Informationsrundgänge zur Neugestaltung des Rheinufers

31.08.2023


Die Stadt Bonn lädt für Donnerstagnachmittag, 7. September 2023, zu zwei Informationsrundgängen zum Sachstand der Planung des Bonner Rheinufers ein. Die moderierten Rundgänge durch das Planungsgebiet des ersten Bauabschnitts zwischen Josefstraße und Altem Zoll bieten Gelegenheit zum Austausch mit dem beauftragten Landschaftsarchitekturbüro Planorama und den zuständigen Mitarbeitenden der Stadtverwaltung.
 

Der erste Rundgang startet um 16:30 Uhr, der zweite um 18 Uhr. Beide dauern etwa eine Stunde. Anmeldungen sind bis zum 5. September möglich per E-Mail an buergerbeteiligung@bonn.de. Sollte es mehr Anmeldungen als verfügbare Plätze geben, entscheidet das Los über die Teilnahme. Alle Interessierten erhalten bis zum 6. September eine Rückmeldung.


Fragen beantworten Doreen Käppler-Jerbi (Telefon: 0228 - 77 4237) und Kirsten Sump (Telefon: 0228 - 77 5451) vom Amt für Umwelt und Stadtgrün (E-Mail: masterplan-amt67@bonn.de).


Parallele Online-Beteiligung


Ebenfalls am Donnerstag, 7. September, startet auf der städtischen Online-Plattform www.bonn-macht-mit.de eine weitere Beteiligungsrunde. Zwei Wochen lang können die Bürger*innen den Stand der Planungen einsehen und ihre Ideen einbringen.


Mit Beteiligung der Bürger*innen zum finalen Gestaltungskonzept


Der Wettbewerbsbeitrag des Planungsbüros Planorama aus Berlin war im Oktober 2021 als Sieger aus dem Wettbewerbsverfahren für die Gestaltung der Rheinuferpromenade hervorgegangen. Seit Auftragsvergabe entsteht nun in mehreren Phasen das finale Gestaltungskonzept, wobei jeweils die Bürger*innen beteiligt werden.

In den bisherigen Beteiligungen zum Wettbewerbsverfahren, der Meinungsabfrage zum Siegerentwurf sowie der Beteiligung zur Vorplanung im November 2022 haben die Bonner*innen bereits zahlreiche Anregungen und Wünsche für das neue Rheinufer eingebracht. Das Planungsbüro hat diese ausgewertet, geprüft und, wo möglich, in die Planung übernommen. So sollen zum Beispiel nahe der Oper ein Wasserspiel sowie eine Sitz- und Wasserskulptur errichtet werden, und der geplante Spielplatz in der Nähe des Schiffanlegers soll eine Einfassung erhalten. Für den zweiten Bauabschnitt haben sich die Bürger*innen eine Tanzfläche vor der Beethovenhalle gewünscht

Nach den nun anstehenden Informationsrundgängen wird die Entwurfsplanung für den ersten Bauabschnitt zwischen Josefstraße und Altem Zoll fertiggestellt und in die politischen Gremien eingebracht. Die Bauarbeiten sollen Ende des Jahres starten.
 

Hintergrund: Mehr Grün und Aufenthaltsqualität


Mehr Grün, attraktive Aufenthaltsbereiche und vielfältige Nutzungsmöglichkeiten: Bei der Umgestaltung des Bonner Rheinufers soll mit dem Landschaftsraum samt seinen historischen Spuren verantwortungsvoll umgegangen werden. Der künftig verkehrsberuhigte 1,5 Kilometer lange Abschnitt wird zum Boulevard zum Verweilen und Flanieren umgestaltet. In insgesamt drei Bauabschnitten soll der Uferbereich zwischen Zweiter Fährgasse und Rosental aufgewertet werden.


Der erste Bauabschnitt (zwischen Josefstraße und Alter Zoll) soll Ende 2023 beginnen, der zweite Bauabschnitt (nördlich der Josefstraße bis Rosental) Ende 2025 und abschließend der dritte Bauabschnitt (Alter Zoll bis Zweite Fährgasse) ab dem Jahr 2027.

Kontakt.

 

Andrea Schulte / Amt für Presse, Protokoll und Öffentlichkeitsarbeit

Seilbahn-Projekt schreitet voran

Stadt und SWB erarbeiten Grundlagen

 

04.08.2023

Die vorbereitenden Arbeiten bei der Planung für die Bonner Seilbahn laufen auf Hochtouren. Sie wäre die erste urbane Seilbahn in Deutschland, die mit einem normalen Nahverkehrsticket wie dem Deutschlandticket genutzt werden kann. Dies geht aus einer aktuellen Mitteilungsvorlage (DS-Nr. 231212) hervor, mit der die Stadtverwaltung über den Sachstand informiert. Das Projekt wird gemeinsam von SWB-Verkehr und Stadt gesteuert.

Oberbürgermeisterin Katja Dörner zeigt sich zufrieden mit dem aktuellen Planungsstand: „Ich bin zuversichtlich, dass wir dieses Nahverkehrs-Highlight für Bonn erfolgreich und zügig weiter voranbringen. Die Seilbahn wird umweltschonend nicht nur die Mobilität auf den Venusberg deutlich verbessern, sondern die schnellste Verbindung von der Bahn zu vielen wichtigen Arbeitsplätzen links und rechts vom Rhein sein. Sie wird Vorbild-Charakter für andere Kommunen entfalten, die Lösungen für klimagerechte, urbane Mobilität suchen.“

Anja Wenmakers, Geschäftsführerin SWB Bus und Bahn, ergänzt: „Die Seilbahn ist für unsere Fahrgäste da, wir werden sie in unser Tarifsystem integrieren. Pendlerinnen und Pendler sind die Menschen, denen wir eine neue Art der Mobilität bieten wollen. So soll der Einsatz der Seilbahn für geringere Emissionen sorgen, auch weil er andere Verkehre reduziert. Sie kann damit einen wesentlichen Beitrag für eine deutlich umweltfreundlichere Mobilität leisten.“

 

Vorgutachten als weitere Schritte

Derzeit werden verschiedene Vorgutachten eingeholt und die Abstimmung mit verschiedenen Trägern öffentlicher Belange herbeigeführt. Dazu zählen im Einzelnen:

  • Ein Gutachten zur Windsimulation am Posttower: Um den Einfluss der Windverwirbelungen, die durch den Posttower entstehen, auf die Seilbahn zu erfassen, soll ein Gutachten beauftragt werden. Neben dem Posttower soll hier auch die Randbebauung berücksichtigt werden, um eventuell auftretende Effekte zu erfassen, die aus der Kombination der Gebäude entstehen.
  • Meteorologisches Gutachten: Es wird eine Angebotsabfrage vorbereitet für ein erforderliches Zusatzgutachten für die Trassenplanung in Bezug auf Windangriff, Unwetterereignisse etc. Dabei werden auch die daraus resultierenden möglichen Ausfallzeiten der Bahn ermittelt.
  • Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP): Im Rahmen des Plangenehmigungsverfahrens wird für die geplante Seilbahn eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) durchgeführt. Da es für Seilbahnen keine konkreten methodischen Vorgaben für den naturschutzfachlichen Untersuchungsrahmen gibt, werden zur Orientierung entsprechende Vorgaben für Freileitungsplanungen von Hochspannungstrassen und Stadtbahnen herangezogen. Frühzeitige Abstimmungen der Rahmenbedingungen für naturschutzfachliche Erhebungen im Einwirkungsbereich des Vorhabens, werden mit der Höheren Naturschutzbehörde (Bezirksregierung Köln) sowie der Unteren Naturschutzbehörde der Stadt Bonn fortgesetzt.

     

Wichtige Meilensteine sind geschafft

Die Stadtwerke Bonn und Bonner Stadtverwaltung haben bereits einige Meilensteine im Hinblick auf die Seilbahnplanung bewältigen können:

  • Ausschreibung Projektplanung und Baugrunduntersuchung: Die Stadtwerke haben die Projektsteuerung bereits europaweit ausgeschrieben. Die ebenfalls europaweite Ausschreibung der notwendigen Baugrunduntersuchung wird derzeit vorbereitet.
  • Station Rheinaue: Mit dem Urheberrechtsinhaber der Rheinaue konnte eine Beteiligung am Projekt vereinbart werden. Er wird gebeten, ein Planungsangebot abzugeben, um die Seilbahnstation in die Rheinauengestaltung optimal und denkmalgerecht einzufügen. Erste Abstimmungen sind bereits erfolgt und die Station kann aus Sicht des Urheberrechtsinhabers in die Rheinaue integriert werden. Der Planer wird auch die Denkmalbelange mit der Oberen Denkmalbehörde abstimmen.
  • Trassenverlauf Uniklinik: Die Trassenabstimmung mit dem Universitätsklinikum ist abgeschlossen. Es erfolgen noch letzte Abstimmungen zur Bauhöhe der geplanten Neubauten und Mindestabstände der Seilbahnsicherheitsräume, die in das Bebauungsplanverfahren für das Klinikum einfließen.
  • Garagierung der Seilbahn: Aufgrund der aktuell untersuchten Erweiterung der Seilbahn in Richtung Ennert und Anbindung an die Stadtbahnhaltestelle Ramersdorf sind zunächst keine Anpassungen an der geplanten Garagierung vorgesehen. Aufgrund einer Anpassung an den aktuellen Stand der Technik kann es hier jedoch zu einer Änderung der Stationsgrößen kommen.


Ausblick:

"Als wichtige Ost-West-Verbindung zwischen Beuel und dem Venusberg wird die Seilbahn den Bonner Nahverkehr attraktiv ergänzen und die Straßen entlasten. Wir haben uns einen ambitionierten Zeitplan gesteckt und das Projektteam macht derzeit bei wichtigen Grundlagen spürbaren Fortschritt. Gleichzeitig sind noch Feinheiten abzustimmen, die im weiteren Verlauf von großer Bedeutung sein werden – insbesondere die genaue Trassenführung“, fasst Stadtbaurat Helmut Wiesner die aktuelle Projektphase zusammen.

Wenn die verschiedenen Vorgutachten vorliegen, überarbeitet die Stadt die geplante Trasse und bereitet eine funktionale Ausschreibung der Seilbahn vor. Es ist geplant, diese bis Mitte 2025 zu beauftragen. Dann wird ein erneuter Beschluss des Stadtrats notwendig, um einen Seilbahnhersteller zu beauftragen. Dieser wird in der Folge die Ausführungsplanung erstellen und das Planfeststellungsverfahren begleiten. Mit Abschluss der Ausführungsplanung und Einreichung des Antrags zur Planfeststellung rechnet die Stadtverwaltung derzeit bis Mitte 2026.

Nach Abschluss des Planfeststellungsverfahrens und Abschluss der aktualisierten Standardisierten Bewertung ist ein weiterer Beschluss des Stadtrats notwendig, um Fördermittel zu beantragen und den Bau der Seilbahn zu beauftragen. Hieran schließen sich der Prozess der Beantragung sowie Bewilligung der Fördermittel und schlussendlich Bau sowie Inbetriebnahme der Seilbahn im Bonner Nahverkehr an. Die Dauer des Planfeststellungsverfahrens ab Antragseinreichung kann aus den Erfahrungen aktueller Verfahren nicht verlässlich vorhergesehen werden. Da die meisten Bestandteile einer Seilbahn im Werk vorgefertigt werden, ist im Anschluss von einer vergleichsweise kurzen Bauzeit auszugehen.

 

Zum Hintergrund:

An einer Seilbahn von Beuel über den Rhein bis auf den Venusberg wird in Bonn bereits seit einigen Jahren gearbeitet. Nachdem 2016/17 eine Machbarkeitsstudie ergeben hat, dass eine Seilbahn auf den Venusberg technisch möglich ist, kam im Jahr 2021 die vorläufige Standardisierte Bewertung zu dem Ergebnis, dass die Seilbahn darüber hinaus mit einem Wert von 1,6 ein sehr gutes Nutzen-Kosten-Verhältnis hat und somit wirtschaftlich sinnvoll ist. Daraufhin beschloss der Stadtrat Ende 2021 die Anmeldung der Seilbahn für den ÖPNV-Bedarfsplan des Landes; der Regionalrat stimmte dem später zu. Anfang 2022 beschloss der Verkehrsausschuss des Landtags, die Seilbahn in den Bedarfsplan und den darauf aufbauenden ÖPNV-Infrastrukturfinanzierungsplan aufzunehmen.

Seitdem arbeiten Stadt und Stadtwerke im gemeinsamen Projekt daran, die bestehende technische Planung zu überarbeiten, Vorabstimmungen u.a. mit Behörden und maßgeblichen Trägern öffentlicher Belange vorzunehmen, ein Vorgutachten für eine Ausschreibung zu erstellen, die funktionale Ausschreibung und das Planfeststellungsverfahren vorzubereiten sowie den Beteiligungsprozess zur Einbindung der Bonner*innen fortzusetzen.

 

Barbara Löcherbach / Amt für Presse, Protokoll und Öffentlichkeitsarbeit

 

Öffentlichkeitsbeteiligung für „R(h)einwohnen“ in Beuel

 

16.06.2023

Ein gemischt genutztes Quartier soll im Beueler Ortsteil Limperich entstehen. Unter dem Titel „R(h)einwohnen“ sind Wohnungen (frei finanziert und gefördert), Wohnungen für ältere Menschen, eine Kindertagesstätte, Gastronomie (Bäckerei und Quartierscafé), Büro und Boardinghaus geplant.

