidt,
  • Kaiserstraße 85, Arminenhaus e.V., z. Hd. Christian Erbers,
  • Kirschallee 30, Bernhard Jansen,   
  • Weberstraße 91, Petra und Paolo Groben-Moretti.
     

Auch wenn regelmäßig viele denkmalgeschützte Häuser zum Wettbewerb angemeldet werden, ist Denkmalschutz keinesfalls eine Voraussetzung für die Teilnahme und Prämierung. Oberbürgermeisterin Katja Dörner ermutigte ausdrücklich alle Hauseigentümer*innen zu einer Teilnahme.

 

Denn preiswürdig sei der verantwortungsbewusste und vorbildliche Umgang mit der architektonischen Aussage eines Hauses, die Berücksichtigung der Umgebung durch harmonisches Einfügen in das Stadtbild und eine hervorragende handwerkliche Ausführung. „Dies kann auch bei einem ‚normalen‘ Gebäude so gut gelingen, dass die Jury einen Preis zuerkennt“, so die OB.

 

So bekam bei der aktuellen Runde des Fassadenwettbewerbs die ehemalige Transformatorenstation von Daniela Kinkel in der Kunigundenstraße 42 einen Sonderpreis über 600 Euro zuerkannt. Damit erkannte die Jury an, „dass die Gestaltung und Umnutzung des Sonderbauwerks eine besondere, mit den übrigen Beiträgen kaum vergleichbare Herausforderung darstellte, welche vom Eigentümer mit bemerkenswerter Kreativität bewältigt wurde“, heißt es in der Begründung. 

 

Über den Wettbewerb 

 

er Fassadenwettbewerb wurde zunächst jährlich, seit 2015 im 2-Jahres-Turnus ausgelobt. Seit 1972 haben sich so schon mehr als 4200 Eigentümerinnen und Eigentümer beteiligt, fast 1.000 Fassaden wurden für gut gelungene Renovierungen prämiert.

Seit 1982 beteiligt sich die Sparkasse Köln-Bonn als Sponsor an diesem Wettbewerb, in diesem Jahr erneut mit 8.500 Euro. Bereits zum 14. Mal unterstützt Haus und Grund Bonn/Rhein-Sieg als Sponsor den Fassadenwettbewerb.  Für dieses Jahr wurden 2.500 € zur Verfügung gestellt. Die Oberbürgermeisterin dankte ausdrücklich den beiden Sponsoren, ohne deren Engagement der Wettbewerb nicht möglich wäre. Weitere Informationen sowie Teilnahmebedingungen unter

 www.bonn.de/fassadenwettbewerb