 

Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung sind bis 25. August 2023 der zu ändernde Flächennutzungsplan und der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 6820-2 öffentlich ausgelegt beziehungsweise online veröffentlicht. Dabei geht es um die Flächen des Gartenbetriebes (er bleibt in kleinerer Form erhalten) zwischen Landgrabenweg und Himmerichweg, der rechtsrheinischen Bahnstrecke und dem Gebäudekomplex der Deutschen Telekom.

 

Die Pläne liegen im Amt für Bodenmanagement und Geoinformation (Kundenzentrum Geodaten), Stadthaus, Berliner Platz 2, aus. Öffnungszeiten sind montags, dienstags, mittwochs und freitags von 8 bis 13 Uhr sowie donnerstags von 8 bis 18 Uhr.

 

Zudem sind die Unterlagen in dem genannten Zeitraum auf der städtischen Internetseite unter www.bonn.de/offenlage-rheinwohnen abrufbar. Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist schriftlich per Post (Berliner Platz 2, 53103 Bonn) oder per E-Mail an amt61.anregungen@bonn.de beim Stadtplanungsamt der Bundesstadt Bonn abgegeben werden. 

 

Marc Hoffmann / Amt für Presse, Protokoll und Öffentlichkeitsarbeit


 

 

Stadthaus: Verwaltung informiert über Sachstand

 

Stadthaus: Verwaltung informiert über Sachstand

16.03.2023

Derzeit werden die Betonstützen auf dem öffentlichen Parkdeck bearbeitet, damit das Gebäude bis 2026/2027 weiter genutzt werden kann. Weitere 300 Brandschutzklappen werden sukzessive ausgetauscht.

 

Derzeit geht es mitunter laut zu auf dem öffentlichen Parkdeck P1 im Stadthaus. Dort laufen seit Anfang des Jahres die Arbeiten zur Absicherung von 22 Stahlbetonstützen. Dafür wird die Asphaltschicht rund um die Stützen von einer beauftragten Fachfirma einige Zentimeter tief abgetragen. Danach folgt die Montage der Stahlprofile an den Stahlbetonstützen. Um die Stützen auf Vorspannung zu bringen, nutzen die Fachleute so genannte Kapselpressen. Diese werden mit Zementsuspension gefüllt, damit werden die parallel zueinander liegenden Kontaktflächen auseinandergedrückt. Anschließend werden die Hohlräume zwischen Fußplatte und Boden verfüllt.

 

Lose Betonstücke, insbesondere an den Kanten der Stützen, werden entfernt und wieder aufgefüllt. Zum Abschluss bekommen die Stützen noch einen Brandschutzanstrich und die Stützenfüße werden abgedichtet. Zum Schluss stellen die Fachleute die zuvor ausgefrästen Asphaltflächen rund um die Stützen wieder her.

 

Parallel dazu werden vier weitere Stützen auf dem städtischen Parkdeck P2 abgestützt. Diese sind durch das jährliche Monitoring identifiziert worden. 16 Stützen sind bereits im vergangenen Jahr bearbeitet worden. Die gesamte Baumaßnahme wird im Laufe des zweiten Quartals 2023 fertiggestellt. Während der Bauzeit kommt es zeitweise zu Sperrungen einzelner Parkplätze, Änderungen bei der Verkehrsführung auf dem Parkdeck sowie vorübergehend zu Lärm durch Bohr- und Stemmarbeiten.

 

Die Arbeiten sind notwendig, damit die Standsicherheit des Stadthauses weiter sichergestellt ist und das Gebäude bis mindestens 2026/2027 weiter genutzt werden kann. Bei der Maßnahme handelt es sich um eine temporäre Unterstützung zur Sicherung der Standsicherheit.

 

In allen Büroetagen – mit Ausnahme des D-Turms – wurden bereits rund 400 Brandschutzklappen ausgetauscht. Damit die Prüffähigkeit der Brandschutzklappen sichergestellt ist, müssen weitere rund 300 Klappen in den Geschossen U3 bis zweite Etage ersetzt werden. Diese befinden sich überwiegend in den Technikbereichen. Die Arbeiten sollen voraussichtlich im dritten Quartal 2023 beginnen.
 

Aktueller Sachstand zur Zukunft des Stadthauses

 

Um einen umfassenden Überblick darüber zu bekommen, welche Bereiche des Stadthauses erhaltungswürdig sind beziehungsweise saniert werden können, hat die Stadt Bonn Ingenieurbüros beauftragt. Diese untersuchen die Themenkomplexe Rohbau, Brandschutz, Schadstoffe, technische Anlagen und Fassade. Nach ersten Erkenntnissen müssen auf den Parkebenen weitere Bauteile und Baustoffe näher untersucht werden. Die Dokumentation soll voraussichtlich Mitte des Jahres 2023 vorliegen.

Sobald alle Gutachten vorliegen, wird ein externer Berater die Ergebnisse zu einem Gesamtbild und Fazit zusammenfassen, um eine Entscheidungsvorlage mit einem Vorschlag zum weiteren Vorgehen und Zukunft des Stadthauses zu erstellen.


Markus Schmitz / Amt für Presse, Protokoll und Öffentlichkeitsarbeit

Büroflächen:

Erneut mehr als 100.000 Quadratmeter umgesetzt

28.02.2023

 

Der Bestand an Büroflächen in Bonn ist im Jahr 2022 weiter gestiegen. Die Leerstandsquote ist nach wie vor sehr gering.
 

Das Amt für Wirtschaftsförderung der Stadt Bonn hat in Zusammenarbeit mit den lokalen Akteuren des Büroimmobilienmarktes und der Gesellschaft für Immobilienwirtschaftliche Forschung (gif) zum zwölften Mal die Büromarktdaten für Bonn erhoben.

 

Mit 104.600 Quadratmetern umgesetzter Bürofläche hat sich der Bonner Büromarkt im Vergleich zum Jahr 2021 eher verhalten gezeigt. Der Flächenumsatz beschreibt die Summe aller Flächen, die neu vermietet, an Eigennutzer*innen verkauft oder von Eigennutzer*innen für sich selbst errichtet werden. Das Gesamtergebnis setzt sich aus insgesamt 70 registrierten Vertragsabschlüssen zusammen.

 

Werden die vergangenen Jahre betrachtet, betrug der Büroflächenumsatz in Bonn bereits im siebten Jahr durchschnittlich über 100.000 Quadratmeter. Treiber der Büroflächenumsätze waren erneut öffentliche Einrichtungen und wissenschaftliche Institutionen. Diese machten allein einen Flächenumsatz von mehr als 66.000 Quadratmetern, also 63 Prozent, aus. Aber auch die Nachfrage von kleinen und mittelständischen Unternehmen blieb trotz der Corona-Pandemie im Jahr 2022 auf einem recht guten Niveau.


Bundesviertel liegt vorn

 

Beim genauen Blick auf die einzelnen Büroteilmärkte fällt auf, dass im Bundesviertel die größten Büroflächenumsätze mit insgesamt mehr als 61.000 Quadratmetern registriert werden konnten. Die größte Einzelposition war mit rund 23.000 Quadratmetern Nutzfläche zu verzeichnen. Hierbei handelt es sich um ein Bürohaus im Bundesviertel, das durch Einrichtungen des Bundes angemietet wurde.

 

Im Jahr 2022 wurde als Durchschnittsmiete je Quadratmeter Bürofläche ein Wert in Höhe von 17,65 Euro erzielt. Im Vergleich zum Vorjahr ist der durchschnittliche Mietpreis damit um 0,92 Euro pro Quadratmeter gestiegen. Die für Bonn realisierte Spitzenmiete liegt mit 21,65 Euro pro Quadratmeter 0,15 Euro höher als im Vorjahr.

Leerstand ist weiterhin gering

 

Der Leerstand an Büroflächen am Bonner Büromarkt ist im Jahr 2022 um 25.907 Quadratmeter auf insgesamt 110.142 Quadratmeter gestiegen. Die Leerstandsquote beträgt zum Jahresende 2,7 Prozent und ist damit weiterhin als gering zu bewerten. Zum Vergleich: Ende 2021 lag sie bei 2,1 Prozent.

 

Im vergangenen Jahr wurden sechs Bürobauten mit insgesamt 70.915 Quadratmetern Fläche fertiggestellt. Damit ergibt sich zum Stichtag 31. Dezember 2022 ein Gesamtbestand an Büroflächen von insgesamt 4.051.575 Quadratmetern.

 

Wirtschaftsförderin Victoria Appelbe ist zuversichtlich: „Weitere projektierte und in Planung sowie im Bau befindliche Büroflächen – insbesondere auch in Top-Lagen – werden zusätzlich dafür sorgen, dass Bonn auch weiterhin ein attraktives Angebot an Büroflächen anbieten kann.“

 

Weitere Informationen erhalten Interessierte über den Immobilienservice des Amtes für Wirtschaftsförderung, Thomas Heindl, Telefon: 0228 - 773924, E-Mail: immobilienservice@bonn.de sowie unter www.bonn.de und www.gif-ev.de.
 

Immobilienservice der Bonner Wirtschaftsförderung

 

Der Immobilienservice der Bonner Wirtschaftsförderung steht in engem Kontakt zu Anbietenden von Büroflächen, wie Maklerunternehmen, Projektentwickelnden und Eigentümer*innen und führt eine fortlaufend aktualisierte Datenbank, in der Immobilienangebote gelistet sind. Anfragen von miet-interessierten Unternehmen und Einrichtungen können somit bedarfsgerecht und zielgerichtet beantwortet werden. Ergänzend wird jährlich eine Statistik zum Bonner Büromarktgeschehen erhoben.

 

Die Ergebnisse werden in der Broschüre „Büroflächenmarkt Bonn 2022“ veröffentlicht. Sie wird im Laufe des Monats März über die städtischen Internetseiten unter www.bonn.de abrufbar sein.

 

Markus Schmitz / Amt für Presse, Protokoll und Öffentlichkeitsarbeit

"Masterplan Innere Stadt 2.0“:

Rat beschließt Jahresförderantrag

13.02.2023


Zwei bedeutende Projekte des „Masterplans Innere Stadt 2.0“ zur städtebaulichen Entwicklung der Bonner Innenstadt sollen Ende des Jahres 2023 starten: der erste Bauabschnitt der Rheinuferpromenade und die Umgestaltung des Stiftsplatzes.
 

Für beide Baumaßnahmen hat der Rat der Stadt Bonn in seiner Sitzung am 9. Februar 2023 den Jahresförderantrag für Städtebaufördermittel beschlossen. Die Stadtverwaltung rechnet mit Zuschüssen des Landes NRW in Höhe von insgesamt rund 8,7 Millionen Euro. „Mit dem Jahresförderantrag für 2023 wird die Finanzierung zwei zentraler städtischer Projekte ermöglicht. Zum einen die Umgestaltung der Rheinuferpromenade mit neuen Qualitäten und zum anderen die Entsiegelung und Umgestaltung des Stiftplatzes zugunsten einer neuen grünen Oase für die Menschen, die hier wohnen und arbeiten“, freut sich Oberbürgermeisterin Katja Dörner.
 

Erster Bauabschnitt Rheinuferpromenade
 

Das Rheinufer nimmt eine Schlüsselfunktion als Freizeit- und Erholungsort für alle in Bonn lebenden und Bonn besuchende Menschen ein. Mehr Grün, attraktive Aufenthaltsbereiche und vielfältige Nutzungsmöglichkeiten sollen bei der Neugestaltung geschaffen werden. Dafür soll der inzwischen verkehrsberuhigte, 1,5 Kilometer lange Abschnitt zu einem Boulevard zum Flanieren und Verweilen werden. 

Geplant ist der Umbau in einzelnen Bauabschnitten. Der erste Bauabschnitt (zwischen Josefstraße und Alter Zoll) soll Ende des Jahres 2023 beginnen, der zweite Bauabschnitt (nördlich der Josefstraße bis Rosental) im Jahr 2025 und abschließend der dritte Bauabschnitt (Alter Zoll bis Zweite Fährgasse) ab dem Jahr 2027.
 

Die Zuwendungsfähigen Ausgaben für den ersten Bauabschnitt belaufen sich auf 10,4 Millionen Euro. Bei einer Förderung von 7,3 Millionen Euro (70 Prozent) bleibt ein städtischer Eigenanteil von 3,1 Millionen Euro.


Stiftsplatz


Der Stiftsplatz spielt aufgrund seiner Lage eine wichtige Rolle bei der Innenstadtentwicklung: Er verbindet als zentrales Bindeglied die Bonner Innenstadt mit der Beethovenhalle und dem Rhein. Durch eine gestalterische Aufwertung der bisher überwiegend als Parkplatz genutzten Fläche bietet der Stiftsplatz ein großes Potenzial, um ein wohn- und arbeitsortnaher Freiraum und Aufenthaltsort zu werden.

Durch Entsiegelung werden großzügige Grün- und Freiflächen geschaffen, mit Staudenbändern, neue Blütenbäumen und unterschiedliche Rasenarten. An beiden Kopfseiten des Stiftsplatzes entstehen zwei kleine, multifunktionale Entreeplätze, welche auch die denkmalgeschützte Brunnenanlage sowie die Stiftskirche besonders würdigen. 
 


Dieses Projekt soll ebenfalls ab Ende des Jahres 2023 umgesetzt werden. Die zuwendungsfähigen Ausgaben betragen rund 1,9 Millionen Euro. Auch hier wird von einer 70-prozentigen Förderung ausgegangen, also 1,3 Millionen Euro. Der Eigenanteil der Stadt beträgt 600.000 Euro.


Weitere Informationen zu beiden Projekten gibt es im Internet unter: https://www.bonn.de/masterplan-innere-stadt
 

Die Beschlussvorlage ist hier veröffentlicht.


Marc Hoffmann / Amt für Presse, Protokoll und Öffentlichkeitsarbeit


 

 

Erneut überdurchschnittlich gute Noten für die Bonner Innenstadt


08.02.2023

Mit der Untersuchung „Vitale Innenstädte 2022“ nahm das Institut für Handelsforschung aus Köln wieder die lokale Standortattraktivität und das Kaufverhalten im Rahmen einer bundesweiten Befragung von Passant*innen in den Blick. Im Auftrag der Wirtschaftsförderung der Stadt Bonn gab es auch Interviews in Bonn. Die Bundesstadt schneidet mit der Note 2,2 ab und liegt damit wieder deutlich über dem Durchschnitt.

 

Aus den Studienergebnissen ergeben sich für die Stadt Bonn folgende wichtige Handlungsfelder:
 

  • Eine verbesserte Aufenthaltsqualität, zum Beispiel durch Sitzmöglichkeiten ohne Konsumzwang sowie mehr Sauberkeit,
  • mehr Grünflächen und Fassaden-/Dachbegrünungen inkl. Verschattungsmöglichkeiten,
  • gemeinsam mit Partnern besondere Anlässe für einen Innenstadtbesuch schaffen,
  • das innerstädtische Wohnen ausbauen,
  • bessere Radwege zur Erhöhung der Erreichbarkeit innerhalb der Stadt und mit dem nahen Umland schaffen,
  • in Kooperation mit den Kommunen im Umland von Bonn den ÖPNV weiter stärken.
     

Mit Umsetzung zahlreicher Maßnahmen im Masterplan Innere Stadt 2.0 wurden und werden weiterhin viele der oben genannten Ziele bereits angegangen. Grünflächen und Begrünungsmaßnahmen entstehen am Windeckbunker sowie in der Brüdergasse. Im Viktoriakarree soll im Rahmen des neu begonnenen Bebauungsplanverfahrens neben dem Forum des Wissens der Universität Bonn auch neuer Wohnraum entstehen.
 

Wirtschaftsförderin Victoria Appelbe dazu: „Das Anfang 2023 begonnene Zentren- und Fördermanagement für die Innenstadt, vom Land NRW gefördert, wird mit uns diese Impulse zur weiteren Stärkung der Innenstadt aufgreifen. Der hohe Zuspruch für die Bonner Innenstadt ist erfreulich. Wir wollen daran arbeiten, dass Besucher*innen unserer City zu ‚Fans‘ werden, die ihren Familien, Freunden und Bekannten den Besuch weiterempfehlen."
 

„Vitale Innenstädte“ – das Vorgehen

Insgesamt haben sich 2022 bundesweit 111 Städte und Gemeinden unterschiedlicher Größen an der Studie beteiligt, davon sind elf Städte mit 200.000 bis 500.000 Einwohner*innen vergleichbar mit Bonn. Ziel der Untersuchung ist es, den Partner*innen in Handel, Verwaltung und Politik Informationen über die Positionierung ihrer Stadt aus Sicht der Besucherinnen und Besucher als Planungsgrundlage für standortspezifische Maßnahmen zu liefern. 
 

In der Bonner Innenstadt wurden im Auftrag des Amts für Wirtschaftsförderung an zwölf Standorten im Oktober und November 2022 insgesamt 1.005 Interviews geführt, davon 498 an Donnerstagen und 507 an Samstagen. 
 

Fahrrad- und Fußgängerfreundlichkeit sowie Bus- und Bahnangebot sind gut


Die befragten Personen gaben der Bonner Innenstadt die überdurchschnittliche Gesamtnote 2,2 (Durchschnitt in der Vergleichsgrößenklasse 2,5): 82,5 Prozent der Befragten vergaben die Schulnoten 1 und 2. Damit konnte Bonn seinen guten Platz (ebenfalls mit der Gesamtnote 2,2) von 2020 im Ranking der Vergleichsstädte halten. Im Wesentlichen ist die Einschätzung in Bezug auf die Gesamtattraktivität gegenüber 2020 gleichgeblieben. Gegenüber den Jahren 2020 und 2016 konnte die Bonner Innenstadt ihre herausragende Bewertung mit der gleichen Note halten, 2014 hatte sie mit 2,5 noch darunter gelegen.
 

Als gut wurden die Fahrrad- und Fußgängerfreundlichkeit sowie die Mobilität mit Bus und Bahn bewertet. Als befriedigend fiel die Bewertung bezüglich der Autofreundlichkeit und der Parkmöglichkeiten aus. Veranstaltungen, das Gastronomieangebot, Freizeit und Kultur sowie Dienstleistungen wurden ebenfalls als gut bis sehr gut eingeschätzt. Bei den Veranstaltungen ergab sich gegenüber dem Pandemiejahr 2020, in dem diese zum überwiegenden Teil nicht stattfinden konnten, eine Verbesserung.
 

Ambiente, Flair und Angebot gut bis sehr gut


Der Gesamteindruck der Bonner City in Bezug auf Ambiente, Aufenthaltsqualität und Flair war bei den Passant*innen ebenfalls gut bis sehr gut. Gebäude und Fassaden, die Sicherheit, Lebendigkeit, Familienfreundlichkeit, die touristische Attraktivität und der Erlebniswert wurden als gut bis sehr gut bewertet. Der Erlebniswert wurde gegenüber 2020 besser bewertet. Wege, Plätze, Sitz- und Verweilmöglichkeiten, Grünflächen und Stadtbegrünung wurden, vergleichbar zum Jahr 2020, als befriedigend bewertet. 
 

Das Einzelhandelsangebot wurde insgesamt als gut bis sehr gut bewertet. Dies betraf die Sortimente Bekleidung, Schuhe/Lederwaren, Uhren/Schmuck, Elektronik, Bücher, Körperpflege/Drogerie, Sport/Spiel/Hobby und Lebensmittel. Besser bewertet als 2020 wurden die Sortimente Sport/Spiel/Hobby und Lebensmittel. Die Sortimente Wohnen/Einrichten und Büro/Schreibwaren wurden befriedigend bewertet.
 

Typische Besucher*innen: weiblich, Mitte 40, Bonnerin
 

Das Institut für Handelsforschung generiert für jede teilnehmende Stadt auf Grund der häufigsten Nennungen den oder die „typische“ Passant*in. In Bonn war 2022 sowohl donnerstags als auch samstags die typische Passantin weiblich, Mitte 40 Jahre alt, kam aus Bonn und fuhr mit öffentlichen Verkehrsmitteln monatlich zum Einkaufen/Shoppen in die Innenstadt.
 

Die Innenstadt ist besonders bei den Bonner*innen beliebt. 77 Prozent der befragten Innenstadtbesucher*innen sind Bonnerinnen und Bonner. 2020 waren dies knapp 54 Prozent, 2016 knapp 62 Prozent, 2014 knapp 49 Prozent. 23 Prozent der befragten Personen kamen 2022 von außerhalb. In anderen Städten gleicher Größenordnung lag dieser Wert bei 31 Prozent. 


Die Besucher*innen der Bonner City sind mit 64 Prozent vor allem weiblich (2020: 59,3 Prozent) und liegt damit höher als in Vergleichsstätten. Das Durchschnittsalter der Besucher*innen hat sich von 2016 (knapp 38,9 Jahre) über 2020 (knapp 44,9 Jahre) auf 45,7 Jahr erhöht. Dem gegenüber liegt die Quote von jüngeren Menschen der Altersgruppen unter 40 Jahre bei 36,7 Prozent (2020: 41,9 Prozent).


Verkehrsmittelwahl: ÖPNV liegt vorn


Das meistgenutzte Verkehrsmittel war 2022 der öffentliche Personennahverkehr: 46,7 Prozent der Besucher*innen kamen mit Bus und Bahn, 34,7 Prozent mit dem Auto, 9,7 Prozent kamen zu Fuß und 8,9 Prozent mit dem Fahrrad. Der Bus- und Bahnanteil liegt in Bonn deutlich über dem Durchschnitt vergleichbarer Städte (33,7 Prozent). Ein Grund hierfür dürfte im gut ausgebauten ÖPNV-Angebot mit seiner dichten Taktung liegen. Die Innenstadt ist nach wie vor gut zu erreichen; das zeigt sich darin, dass viele Besucherinnen und Besucher mit dem Auto in die Innenstadt kommen. Im Jahr 2022 war die Reihenfolge der Verkehrsmittel dieselbe wie 2016 und 2014.
 

Das Pandemiejahr 2020 zeigte hier einen „Ausreißer“: 40,3 Prozent der Besucher*innen kamen mit dem Auto, mit Bus und Bahn kamen 31,0 Prozent, 15,2 Prozent kamen zu Fuß und 13,5 Prozent mit dem Fahrrad. Das meistgenutzte Verkehrsmittel war 2020 der motorisierte Individualverkehr. Offenbar hatte sich im Jahr 2020 das Verhältnis der Verkehrsträger auf Grund der Corona-Pandemie verändert: Viele Menschen mieden aus Angst vor einer Ansteckung mit Covid-19 Busse und Bahnen und wechselten auf individuelle Verkehrsmittel wie Auto, Fahrrad oder zu Fuß, wo sie auf Abstand achten konnten.
 

City-Besuche dauern oft mehr als zwei Stunden


Erfreulicherweise halten sich die Menschen in der Bonner Innenstadt mit 67,2 Prozent mit mehr als zwei Stunden deutlich länger auf als im Ortsgrößendurchschnitt und gegenüber 2020 (beide 46,2 Prozent). Auch besuchen die Menschen vergleichsweise viele Geschäfte. Bonn verfügt über rund 130.000 Quadratmeter Verkaufsflächen. 

Verändert hat sich gegenüber 2020 die Häufigkeit der Innenstadtbesuche zum Einkaufen: im Jahr 2020 kamen 64,1 Prozent der Besucher*innen täglich oder wöchentlich zum Einkaufen in die City. 2022 waren es 46,7 Prozent. Die Zahl der Einkäufer*innen, die monatlich kommen, hat sich von 19,7 Prozent (2020) auf 40,1 Prozent im Jahr (2022) verdoppelt.
 

Ausgabeverhalten


Zusätzlich hat die Wirtschaftsförderung nach dem Ausgabeverhalten der Besucher*innen fragen lassen. Es zeigten sich Unterschiede zwischen einem Wochentag und dem Samstag als „klassischem Shoppingtag“: donnerstags gaben 42,5 Prozent der Käufer*innen mehr als 100 Euro aus, samstags waren dies 54,4 Prozent. 
 

Wie zu erwarten, geben Menschen von außerhalb der Stadt Bonn größere Beträge im Einzelhandel aus. Im Segment „Mehr als 200 Euro“ lag deren Anteil rund drei Mal höher als bei Bonner Besucher*innen. Von außen anreisende Besucher*innen fahren häufig gezielt zum „großen Einkauf“ in ein Oberzentrum wie die Bonner Innenstadt, während Bewohner*innen der Stadt selbst dagegen häufiger in die City fahren und dabei weniger Geld pro Besuch ausgeben. 
 

Einkaufserlebnis in der Innenstadt beliebt wie nie

Auf die Frage nach Veränderungen des Einkaufsverhaltens aufgrund des Onlinehandels antworteten 72,8 Prozent der Befragten „Ich kaufe zwar online ein, aber besuche diese Innenstadt zum Einkauf unverändert häufig“. Diese Zahl hat sich gegenüber dem Jahr 2020 mit 55,3 Prozent deutlich erhöht und liegt genauso deutlich über dem Ortsgrößendurchschnitt (53,4 Prozent).


Verbesserungswünsche: Innerstädtisches Wohnen und Arbeiten 


Die Passant*innen wurden auch nach ihren Anforderungen an die künftige Entwicklung der Bonner Innenstadt gefragt. Im Vergleich mit den anderen Städten zeigte sich, dass Bonn offenbar sehr gut ausgestattet ist, was Einzelhandels- und Gastronomieangebote sowie Medizin- und Bildungseinrichtungen betrifft. Ein großer Wunsch besteht nach innerstädtischem Wohnen und Arbeiten (64,0 Prozent/Ortsgrößendurchschnitt 37,2 Prozent).


 

Isabel Klotz / Amt für Presse, Protokoll und Öffentlichkeitsarbeit


 

 



 

 

Schatten spendende Bäume und mehr Aufenthaltsqualität: So könnte die Innenstadt Bad Godesbergs in Zukunft aussehen. „capattistaubach_urbane landschaften“„capattistaubach_urbane landschafte"capattistaubach_urbane landschaften"
 



Öffentlichkeitsbeteiligung zu Umbauplänen für die Bad Godesberger City

25.01.2023

Im Februar 2023 werden im Rahmen einer breit angelegten Öffentlichkeitsbeteiligung die Umbaupläne für die Bad Godesberger Innenstadt vorgestellt. An mehreren Terminen und über die Online-Beteiligungsplattform „Bonn macht mit“ sind alle Interessierten eingeladen, ihre Meinung und Verbesserungsvorschläge zur Planung einzubringen.

 

Damit kommt eine der zentralen Maßnahmen des Leitbildprozesses sowie des Integrierten Entwicklungskonzeptes für die Innenstadt von Bad Godesberg (ISEK) einen wichtigen Schritt voran. Voraussichtlich ab Mitte 2024 kann, abhängig der Bewilligung von Städtebaufördermitteln, mit dem ersten Bauabschnitt im Bereich Am Fronhof beziehungsweise Theaterplatz begonnen werden.
 

Für dieses wichtige Projekt hatte die Bundesstadt Bonn im Jahr 2021 ein Wettbewerbsverfahren durchgeführt. Das Berliner Landschaftplanungsbüro „capattistaubach_urbane landschaften“ ging als Sieger aus dem Wettbewerb hervor, das zwischenzeitlich die Planung konkretisiert hat. Nun ist beispielsweise die Lage geplanter Baumpflanzungen ersichtlich, der neue Bodenbelag, die Anordnung neuer Sitzmöglichkeiten und Spielangebote auf den Plätzen werden gezeigt. 

 

Termine zur Öffentlichkeitsbeteiligung


Mittwoch, 1. Februar, bis Dienstag, 28. Februar 2023


Online-Beteiligung über „Bonn macht mit“. Hier besteht die Möglichkeit, die Planung zu kommentieren: www.bonn-macht-mit.de/masterplanbago.

Darüber hinaus können die Planungen ab 1. Februar 2023 hier eingesehen werden:

 

  • Rathaus Bad Godesberg, Kurfürstenallee 1A
  • Fronhofer Galeria (1. Stockwerk), Am Fronhof 9
  • Trinkpavillon Kurpark Bad Godesberg, Koblenzer Straße 80
  • Stadtmarketing-Pavillon, Ria-Maternus-Platz 1
  • Kinopolis, Moltkestraße 7-9


Freitag, 10. Februar 2023

Veranstaltungen für Eigentümer*innen und Gewerbetreibende, hierzu wird die Stadtverwaltung per Post einladen. 


Samstag, 11. Februar 2023 

13.30 Uhr bis 15 Uhr: Rundgang Am Fronhof und Theaterplatz mit dem Planungsbüro; Treffpunkt Am Fronhof, vor der Fronhofer Galeria.

Anmeldung erforderlich per E-Mail an Amt61.Oeffentlichkeitsbeteiligung@Bonn.de


18 bis 21 Uhr: Präsentation der Vorplanung mit dem Planungsbüro in der Stadthalle Bad Godesberg mit anschließender Gesprächsrunde. Keine Anmeldung erforderlich.


Wie geht es weiter?

Ab März 2023 wird die Vorplanung aufgrund der Beteiligungsergebnisse und einer parallel zur Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführten Klimaanalyse durch die Greenpass GmbH weiter ausgearbeitet. Anschließend wird sie den politischen Gremien zur Beschlussfassung vorgelegt. 


Weitergehende Informationen gibt es auf der städtischen Internetseite www.bonn.de/masterplan-bad-godesberg.

 

Marc Hoffmann / Amt für Presse, Protokoll und Öffentlichkeitsarbeit

Info-Veranstaltung zur Denkmalbereichssatzung Combahnviertel

24.1.2023, 18.00 h

Die Bundesstadt Bonn lädt zu einer Informationsveranstaltung zur Denkmalbereichssatzung Combahnviertel im Stadtbezirk Beuel ein. Im Anschluss wird sie den Satzungsentwurf samt Gutachten öffentlich auslegen und online veröffentlichen.

 

Aufgrund seiner historischen Bedeutung soll das Combahnviertel im Stadtbezirk Beuel als Denkmalbereich ausgewiesen werden. Auf Beschluss des Rates der Stadt Bonn vom 8. Dezember 2022 wird die Stadtverwaltung nun gemeinsam mit dem LVR-Amt für Denkmalpflege im Rheinland (LVR-ADR) der Öffentlichkeit sowie den Eigentümer*innen die erarbeitete Satzung vorstellen.

Die Informationsveranstaltung beginnt am Dienstag, 24. Januar 2023, um 18 Uhr (Einlass ab 17.30 Uhr) im großen Sitzungsaal des Rathauses Beuel, Friedrich-Breuer-Straße 65. Es wird über den Stand des Verfahrens berichtet.

Satzungsentwurf wird ausgelegt und online veröffentlicht

Von Mittwoch, 1. Februar, bis einschließlich Mittwoch, 1. März 2023, wird der Satzungsentwurf samt Begründung im Internet auf dem Beteiligungsportal der Stadt www.bonn-macht-mit.de veröffentlicht. Dort sind Meinungsäußerungen als öffentlich einsehbare Kommentare möglich.

Im selben Zeitraum werden die Unterlagen sowohl im Stadthaus, Etage 2 (vor dem Ratssaal), Berliner Platz 2, als auch im Rathaus Beuel, Friedrich-Breuer-Straße 65, ausgelegt. Sie können montags und donnerstags von 8 Uhr bis 18 Uhr sowie dienstags, mittwochs und freitags von 8 bis 13 Uhr eingesehen werden. Die Zugänge zum Stadthaus und Rathaus Beuel sind barrierefrei.

Die Bürgerinnen und Bürger können während der Auslegungsfrist ihre Bedenken und Anregungen per E-Mail an denkmalbehoerde@bonn.de schicken oder postalisch an Bundesstadt Bonn, Stadtplanungsamt, Untere Denkmalbehörde, Stadthaus, Berliner Platz 2, 53111 Bonn. 

Marc Hoffmann / Amt für Presse, Protokoll und Öffentlichkeitsarbeit

Stadthaus-Stützen bekommen Verstärkung

 

06.12.2022

 

Auf den beiden Parkdecks des Stadthauses werden angrenzend an 44 Stahlbetonstützen Stahlprofile montiert, um die Standsicherheit des Gebäudes auch weiterhin zu gewährleisten. Momentan laufen diese Arbeiten auf P2. Bis Ende des ersten Quartals 2023 sollen sie abgeschlossen sein.

 

Die Stahlbetonstützen in den Untergeschossen des Stadthauses sind sanierungsbedürftig. Das gab die Stadt Bonn bereits bekannt. Um das Stadthaus bis zu einer eventuellen Sanierung unter einem jährlichen Monitoring voraussichtlich bis 2026/2027 weiter nutzen zu können, werden nun 44 Stützen durch Stahlprofile unterstützt. Bei einem Pressetermin am Dienstag, 6. Dezember 2022, informierte Anna Schäfer, Abteilungsleiterin im Städtischen Gebäudemanagement (SGB) und zuständig für Sonderprojekte und Großmaßnahmen, vor Ort über die Arbeiten.

 

Mitte September 2022 haben die Bauarbeiten zunächst mit der Umlegung von Versorgungsleitungen begonnen. Seit Mitte November laufen nun die konkreten Arbeiten an den Stahlbetonstützen im Parkdeck 2, in dem der städtische Fuhrpark steht, sowie Mitarbeitende Fahrzeuge und Fahrräder abstellen können. Um einen ausreichenden Arbeitsraum rund um die betreffenden Stützen zu gewährleisten, mussten neben den umliegenden Parkplätzen fahrbare Parkpodeste sowie unmittelbar betroffene Wallboxen zum Laden von E-Fahrzeugen temporär außer Betrieb genommen werden.
 

Zu Beginn hat die beauftragte Fachfirma die Asphaltschicht rund um die Stützen einige Zentimeter tief abgetragen. Danach folgte die Montage der Stahlprofile an den Stahlbetonstützen. Um die Stützen auf Vorspannung zu bringen, nutzten die Fachleute so genannte Kapselpressen. Diese werden mit Zementsuspension gefüllt, damit werden die parallel zueinander liegenden Kontaktflächen auseinandergedrückt. Anschließend werden die Hohlräume zwischen Fußplatte und Boden verfüllt
 

Lose Betonabplatzungen, insbesondere an den Kanten der Stützen, werden entfernt und wieder aufgefüllt. Diese Arbeiten laufen aktuell. Zum Abschluss bekommen die Stützen noch einen Brandschutzanstrich und die Stützenfüße werden abgedichtet. Zum Schluss stellen die Fachleute die zuvor ausgefrästen Asphaltflächen rund um die Stützen wieder her.

Voraussichtlich bis Weihnachten werden die Arbeiten auf Parkdeck 2 fertiggestellt.
 

Ab Januar 2023 folgen die Arbeiten auf dem öffentlichen Parkdeck 1. Bis Ende des 1. Quartals sollen diese abgeschlossen sein. Während der Bauzeit wird es zeitweise zu Sperrungen einzelner Parkplätze, Änderungen bei der Verkehrsführung auf dem Parkdeck sowie vorübergehend zu Lärmemissionen kommen. Die Stadtverwaltung bemüht sich, die Auswirkungen so gering wie möglich zu halten.
 

Entstanden sind die Schäden durch den jahrzehntelangen Eintrag von Chloriden durch Streu- und Tausalze in die Parkdecks. Wegen fehlender Abdichtungen sind diese in die Stützenfüße eingedrungen. Ein derartiges Schadensbild ist in einem fast 50 Jahre alten Gebäude bei zeitgenössischer Ausführung, die keine Abdichtung und keinen Sockelschutz vorsah, nicht außergewöhnlich. Da dieses Schadensbild auf Dauer zum Verlust der Tragfähigkeit führt, ist die Betonsanierung von mindestens 68 Stützenfüßen in P1 und 120 Stützenfüßen in P2 unumgänglich. Nach Aussage des Gutachters kann eine Sanierung durch die nun durchgeführte vorgezogene Abstützung der am stärksten geschädigten Stützen bis 2026/2027 hinausgezögert werden. In den Parkgeschossen befinden sich insgesamt rund 350 Stützen.

Isabel Klotz/Amt für Presse, Protokoll und Öffentlichkeitsarbeit

 

Förderprogramm Solares Bonn:

Mehr Klimaschutz und soziale Gerechtigkeit

4.11.2022

 

 

Um Klimaschutz, Energieunabhängigkeit und soziale Gerechtigkeit zu stärken, soll die Förderung der Solarenergie in Bonn ausgebaut und in den Jahren 2023 und 2024 mit jeweils zwei Millionen Euro aus eigenen städtischen Mitteln ausgestattet werden. Diese Empfehlung gab der Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale Agenda am 3. November an den Rat der Stadt Bonn, der darüber am 17. Dezember 2022 entscheiden wird.

 

Demnach soll das „Förderprogramm Photovoltaik“ ab 1. Januar 2023 zum „Förderprogramm Solares Bonn“ ausgeweitet werden, indem neben der Photovoltaik zur Stromproduktion zusätzlich auch Solarthermie zur Erzeugung von Heizungswärme gefördert wird. Verdreifacht werden soll der Photovoltaik-Zuschuss bei Mehrfamilienhäusern ab vier Wohneinheiten und an Gebäudefassaden.

Auf Baudenkmalen, in Denkmalbereichen sowie für die Kombination aus Solar und Dachbegrünung soll es die doppelte Unterstützung geben im Vergleich zu bisher. Auch die Förderung der bisher wenig bekannten Hybrid-Kollektoren, die durch die Kombination von Photovoltaik und Solarthermie gleichzeitig Solarstrom und Solarwärme erzeugen, soll deutlich erhöht werden. 

 

Das Förderprogramm Solares Bonn soll in seiner Neuauflage einen besonderen Schwerpunkt auf soziale Gerechtigkeit legen: Die Photovoltaik-Förderung auf den Dächern im geförderten Wohnungsbau soll verdreifacht werden. Das gleiche gilt für die Zuschüsse zu Stecker-Solargeräten, die sich Mietende am Balkon befestigen können, um damit ihre Stromrechnung zu verringern. Auch EEG-Mieterstrom-Modelle, bei denen Vermieter*innen den kostengünstig erzeugten Solarstrom ohne Netzdurchleitung direkt an die eigenen Mieter*innen oder Wohnungseigentümer*innen weiterverkaufen, sollen durch den Bonus attraktiver werden. Die Politik hat zudem die Maßgabe erteilt, bis zur Beschlussfassung im Rat zu prüfen, wie besonders finanzschwache Haushalte bei der Förderung bevorzugt werden können.

 

Aus Sicht der Wirtschaftsförderung sind drei Neuerungen hervorzuheben: Den Zuschuss sollen neben privaten und gewerblichen Gebäudeeigentümer*innen auch Dachpächter*innen erhalten können, wenn sie auf dem gepachteten Dach eine Solaranlage betreiben – zum Beispiel gewerbliche Mieter*innen oder Bürgerenergie-Genossenschaften. Zweitens soll die Förderquote auf Nicht-Wohngebäuden wie Gewerbehallen oder Büros verdoppelt werden. Neu eingeführt werden soll zudem eine Förderung für Freiflächen-Photovoltaikanlagen zum Beispiel auf Unternehmens-Parkplätzen, Parkplätzen von Supermärkten oder Baumärkten, aber auch anderen Freiflächen, wenn eine Baugenehmigung vorliegt. 

 

Im Segment der Wohngebäude bis drei Wohneinheiten soll es den Zuschuss hingegen nur noch geben, wenn der/die Bauherr*in die gesamte für solare Nutzung geeignete Dachfläche belegt. Ziel dieser „Macht die Dächer voll“-Förderung ist es, das in Bonn vorhandene solare Potenzial der nach Süden, Westen und Osten ausgerichteten Dächer optimal auszunutzen. Wenn alle geeigneten Dachflächen mit Photovoltaik bestückt werden, könnte Bonn seinen derzeitigen Stromverbrauch etwa zur Hälfte decken. Dies zeigt, dass die Dachvollbelegung einen wichtigen Beitrag zur Stromwende darstellt. Gleichzeitig zeigt dies, dass die Dachflächen nicht ausreichen und zusätzlich auch im dicht besiedelten urbanen Raum Freiflächenpotenziale erschlossen werden müssen. 

 

„Mit dem Förderprogramm Solares Bonn intensivieren wir die Förderung überall dort, wo Photovoltaik bisher zu wenig genutzt wird, machen Solarenergie zugänglich für Haushalte mit kleinerem Geldbeutel und wollen die Menschen in Bonn motivieren: Machen Sie die Dächer voll“, sagt Oberbürgermeisterin Katja Dörner.

 

Auf Basis des im September 2021 gestarteten Förderprogramms hat die Stadt Bonn bisher bereits 1.218 Zuschüsse zu PV-Anlagen bewilligt mit einer Leistung von 9.298 Kilowatt Peak und einem Gesamtfördervolumen von ca. 1,5 Millionen Euro aus eigenen städtischen Mitteln (Stand 31. Oktober 2022). Nach deren Inbetriebnahme können damit pro Jahr ca. 3.430 Tonnen CO2 eingespart werden.

 

Die Stadt konnte jetzt eine Aufstockung der Fördermittel für das Programm erreichen: Aus Mitteln der „Billigkeitsrichtlinie für kommunale Klimaschutzinvestitionen“ des Landes NRW wurde der Stadt am 24. Oktober 2022 ein Zuschuss in Höhe von 395.000 Euro bewilligt, der zusätzlich zu den städtischen Mitteln für die PV-Förderung zur Verfügung steht. Damit kann insbesondere die Zeit überbrückt werden, bis der städtische Haushalt 2023/2024 verabschiedet und bewilligt ist. 

Die Beschlussvorlage zum Förderprogramm ist im Ratsinformationssystem verfügbar.
 

Andrea Schulte / Amt für Presse, Protokoll und Öffentlichkeitsarbeit

 

 

Alte Stadtgärtnerei:

Grundsatzbeschluss zum weiteren Vorgehen

31.10.2022
 

Der Rat ebnet den Weg, dass das Gelände in Drandsdorf entwickelt werden kann.

 

Zur Weiterentwicklung des Areals der ehemaligen Stadtgärtnerei fasste der Rat in seiner jüngsten Sitzung am Donnerstag, 27. Oktober 2022, einen Grundsatzbeschluss. Daher wird die Stadt Bonn Verhandlungen mit der Montag Stiftung Urbane Räume gAG und dem Verein Neue Stadtgärtnerei über eine gemeinwohlorientierte Quartiersentwicklung vorbereiten. Auch die bestehende Biostation, die ihr Quartier auf dem Gelände hat, wird dabei mit einbezogen.

Bis Mitte 2025 sollen dann abschlussreife Erbbaurechtsverträge und Pachtverträge vorliegen, die vor Abschluss Gegenstand von politischer Beschlussfassung sein werden.


„Mit dem Grundsatzbeschluss schaffen wir nun eine Planungsbasis für die beteiligten Akteure. Eine gemeinwohlorientierte Quartiersentwicklung für dieses seit Jahren brachliegende Gelände kann eine vielversprechende Möglichkeit sein. Städtebaulich gibt es hier großes Potenzial, das wir nutzen sollten“, sagt Oberbürgermeisterin Katja Dörner.  


Als weiteren Schritt in Richtung Vermarktung wird die Stadt Bonn auf eigene Kosten verschiedene Gutachten in Auftrag geben, wie Fauna, Artenschutz, Biotope, Altlasten, Klima und Rückbau für bestehende Gebäude. Vorherige Beschlüsse, unter anderem zur Auslage eines früheren Bebauungsplans, werden damit unwirksam.


Die Verwaltung wird gemeinsam mit der Montag Stiftung Urbane Räume gAG und dem Verein Neue Stadtgärtnerei einen städtebaulichen Entwurf entwickeln. Dieser soll als Grundlage für das Verfahren zur Aufstellung eines Bebauungsplanes dienen.

Das Bebauungsplanverfahren wird mit hoher Priorität umgesetzt. Zudem sollen die Bürger*innen umfassend beteiligt werden.

 

Isabel Klotz / Amt für Presse, Protokoll und Öffentlichkeitsarbeit

Viktoriaunterführung wird breiter, heller und freundlicher

28.10.2022

Der Rat der Stadt Bonn hat am 27. Oktober 2022 den Plänen für den Umbau der Viktoriaunterführung zwischen der Straße Am Alten Friedhof und Herwarthstraße/Endenicher Straße zugestimmt. So soll die Anbindung zwischen West- und Innenstadt verbessert werden.

 

Aktuell ist die Personenunterführung schmal, nur über Treppen zu erreichen, kaum einsehbar und macht insgesamt einen verwahrlosten Eindruck. Die Unterführung wird verbreitert, soll heller und freundlicher gestaltet werden. Grundlage ist die Planung des Büros scape Landschaftsarchitekten GmbH.

Demnach wird die Viktoriaunterführung bis zur Grünfläche vor dem Alten Friedhof verlängert und mit neuen Rampen und Treppenanlagen barrierefrei ausgebaut. Die Gestaltung des Umfeldes beinhaltet die Fuß- und Radweganbindung in Richtung Thomastraße und zur Endenicher Straße/Herwarthstraße und über den ehemaligen Lagerplatz zur Kreuzung Wittelsbacher Ring/Endenicher Straße und in Richtung Immenburgstraße. Zudem wird das Umfeld gestalterisch aufgewertet.

 

Die Kostenschätzung liegt aktuell bei rund 10,3 Millionen Euro. In Zusammenhang mit den derzeit dramatisch steigenden Baupreisen werden die Kosten erst nach erfolgter Ausschreibung feststehen.

 

Die Beschlussvorlage ist hier veröffentlicht. Der Beschluss wurde vorbehaltlich der Beratung im nächsten Ausschuss für Mobilität und Verkehr gefasst.


Marc Hoffmann / Amt für Presse, Protokoll und Öffentlichkeitsarbeit

 

Stadt Bonn will drei Kitas durch Totalunternehmer bauen lassen

28.10.2022


Bonn ist eine wachsende Stadt. Es werden weiterhin zusätzliche Kinderbetreuungsplätze benötigt. Vor diesem Hintergrund beabsichtigt die Stadt Bonn den Neubau von drei viergruppigen Kindertagesstätten über ein so genanntes Totalunternehmer-/Totalübernehmermodell.

 

 

Dieses Vorgehen stellt eine Abweichung von der grundsätzlich vorgeschriebenen Vergabeart dar. Der Rat der Stadt Bonn hat dem geplanten Vorgehen am 27. Oktober 2022 grundsätzlich zugestimmt. Bei den Projekten handelt es sich um den Kindergarten Herpenstraße 36 in Graurheindorf, den Kindergarten „Hinter den Lessenicher Gärten“ in der Wilhelm-Neuss-Straße in Lessenich und den Kindergarten Mordkapellenpfad in Poppelsdorf.
 

„Auch in Bonn fehlen Kita-Plätze. Daher bauen wir unsere Kapazitäten so zügig wie möglich aus. Mit dem Totalunternehmer-Modell gehen wir einen neuen Weg, um möglichst schnell weitere Kindertagesstätten eröffnen zu können und zugleich personellen Freiraum zu haben für weitere Projekte“, sagt Oberbürgermeisterin Katja Dörner.


Mit dem Totalunternehmer-/Totalübernehmermodell werden alle Verantwortlichkeiten der Bauobjektplanung und der Bauausführung auf ein Unternehmen als Auftragnehmer konzentriert. Es übernimmt im Rahmen eines Projektvertrages die vollständigen Planungs- und Ingenieurleistungen sowie alle baulichen Ausführungsleistungen. Bauherr bleibt jedoch die Stadt Bonn als Auftraggeberin.

Dadurch werden bei der Stadtverwaltung weniger Personalkapazitäten gebunden. Termine und Kosten können verbindlich zu Beginn des Projektes – bei Auftragsvergabe – mit dem externen Vertragspartner festgelegt werden. Außerdem hat die Stadt im Falle von Störungen im Bauablauf sowie in Fragen der Gewährleistung nur einen Ansprechpartner.


Als nächstes wird die Stadtverwaltung verschiedene vorbereitende Maßnahmen umsetzen und die Ausschreibungsunterlagen finalisieren. Anschließend folgt das Vergabeverfahren mit der abschließenden Beauftragung des Totalunternehmers/Totalübernehmers.


Marc Hoffmann / Amt für Presse, Protokoll und Öffentlichkeitsarbeit

Öffentlichkeitsbeteiligung zu neuem Quartier an der Siegburger Straße

 

17.10.2022

 

An der Siegburger Straße im Stadtbezirk Beuel, unmittelbar neben der Autobahn 59, möchte das Unternehmen Ten Brinke ein Quartier mit Wohnungen, Büros und Gewerbeflächen bauen. Zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 6823-1, der für das Projekt aufgestellt werden muss, findet zwischen dem 24. Oktober und dem 4. November 2022 die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung statt.

 

Pläne online abrufbar und kommentierbar

 

Unter www.bonn.de/bebauungsplan-siegburger-strasse sind die Pläne einschließlich der allgemeinen Ziele und Zwecke, erläuternde Themenplakate, eine kurze Präsentation zur Planung sowie weiterführende Informationen abrufbar. Zudem sind dort Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQ) zu finden. Unter www.bonn-macht-mit.de/bebauungsplan-siegburger-strasse sind ebenfalls alle Informationen einsehbar. Zudem können dort Meinungsäußerungen per öffentlicher Kommentarfunktion abgeben werden. 

 

Online-Veranstaltung am 2. November

 

Am Mittwoch, 2. November 2022, um 18 Uhr lädt die Stadtverwaltung zu einer Online-Veranstaltung ein, bei der die Planung vorgestellt wird. Im Anschluss an die Präsentation gibt es die Möglichkeit, Fragen zu stellen sowie Anregungen zu äußern. Die Verwaltung bittet um vorherige Anmeldung für die Online-Veranstaltung per E-Mail an: buergerbeteiligung@bonn.de. Anschließend wird per E-Mail eine Anmeldebestätigung verschickt. Die Zugangsdaten zur Videokonferenz werden den angemeldeten Teilnehmer*innen in einer separaten E-Mail zugeleitet.

 

Pläne liegen im Beueler Rathaus und im Stadthaus aus

 

Die Pläne liegen zudem vom 24. Oktober bis 4. November 2022 im Rathaus Beuel, Friedrich-Breuer-Straße 65, und im Stadthaus (Etage 2, vor dem Ratssaal), Berliner Platz 2, aus. Sie können montags und donnerstags von 8 Uhr bis 18 Uhr sowie dienstags, mittwochs und freitags von 8 bis 13 Uhr eingesehen werden. Die Pläne sind identisch zu den Informationen im Internet. Meinungsäußerungen können per E-Mail an jakob.langner@bonn.de oder per Brief an Jakob Langner, Stadtplanungsamt, Stadthaus, Berliner Platz 2, 53111 Bonn, geschickt werden.

 

Weitergehende Infos zur Planung

 

Das circa 1,6 Hektar umfassende Plangebiet liegt Siegburger Straße, Autobahn A 59 und Röhfeldstraße. Ten Brinke plant ein gemischt genutztes Quartier mit einem zentralen Quartiersplatz und einer großen Grünfläche entlang der Autobahn. Mit der Errichtung von Wohnbebauung soll ein Beitrag zum dringend benötigten Wohnraumbedarf in der Stadt Bonn geleistet werden. Daher ist westlich des vorgesehenen Quartiersplatzes eine vier bis fünfgeschossige Wohnbebauung mit 70 bis 80 Wohneinheiten (davon 40 Prozent öffentlich gefördert) und gewerblichen Nutzungen in der Erdgeschosszone vorgesehen. Zudem sollen Voraussetzungen für die Realisierung von Wohnkonzepten für Senior*innen oder zum Mehrgenerationenwohnen geschaffen werden. 
 

Östlich des Platzes und zur Autobahn A59 hin sollen zwei fünfgeschossige gewerblich genutzte Gebäude mit überwiegend Büroflächen in den Obergeschossen sowie Flächen für gastronomische Nutzungen oder Dienstleistungsangebote im Erdgeschoss entstehen. Die Zufahrt zum Plangebiet soll über die Kreuzung an der Siegburger Straße/Maria Montessori-Allee erfolgen, die ausgebaut werden soll. Die Autos sollen in Tiefgaragen abgestellt werden, damit das Plangebiet weitestgehend autofrei werden kann.


Marc Hoffmann / Amt für Presse, Protokoll und Öffentlichkeitsarbeit


 

 

Umgestaltung Stiftsplatz auf www.bonn-macht-mit.de

12.09.2022
 

Die Ergebnisse der Planungswerkstatt zur Umgestaltung des Stiftsplatzes können auf der Beteiligungsplattform der Bundesstadt Bonn unter www.bonn.macht-mit.de kommentiert werden.


Die Dokumentation des Verfahrens, der Siegerentwurf sowie die Entwürfe der weiteren Landschaftsarchitekturbüros sind auf der städtischen Internetseite unter www.bonn.de/stiftsplatz veröffentlicht und können bis zum 21. September 2022 auch im Foyer des Stadthauses im Rahmen einer Ausstellung eingesehen werden.

Alle Interessierten sind nun erneut aufgerufen, bis zum 21. September 2022 auf www.bonn-macht-mit.de ihre Meinung zum Siegerentwurf und dem Ergebnis des Wettbewerbs mitzuteilen. 


Die gesammelten Eingaben und Kommentare werden der Politik gemeinsam mit dem Ergebnis über den Siegerentwurf zur Entscheidung vorgelegt, um anschließend im weiteren Verfahren die Fördergelder im Rahmen der Städtebauförderung für die Umgestaltung des Stiftsplatzes zu beantragen.


Marc Hoffmann / Amt für Presse, Protokoll und Öffentlichkeitsarbeit

 

Neue Kindertagesstätte und Jugendzentrum in Duisdorf

26.08.2022

 

Auf dem ehemaligen Gelände der Gallwitzkaserne entsteht im Ortsteil Duisdorf derzeit ein neues Wohngebiet mit rund 520 Wohneinheiten. Vor diesem Hintergrund werden dort eine neue sechsgruppige Kindertagesstätte und ein Jugendzentrum geschaffen.

 

Der Rat der Stadt Bonn hat am 25. August 2022 der Vorplanung und Kostenschätzung für das rund neun Millionen Euro teure Projekt an der Fritz-Bauer-Straße zugestimmt. Das ca. 4.000 Quadratmeter große Grundstück grenzt in südlicher Richtung an die Fritz-Bauer-Straße und in westlicher Richtung an die Edith-Stein-Anlage an. Für die Unterbringung der Kita und des Jugendzentrums wird ein zweigeschossiger, barrierefreier Baukörper mit Untergeschoss geplant. Die Räumlichkeiten für den Kindergarten befinden sich im Erdgeschoss und Obergeschoss des Neubaus, der Jugendtreff ist im Untergeschoss vorgesehen.

 

„Ich freue mich sehr, dass wir dieses wichtige Vorhaben in Duisdorf umsetzen und somit einen weiteren Beitrag leisten, um den Bedarf an Kita-Plätzen zu decken und neue Angebote der offenen Jugendarbeit anbieten zu können“, sagt Oberbürgermeisterin Katja Dörner.

 

Der Neubau wird so positioniert, dass getrennte und ausreichend große Spiel- und Außenflächen sowohl für die Kita als auch für das Jugendzentrum entstehen.


Die Kindertagesstätte wird sechs Gruppen - jeweils mit Hauptgruppenraum, Neben- und Differenzierungsraum, Sanitär- Abstell- und Garderobenbereich - erhalten. Erdgeschoss und erstes Obergeschoss werden über einen Aufzug behindertengerecht miteinander verbunden. Das Jugendzentrum wird einen offenen Bereich mit direkt angeschlossener offener Küche, einen Multifunktionsraum, ein Büro, Abstellräume, einen Putzmittelraum, Personal- und Besucher-WCs sowie ein separates Behinderten-WC bekommen.

 

Der Neubau wird ein Effizienzgebäude 40 sein. Es ist die Verwendung ökologischer, nachhaltiger Baustoffe vorgesehen und es wird auf die Verwendung mineralischer bzw. nachhaltiger Dämmstoffe geachtet. Das Gebäude, das mit Fernwärme versorgt und über eine Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung verfügen wird, erhält ein Flachdach, das als begrüntes Dach ausgebildet wird. Zudem ist die Installation einer Photovoltaik-Anlage vorgesehen.

 

Marc Hoffmann / Amt für Presse, Protokoll und Öffentlichkeitsarbeit

 

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Frühere VHS:

Bezirksvertretung stimmt der Planung zu

23.08.2022

 

Die Bezirksvertretung Bonn hat am 16. August 2022 der Entwurfsplanung und Kostenberechnung für Umbau und Sanierung der ehemaligen Volkshochschule in der Wilhelmstraße 34 zugestimmt. Dort werden eine viergruppige Kindertageseinrichtung sowie Kurs- und Büroräume für die Internationale Begegnungsstätte eingerichtet.

 

Der Grundsatzbeschluss zu Sanierung und Umbau der früheren VHS war bereits im Jahr 2019 gefasst worden. Die Pläne sehen im Erdgeschoss und der ersten Etage des unter Denkmalschutz stehenden Hauptgebäudes die Kindertageseinrichtung mit vier Gruppenräumen und dazugehörigen Neben-, Differenzierungs-, Abstell- und Sanitärräumen vor. Im Erdgeschoss werden zudem die Zentralküche, ein Leitungsbüro, ein Personalraum, ein Personal-WC, ein Büro für den Hausmeister und ein behindertengerechtes WC untergebracht. Im ersten Obergeschoss soll ein Mehrzweckraum mit Geräteraum, ein Bistro (Speiseraum für die Kita) und ein weiteres Personal-WC entstehen. Die Außenspielfläche wird auf dem Hof der Anlage realisiert. Bei der Planung wird besonderes Augenmerk auf Barrierefreiheit und naturnahe Gestaltung gelegt.

 

Im zweiten Obergeschoss sind für die Internationale Begegnungsstätte fünf Kursräume, ein Werkraum, ein Leseraum, vier Büros, Besucher-WCs, ein behindertengerechtes WC/Personal-WC und eine Teeküche geplant. Das Kellergeschoss wird zu Lager- und Technikzwecken genutzt. Das Gebäude erhält einen außenliegenden Aufzug.
 

Im Zuge der Sanierung wird das Gebäude energetisch ertüchtigt. Nach Umbau entspricht das Gebäude im Bereich des maximal zulässigen Primärenergiebedarfes dem Effizienzgebäude 55. Für die Gebäudehülle kann nur die gesetzliche Anforderung gemäß Gebäudeenergiegesetz eingehalten werden. Große Fensterschreiben werden gegen Vogelschlag gesichert, bei der Beleuchtung des Geländes werden generell insektenfreundliche Leuchtmittel verwendet. Darüber hinaus werden an geeigneten Standorten Nisthilfen für Fledermäuse und Fassadenbrüter angebracht. 
 

Kosten von 11,7 Millionen Euro


Die Gesamtkosten des Projekts werden auf knapp 11,7 Millionen Euro geschätzt. Berücksichtigt sind ein Risikozuschlag von 15 Prozent und eine Baukostensteigerung von sechs Prozent pro Jahr. Nach derzeitiger Planung soll Ende 2022 mit den Bauarbeiten begonnen werden.

Marc Hoffmann
/ Amt für Presse, Protokoll und Öffentlichkeitsarbeit

 

Fassadenwettbewerb 2022:

Baukulturelles Erbe erhalten

 

29.06.2022

 

Im Alten Rathaus erhalten die Eigentümer*innen der prämierten Gebäude von Oberbürgermeisterin Katja Dörner ihre Urkunden. Die Sponsoren Sparkasse Köln-Bonn und der Verein Haus und Grund Bonn/Rhein-Sieg unterstützten den Wettbewerb wieder mit 11.000 Euro.

 

Das baukulturelle Erbe der Stadt zu erhalten und weiterzugeben, dazu will der Fassadenwettbewerb beitragen. Seit vielen Jahrzehnten wird der Wettbewerb von Stadt Bonn in Zusammenarbeit mit den Sponsoren Sparkasse Köln-Bonn und dem Verein Haus & Grund Bonn/Rhein-Sieg ausgelobt, um die Anstrengungen von Hauseigentümer*innen für den Erhalt ihrer historischen Immobilie zu würdigen.

Am Mittwoch, 29. Juni 2022, überreichte Oberbürgermeisterin Katja Dörner im Alten Rathaus die Urkunden an die Siegerinnen und Sieger. Unterstützt wurde sie dabei von Werner Hümmrich, Leiter Filialdirektion der Sparkasse Köln-Bonn, und Dirk Vianden, Vorstandsvorsitzender Haus & Grund Bonn/Rhein-Sieg.

 

„Bonn ist reich an wunderschönen Fassaden. In wenigen Städten Deutschlands ist Gründerzeitarchitektur so wunderbar erhalten, wie zum Beispiel in unserer Südstadt oder dem Villenviertel. Dass diese Pracht noch lange bleibt, ist Ihren Anstrengungen zu verdanken. Gemeinsam mit den beauftragten Handwerksbetrieben tragen Sie so zur Verbesserung des Stadtbildes und zum Erhalt eines Stücks Stadtgeschichte bei“, sagte Oberbürgermeisterin Katja Dörner.

 

 

Insgesamt hatten 28 Eigentümer*innen ihre Bewerbung eingereicht. 19 davon erfüllten jedoch nicht in ausreichendem Maß die Kriterien des Wettbewerbs. Die Jury unter Vorsitz von Architekt Stefan Schevardo und besetzt mit Stadtbaurat Helmut Wiesner sowie weiteren Architekt*innen und zwei Malermeistern beriet sich zu jedem Objekt. Für die Entscheidung der Jury gelten die Bewertungskriterien Stil- sowie Sachgerechtigkeit der Renovierung, die Harmonie von Formen und Farben sowie der Gesamteindruck. Insgesamt 11.000 Euro an Preisgeld hatte das Gremium zu verteilen.

 

Die vier 1. Preise, die mit jeweils 1.600 Euro dotiert sind, gingen an:

  • Lindenallee 9, Lothar Schutz,
  • Poppelsdorfer Allee 76, Dr. Alexander Schmitz,    
  • Schloßstraße 6, Katrin Both,               
  • Luisenstraße 6, Sabine Donicht.

Für die mit jeweils 1.000 Euro dotierten 2. Preise wählte die Jury folgende Gebäude aus:

  • Gluckstraße 10, Julia und Dr. Thorsten Smidt,
  • Kaiserstraße 85, Arminenhaus e.V., z. Hd. Christian Erbers,
  • Kirschallee 30, Bernhard Jansen,   
  • Weberstraße 91, Petra und Paolo Groben-Moretti.
     

Auch wenn regelmäßig viele denkmalgeschützte Häuser zum Wettbewerb angemeldet werden, ist Denkmalschutz keinesfalls eine Voraussetzung für die Teilnahme und Prämierung. Oberbürgermeisterin Katja Dörner ermutigte ausdrücklich alle Hauseigentümer*innen zu einer Teilnahme.

 

Denn preiswürdig sei der verantwortungsbewusste und vorbildliche Umgang mit der architektonischen Aussage eines Hauses, die Berücksichtigung der Umgebung durch harmonisches Einfügen in das Stadtbild und eine hervorragende handwerkliche Ausführung. „Dies kann auch bei einem ‚normalen‘ Gebäude so gut gelingen, dass die Jury einen Preis zuerkennt“, so die OB.

 

So bekam bei der aktuellen Runde des Fassadenwettbewerbs die ehemalige Transformatorenstation von Daniela Kinkel in der Kunigundenstraße 42 einen Sonderpreis über 600 Euro zuerkannt. Damit erkannte die Jury an, „dass die Gestaltung und Umnutzung des Sonderbauwerks eine besondere, mit den übrigen Beiträgen kaum vergleichbare Herausforderung darstellte, welche vom Eigentümer mit bemerkenswerter Kreativität bewältigt wurde“, heißt es in der Begründung. 

 

Über den Wettbewerb 

 

er Fassadenwettbewerb wurde zunächst jährlich, seit 2015 im 2-Jahres-Turnus ausgelobt. Seit 1972 haben sich so schon mehr als 4200 Eigentümerinnen und Eigentümer beteiligt, fast 1.000 Fassaden wurden für gut gelungene Renovierungen prämiert.

Seit 1982 beteiligt sich die Sparkasse Köln-Bonn als Sponsor an diesem Wettbewerb, in diesem Jahr erneut mit 8.500 Euro. Bereits zum 14. Mal unterstützt Haus und Grund Bonn/Rhein-Sieg als Sponsor den Fassadenwettbewerb.  Für dieses Jahr wurden 2.500 € zur Verfügung gestellt. Die Oberbürgermeisterin dankte ausdrücklich den beiden Sponsoren, ohne deren Engagement der Wettbewerb nicht möglich wäre. Weitere Informationen sowie Teilnahmebedingungen unter

 www.bonn.de/fassadenwettbewerb

Neugestaltung des Rheinufers:

Meinung der Bürger*innen ist gefragt!

20.06.2022

 

Auf der städtischen Beteiligungs-Plattform www.bonn-macht-mit.de ist derzeit wieder die Meinung der Bürger*innen zur Neugestaltung der Rheinuferpromenade gefragt: Bis zum 17. Juli können alle Interessierten online den Siegerentwurf des landschaftsarchitektonischen Wettbewerbs bewerten.

 

Die Wettbewerbsjury hatte sich im Oktober 2021 einstimmig für den Beitrag des Planungsbüros Planorama aus Berlin ausgesprochen und empfohlen, diesen weiterzuverfolgen. Entstanden ist der Beitrag mit der ausgewiesenen Mobilitätsexpertise der VCDB VerkehrsConsult Dresden-Berlin GmbH.

 

Der Auftrag an das Planungsbüro wurde inzwischen vergeben. In mehreren Phasen entsteht nun das finale Gestaltungskonzept für die Rheinuferpromenade, wobei jeweils die Bürger*innen beteiligt werden.

 

Die Ergebnisse der aktuellen Online-Beteiligung auf www.bonn-macht-mit.de fließen zusammen mit den Anmerkungen des Preisgerichtes in die Überarbeitung des Wettbewerbsentwurfs ein. Nach den Sommerferien 2022 ist ein Info- und Ideentreff vor Ort mit dem Planungsbüro geplant, und im Herbst soll die überarbeitete Entwurfsplanung für den ersten Bauabschnitt öffentlich präsentiert werden.

 

Im Frühjahr 2023 stehen die politischen Beratungen zur finalen Entwurfsplanung für den ersten Bauabschnitt an.

Hintergrund

 

Viel Grün, attraktive Aufenthaltsbereiche und vielfältige Nutzungsmöglichkeiten: Bei der Umgestaltung des Bonner Rheinufers soll mit dem Landschaftsraum samt seinen historischen Spuren verantwortungsvoll umgegangen werden. Der künftig verkehrsberuhigte, 1,5 Kilometer lange Abschnitt wird ein Boulevard zum Verweilen und Flanieren werden. Ab dem Jahr 2023 soll der Uferbereich zwischen Zweiter Fährgasse und Rosental in mehreren Bauabschnitten aufgewertet werden.

 

Der erste Bauabschnitt (zwischen Kennedybrücke und Alter Zoll) soll Ende des Jahres 2023 begonnen werden, der zweite Bauabschnitt (nördlich der Kennedybrücke bis Rosental) im Jahr 2025 und abschließend der dritte Bauabschnitt (Alter Zoll bis Zweite Fährgasse) ab dem Jahr 2027.

 

Andrea Schulte / Amt für Presse, Protokoll und Öffentlichkeitsarbeit

 

Förderprogramme zur Begrünung werden zusammengelegt


10.06.2022
 

Der Rat der Bundesstadt Bonn hat am Donnerstag, 9. Juni 2022, der neuen Richtlinie für das „Förderprogramm Begrünung“ zugestimmt. Dabei werden die zuvor getrennten Förderprogramme „Gebäudebegrünung“ und „Entsiegelung und Begrünung“ zusammengeführt. Das Förderprogramm gilt vom 1. Juli 2022 vorerst bis zum Jahresende. Über die Weiterführung in den Jahren 2023 und 2024 wird im Rahmen der Haushaltsberatung durch den Rat entschieden.

 

Als eine Maßnahme aus dem Programm zum Klimanotstand fördert die Stadt Bonn seit Mai 2021 die „Gebäudebegrünung“ sowie seit Oktober 2021 die „Entsiegelung und Begrünung“ bei privat und gewerblich genutzten Gebäuden, beziehungsweise Grundstücken. Ziel ist es, die Bonner*innen auf diese Möglichkeiten als Beitrag zur Klimaanpassung aufmerksam zu machen und beratend wie auch finanziell zu unterstützen.

 

Seit Beginn des Förderprogramms „Gebäudebegrünung“ wurden bis Anfang April 2022 insgesamt 42 Anträge bewilligt. Diese binden Zuwendungen in Höhe von 67.542 Euro und werden zu einer Begrünung von 2.246 Quadratmetern an privaten Gebäuden führen. Vom Beginn des Förderprogramms „Entsiegelung und Begrünung“ bis Anfang April 2022 wurden vier Anträge bewilligt. Diese binden Zuwendungen in Höhe von 11.850 Euro und betreffen eine Fläche von knapp 200 Quadratmetern bei privaten Eigentümer*innen. In Zukunft ist von weiter steigender Nachfrage auszugehen.

 

Weiterentwicklung des Förderangebotes

 

Künftig sollen auch Maßnahmen an Neubauten förderfähig sein. Zuvor waren auf Basis der Vorgaben des Landes NRW im Rahmen des Sonderprogramms „Klimaresilienz in Kommunen“ nur Maßnahmen an Gebäuden, die älter als fünf Jahre sind, förderfähig. Weiterhin ausgeschlossen von einer Förderung sind Maßnahmen grundsätzlich, wenn Eigentümer*innen zu deren Umsetzung verpflichtet sind.

Außerdem wird die Fertigstellungspflege in Zukunft nicht verbindlich gefordert, sondern lediglich empfohlen. Bisher war sie Bedingung für eine Förderung, jedoch nicht zusätzlich förderfähig. Aus Sicht der Verwaltung ist die Pflicht zur Beauftragung eines Unternehmens für die Fertigstellungspflege (Wässern, Düngen, Nachpflanzen bis zum vollständigen Anwachserfolg der Pflanzen) jedoch verzichtbar, wenn eine gleichwertige Pflege, zum Beispiel auch in Eigeninitiative, erbracht werden kann.

Geplant ist weiterhin, die Antragstellung zu verschlanken und damit zu vereinfachen, um bürokratische Hürden für Bürger*innen abzubauen.

 

Neue Aspekte zur Förderung der Begrünung und wassersensitiven Stadt sind:

  • Förderung von Retentionsdächern nach den Förderkonditionen einer intensiven Dachbegrünung
  • Förderung von Regentonnen/Zisternen in Zusammenhang mit einer Gebäudebegrünung oder Entsiegelung zur Bewässerung

 

Lea Hoffmann /Amt für Presse, Protokoll und Öffentlichkeitsarbeit

 

Öffentlich geförderter Wohnraum auf früherem Poliklinik-Gelände

 

10.06.2022

In seiner Sitzung am 9. Juni 2022 hat der Rat der Stadt Bonn den Planungszielen für die Entwicklung des Geländes der ehemaligen Poliklinik an der Wilhelmstraße in der Bonner Innenstadt zugestimmt. Auch das Bau- und Nutzungskonzept erhielt grünes Licht. Alles fließt in den Entwurf für einen Bebauungsplan mit ein.

 

Das Land NRW, Eigentümer des Areals, hat ein Bieterverfahren durchgeführt, bei dem ein Vorhabenträger gefunden wurde, der neuen, öffentlich geförderten Wohnraum für kleine und mittlere Haushalte, Familien sowie Studierende schaffen will. Etwa 80 Prozent der gesamten Nutzfläche sind für Wohnnutzungen, davon 75 Prozent für öffentlich geförderten Wohnungsbau, vorgesehen, 20 Prozent für gewerbliche Nutzungen sowie soziale Einrichtungen wie eine Kindertagesstätte und die bereits auf dem Gelände befindliche Diamorphinambulanz.

 

„Ich begrüße den Beschluss des Rates, da mit ihm die Weichen für die Schaffung von dringend benötigtem und vor allem öffentlich geförderten Wohnraum gestellt worden sind“, sagt Oberbürgermeisterin Katja Dörner. 

 

Das Konzept des Investors sieht vor, den Blockinnenbereich möglichst offen zu gestalten. Der Hof soll bis auf wenige Ausnahmen frei vom motorisierten Individualverkehr gehalten werden und viel Grün erhalten.  Das Klinikgebäude aus den 1960er Jahren an der Wilhelmstraße soll erhalten und überwiegend zu Wohnzwecken umgenutzt und aufgestockt werden.

Ebenso werden das denkmalgeschützte Gebäude der ehemaligen Augenklinik am Annagraben und das ehemalige Schwesternwohnheim, ebenfalls am Annagraben, erhalten. Abgerissen werden sollen lediglich der im Innenhof liegende Ost-West-Flügel der ehemaligen Poliklinik, der nicht denkmalgeschützte, untergeordnete südliche Anbau des Baudenkmals am Annagraben und die derzeitige Unterkunft der Diamorphinambulanz.

 

Die Anzahl der Pkw-Stellplätze im Quartier (überwiegend in einer Tiefgarage) soll vor dem Hintergrund der zentralen Lage und mithilfe eines auszuarbeitenden Mobilitätskonzeptes möglichst minimiert werden. Dafür sind in einem besonderen Maße Fahrradstellplätze sowie Carsharing-Angebote vorgesehen. Ein Teil der benötigten Stellplätze soll zudem mit E-Ladesäulen ausgestattet werden.

Auf Basis eines noch abzuschließenden Kaufvertrages zwischen dem Bau- und Liegenschaftsbetrieb des Landes und dem Vorhabenträger wird die Stadtverwaltung die weiteren Abstimmungen übernehmen. 
 

Skizzen und Visualisierungen sind als Anlage der Beschlussvorlage hier veröffentlicht.


Marc Hoffmann / Amt für Presse, Protokoll und Öffentlichkeitsarbeit

 

Seilbahn: Verwaltung legt dem Rat die nächsten Planungsschritte vor

12.05.2022

 

Für die Bundesstadt Bonn ist die geplante Seilbahn ein bedeutender Baustein bei der Mobilitätswende. Die Verwaltung möchte nun die Planung weiter konkretisieren. Dazu sollen erste Gutachten zu Klima, Naturschutz und anderen Fragen beauftragt werden. Auch der Beteiligungsprozess der Bürger*innen soll fortgesetzt werden.

 

Die Verwaltung schlägt in einer Beschlussvorlage dem Rat der Stadt für seine Sitzung am 9. Juni 2022 die weiteren Planungsschritte vor. Vorher bereits werden der Ausschuss für Mobilität und Verkehr (25. Mai) sowie die Bezirksvertretungen von Beuel (1. Juni) und Bonn (7. Juni) die entsprechende Vorlage beraten. 

 

Konkretere Planungen und erste Gutachten

 

In einem der nächsten Schritte soll der Längenschnitt der Seilbahn aus dem Jahr 2019 den aktuellen Erkenntnissen aus anderen Seilbahnprojekten sowie auf Basis des aktuellen Standes der Technik überarbeitet werden. Gleichzeitig sollen erste Vorabstimmungen mit Behörden und so genannten Trägern Öffentlicher Belange beginnen. Hierzu zählen z.B. das NRW-Verkehrsministerium, die für die Planfeststellung zuständige Bezirksregierung Köln, städtische Fachdienststellen, die zuständigen Denkmalbehörden und der Urheberrechteinhaber der Rheinaue.

Damit Seilbahnhersteller im Rahmen der funktionalen Ausschreibung aussagekräftige Angebote abgeben können, sollen im Vorfeld notwendige Gutachten erstellt werden. Ist ein Seilbahnhersteller gefunden, müssen diese Gutachten auf Basis seiner Ausführungsplanung aktualisiert werden, damit das Planfeststellungsverfahren eingeleitet werden kann. Dazu soll der Rat der Stadt Bonn zu gegebener Zeit einen entsprechenden Beschluss fassen. Ist das Planfeststellungsverfahren erfolgreich durchlaufen, besteht Baurecht für die Seilbahn.


Kommunikationskonzept

 

Die zweitägige Informationsveranstaltung Anfang April 2022 auf dem Münsterplatz hat gezeigt: Eine große Mehrheit der Bonner Stadtgesellschaft steht dem Projekt positiv gegenüber. Auch weiterhin ist geplant, die weiteren Schritte zum Bau der Seilbahn im Kontext der Verkehrswende intensiv zu begleiten und zu kommunizieren. Das bestehende Kommunikationskonzept soll zusammen mit der beauftragten Agentur ifok weiterentwickelt und auf die nächsten Planungsschritte abgestimmt werden.


Zum Hintergrund


Nach einer Machbarkeitsstudie (2016/2017), die feststellte, dass die Seilbahn technisch möglich ist, ergab im Herbst 2021 die Standardisierte Bewertung vorläufig:

Die Seilbahn ist gesamtwirtschaftlich sinnvoll. Auf dieser Basis beschloss der Stadtrat im Dezember die Anmeldung der Seilbahn für den ÖPNV-Bedarfsplan des Landes. Der Regionalrat stimmte dem später zu. Der Verkehrsausschuss des Landtags nahm im März 2022 die Seilbahn in den Bedarfsplan und den darauf aufbauenden ÖPNV-Infrastrukturfinanzierungsplan auf.


Die Seilbahn soll vom rechtsrheinischen Stadtbezirk Beuel über den Rhein hinweg hinauf zum Venusberg führen. Sie hat eine Länge von knapp 4,3 Kilometern, umfasst nach derzeitigem Planungsstand 34 Stützen und wird über fünf Stationen verfügen: Schießbergweg in Beuel-Ramersdorf, Post Tower, UN Campus, Loki-Schmidt-Platz und Universitätsklinikum Bonn.
 

Die Seilbahn soll in den Öffentlichen Personennahverkehr integriert werden. Bonn wäre damit die erste Stadt in Deutschland mit einer Seilbahn als Teil des Nahverkehrs. Das heißt: Sie könnte mit den regulären Tickets und Fahrscheinen für Busse und Bahnen genutzt werden.

 

Marc Hoffmann / Amt für Presse, Protokoll und Öffentlichkeitsarbeit

Bürger*innenbeteiligung zur Umgestaltung des Stiftsplatzes

27.04.2022

 

Der Stiftsplatz im Bonner Zentrum soll umgestaltet werden. Künftig soll mehr Grün sein Bild prägen. Für den anstehenden Planungsprozess startet die Bundesstadt Bonn Anfang Mai die Beteiligung der Stadtgesellschaft und lädt am Tag der Städtebauförderung am Samstag, 14. Mai, zu einer Beteiligungsveranstaltung ein.


Der Stiftsplatz spielt aufgrund seiner Lage eine wichtige Rolle bei der Entwicklung der Innenstadt. Er verbindet als zentrales Bindeglied die Bonner Innenstadt mit der Beethovenhalle und dem Rhein. Durch eine gestalterische Aufwertung der bisher überwiegend als Parkplatz genutzten Fläche bietet der Bereich großes Potential, um auch im Rahmen des Klimawandels ein wohn- und arbeitsortnaher Freiraum und Aufenthaltsort zu werden.
 

Im Rahmen eines Werkstattverfahrens mit vier Landschaftsarchitekturbüros sollen planerische Lösungen für die Umgestaltung gefunden werden. Zuvor können sich die Bürgerinnen und Bürger mit ihren Ideen und Vorstellungen einbringen. Von Montag, 2. Mai, bis Dienstag, 17. Mai 2022, können online über das digitale Beteiligungsportal der Stadt Bonn unter  www.bonn-macht-mit.de Anregungen zur Neugestaltung des Stiftsplatzes gegeben werden.

 

Tag der Städtebauförderung am 14. Mai
 

Der Tag der Städtebauförderung am Samstag, 14. Mai 2022, wird in diesem Jahr auf dem Stiftsplatz gefeiert. Die öffentliche Veranstaltung findet von 13 bis 18 Uhr direkt vor Ort auf dem für diesen Tag grün und gesellig umgestalteten Stiftsplatz statt. Die Stadtverwaltung lädt von 13 bis 14 Uhr zu einem kommunikativen Zusammenkommen mit Getränken und Snacks samt Kinderschminken ein, um anschließend von 14 bis 17 Uhr die Beteiligungsveranstaltung zur Umgestaltung des Stiftsplatzes zu starten.

Im Gespräch mit Vertreter*innen der Stadt Bonn können hier interessierte Bürger*innen auch ihre Hinweise und Ideen nennen und diskutieren. Abschließend soll die Veranstaltung von 17 bis 18 Uhr musikalisch ausklingen: Mit dabei sind das Bonner Duo Astatine und Uwe sowie der Bonner Singer und Songwriter Ijas Ali.

 

Informationen im Internet:

Weitere Informationen zum Projekt Stiftsplatz gibt es im Internet unter www.bonn.de/stiftsplatz.

 

Lebendiges Quartier auf Areal des früheren Landesbehördenhauses vorgesehen

07.04.2022
 

Das ehemalige Landesbehördenhaus ist in der Rahmenplanung Bundesviertel als ein Schlüsselprojekt definiert, das maßgeblich zur Weiterentwicklung des Bundesviertels beitragen kann.
 

Daher hat die Stadtverwaltung Nutzungsideen für das Areal des ehemaligen Landesbehördenhauses an der Friedrich-Ebert-Allee erarbeitet. Auf dieser Basis hat das Planungsbüro Cityförster ein Nutzungskonzept entwickelt, das in den nächsten Wochen in zahlreichen Fachgremien des Rates vorgestellt wird und in diesem frühen Stadium des Vorhabens eine wichtige Grundlage für weitere Planungen bildet.
 

Unterschiedliche Nutzungen

 

Die Stadt Bonn möchte dort ein lebendiges, gemischtes Quartier mit unterschiedlichen Nutzungen realisieren und hat beim Land NRW ihr Interesse am Erwerb des Grundstücks bekundet. Bei der Erarbeitung des Konzepts hat das Planungsbüro Cityförster, das bereits an der Erarbeitung der Rahmenplanung Bundesviertel beteiligt war, die Vorzüge des Areals und die Rahmenbedingungen analysiert. Ziel ist es, ein Quartier mit einer hohen architektonischen und städtebaulichen Qualität, lebendigen Erdgeschosszonen und einem Community Space für alle zu schaffen. Das Gebiet soll mit vielfältigen Maßnahmen einen Beitrag zur Klimaneutralität leisten.
 

Areal ist rund 52.000 Quadratmeter groß


Auf dem rund 52.000 Quadratmeter großen Areal sollen Wohnungsbau, unter anderem mit gefördertem Wohnen, Flächen für die Stadtverwaltung, eine Grundschule, ein Kindergarten, überregional bedeutsame Einrichtungen, Platz für Handel und Gastronomie sowie Frei- und Grünflächen entstehen. Entsprechend des Hochhauskonzeptes der Rahmenplanung sind zwei Hochpunkte vorgesehen, ein Hochhaus der Kategorie L mit 100 bis 120 Metern Höhe zur B9 und ein Hochhaus der Kategorie S mit 40 Metern Höhe vorgesehen.

Aufgrund der Gespräche, die zwischen dem Land NRW und der Stadt Bonn geführt wurden, bildet der Bereich Wohnen mit circa 60 Prozent bezogen auf die Gesamtgrundstücksfläche den Schwerpunkt; auf die kommunale Nutzung entfallen circa 30 Prozent und auf die übrigen Nutzungen etwa 10 Prozent. Bei der Wohnnutzung ist ein Anteil von 60 Prozent gefördertem Wohnen vorgesehen.


Die angedachten überregional bedeutsamen Einrichtungen umfassen Ideen für einen Campus für Nichtregierungsorganisationen, einen neuen Standort des Deutschen Museums Bonns als „Digital World Museum“ sowie ein Innovations- und Bildungszentrum „Secure Digital City“ zum Thema Cybersicherheit.


Isabel Klotz / Amt für Presse, Protokoll und Öffentlichkeitsarbeit

 

Weitere Kostensteigerungen bei der Beethovenhalle zu erwarten

 

17.03.2022

Das Städtische Gebäudemanagement (SGB) geht von einer weiteren Kostensteigerung bei der Sanierung der Beethovenhalle aus. In einer Vorlage für die Ratssitzung am Donnerstag (17. März) werden die zusätzlichen Mehrkosten auf 19,62 Mio. Euro beziffert und von weiteren sechs Monaten Bauverzögerung ausgegangen. Die Sanierung der Beethovenhalle wäre demnach frühestens Ende 2024 fertig.

 

Die Gesamtkosten zur denkmalgerechten Instandsetzung und Modernisierung der Beethovenhalle betragen laut Vorlage inzwischen 191,4 Mio. Euro brutto und liegen damit um 19,62 Mio. Euro über dem bisher beschlossenen Gesamtbudget von 171,8 Mio. Euro. Die zusätzlichen Mittel werden im Rahmen der Aufstellung des Doppelhaushalts 2023/24 angemeldet. Der bisherige, 2019 genehmigte Risikopuffer ist inzwischen vollständig aufgebraucht. In den 19,62 Mio. Euro sind zusätzliche Kostenrisiken enthalten, die teilweise eingetreten sind bzw. deren Eintritt als sehr wahrscheinlich zu betrachten ist. Wenn es zu weiteren Verzögerungen kommen sollte, seien weitere Kostensteigerungen sehr wahrscheinlich. 

 

Im Zuge der Kompensation von terminlichen Verzögerungen wurde der Zeitraum zwischen der Gesamtfertigstellung und der Übergabe des Gebäudes auf jetzt nur noch 6 Monate reduziert. Weitere Kürzungen innerhalb dieses Zeitpuffers sind nach derzeitigem Stand nicht mehr möglich, so dass sich weitere Verzögerungen im Projekt 1:1 auf den Endtermin auswirken werden.

 

Die Vorlage informiert den Rat detailliert über den Stand der einzelnen Baumaßnahmen. Aufgelistet werden auch verschiedene Gründe für die Kostensteigerungen und die Zeitverzögerungen. Dazu zählen zum Beispiel der Verzug aufgrund einer fehlgeschlagenen Ausschreibung des nachlaufenden Rohbaus, ein Verzug aufgrund der Kündigung eines Auftragnehmers, Verzüge beim Trockenbau, der Lüftung und der Fassade. Verzögerungen sind auch verursacht durch strittige Auffassungen hinsichtlich Leistungssoll und Vergütung bei der Ausführungsplanung.

 

Barbara Löcherbach / Amt für Presse, Protokoll und Öffentlichkeitsarbeit
 

Stellplatzsatzung für Bonn

 

07.03.2022

 

Für die Bundesstadt Bonn soll eine eigene Stellplatzsatzung gelten.

 

Wie aus einem Beschlussvorschlag der Stadtverwaltung für die Fachausschüsse und den Stadtrat hervorgeht, soll sich die Zahl der notwendigen Pkw-Stellplätze und Fahrradabstellplätze künftig anhand verschiedener Parameter berechnen.

Zu diesen Kriterien zählen die Nutzungsart (z.B. Wohnen, Büronutzung, oder Einzelhandel), die Größe des Vorhabens (häufig orientiert an Nutzflächen), ebenso die Lage im Stadtgebiet (unterteilt in drei verschiedene Zonen) und Mobilitätsmaßnahmen (z.B. Car-Sharing- oder Job-Ticket-Angebote). So erfordern beispielsweise drei kleine Apartments in der gut erschlossenen Innenstadtlage von Bonn und eine große Wohnung in einer peripheren Lage im Stadtgebiet jeweils einen Pkw-Stellplatz.


Mit diesen Regelungen wird die Stellplatzsatzung die Möglichkeit bieten, bei der Ermittlung der bauordnungsrechtlich notwendigen Anzahl an Pkw-Stellplätzen und Fahrradabstellplätzen auf die unterschiedlichen Gegebenheiten und Bedürfnisse in den jeweiligen Ortsteilen im gesamten Bonner Stadtgebiet einzugehen. Zudem wird erstmals ein verbindlicher Standard für Fahrradabstellanlagen vorgegeben. 


Hintergrund


Der Landesgesetzgeber hat mit der Novelle zur Bauordnung NRW 2018 den Städten und Gemeinden die Möglichkeit eröffnet, im Rahmen von Baugenehmigungsverfahren die Anzahl notwendiger Stellplätze für Pkw und Fahrräder in einer eigenen Satzung für das jeweilige Stadt-/Gemeindegebiet zu regeln. Nach einer weiteren Änderung im Jahr 2021 möchte die Stadt Bonn nun hiervon Gebrauch machen. Daher hat die die Planergemeinschaft „Stellwerk - Blees Bruns Kowald GbR“ in Kooperation mit „Büro Thiemann-Linden Stadt & Mobilität“ einen Entwurf erarbeiten lassen, der Grundlage für die jetzt zur Abstimmung stehende Satzung ist. 


Die Bonner Satzung orientiert sich an der Musterstellplatzsatzung des „Zukunftsnetz Mobilität NRW“ (beim VRS), um möglichst einen einheitlichen Orientierungsrahmen für Bauwillige sowie Planungsbüros in NRW zu liefern. 

Die Stadtverwaltung wird ein Jahr nach Inkrafttreten der Satzung eine Evaluation und Prüfung zur Wirksamkeit und Zweckmäßigkeit der Regelungen vorlegen.
 

Die entsprechende Beschlussvorlage ist hier veröffentlicht. 


Marc Hoffmann / Amt für Presse, Protokoll und Öffentlichkeitsarbeit

 

Park am Windeckbunker:

Historische Stadtmauer wird wieder sichtbar

            
18.02.2022

Auf der Grünfläche in der Budapester Straße wird ab
Montag, 21. Februar 2022, die derzeit kaum wahrnehmbare historische Stadtmauer wieder in Szene gesetzt: Dafür werden Sträucher und Büsche vor der Mauer zurückgeschnitten. Dies gehört zur Neugestaltung der Parkanlage im Rahmen des Masterplans Innere Stadt.

 

Bis Ende Februar werden vor Ort außerdem acht Bäume gefällt – davon vier, weil sie schwer beschädigt und nicht mehr verkehrssicher sind. Im Herbst werden 13 neue Bäume im neugestalteten Park als Ersatz gepflanzt. Ausgewählt werden heimische und klimastabile Arten, die Nahrung für Insekten liefern. 

In einem nächsten Arbeitsschritt finden ab Anfang März Arbeiten zur Erneuerung des Fernwärmehausanschlusses am benachbarten Pavillon statt.


Im Zuge der Neugestaltung soll das Areal in einen attraktiven innerstädtischen Aufenthaltsort für alle Generationen verwandelt werden. Ein Spielplatz mit Klettergerät und Doppelschaukel, ein Wasserspiel und ein "Kaffeeroller" vor der Kinderbuchhandlung sollen Leben in den Park bringen.


Auf der zentralen Grünfläche werden farbige, robuste Liegen aufgestellt. Die angrenzende historische Stadtmauer wird wieder in Szene gesetzt, und eine lange Bank lädt hier künftig zum Verweilen ein. Rund um die grüne Mitte werden außerdem blütenreiche Staudenbeete angelegt. Insgesamt wird der Grünanteil des Areals deutlich erhöht und der Anteil versiegelter Fläche reduziert.


Die Baukosten für die Neugestaltung der Grünfläche betragen rund 746.000 Euro, davon werden rund 516.000 Euro über Bundes- und Landesmittel im Rahmen des Städtebauförderprogramms „Lebendige Zentren“ gefördert.

Die Fertigstellung ist aktuell für den Spätsommer 2022 geplant, weil die Lieferzeiten für die bestellten Materialien derzeit besonders lang sind - teilweise über sechs Monate.

 

Direkt im Anschluss wird der Abschnitt der Budapester Straße in Richtung Haus der Bildung neugestaltet. Die Straße soll in Teilen entsiegelt und begrünt werden und so ebenfalls einen Beitrag zur Klimaanpassung leisten. Auch dieses Projekt gehört zum Masterplan Innere Stadt 2.0 und wird durch Land und Bund gefördert.

Weitere Informationen zum Masterplan Innere Stadt 2.0 gibt es unter www.bonn.de/masterplan-innere-stadt.

Andrea Schulte / Amt für Presse, Protokoll und Öffentlichkeitsarbeit

 

Windeckbunker soll Forum für Exilkultur werden

18.01.2022


Die Stadt Bonn plant, den Windeckbunker kulturell zu nutzen. Dort soll ein „Forum Exilkultur“ entstehen, welches Exilkunst ausstellt und öffentlich zugänglich macht. Die Verwaltung stellt das Projekt dem Kulturausschuss vor, mit dem der denkmalgeschützte Windeckbunker zu einem Ort für Demokratie - gegen Rassismus und für Humanität - wird.

 

Stimmt der Rat am Donnerstag, 10. Februar 2022, der Empfehlung der Verwaltung zu, wird bereits im ersten Quartal 2022 eine Machbarkeitsstudie in Auftrag gegeben, die unter Berücksichtigung denkmalrechtlicher Erfordernisse die Baumaßnahmen eruiert und eine erste Kosten- und Zeitprognose erstellt. In dem seit Jahren leerstehenden, ehemaligen Luftschutzbunker sollen unter anderem Ausschnitte der Sammlung „Memoria“ des Kölner Sammlers Thomas B. Schumann gezeigt werden. Sie umfasst über 50.000 Bücher von Exilautor*innen und rund 1.000 Bildwerke von exilierten Künst­ler*innen, die in der Zeit des Nationalsozialismus 1933 bis 1945 Deutschland verlassen mussten.

Ziel des Forums und Bedeutung für Bonn

„Die Nutzung des Windeckbunkers mitten im Zentrum wäre als Forum für Exilkultur eine enorme Bereicherung und ein ganz besonderer Ort für Erinnerungskultur in Bonn. Dort kann die wichtige Auseinandersetzung mit Emigration und Exil in unserer Gegenwart vorangetrieben und bewusst gegenübergestellt werden“, äußert sich Oberbürgermeisterin Katja Dörner zu dem Projekt.

Wechselnde Ausstellungen von Künstler*innen, die heute in Deutschland im Exil leben, schaffen einen Perspektivenwechsel, mit dem die Rele­vanz der Vergangenheit für die Gegenwart sichtbar wird. Menschen mit Flucht- und Migrationserfahrung sollen aktiv in die Arbeit des Hauses eingebunden werden und die Möglichkeit bekommen, sich künstlerisch und kreativ zu entfalten und zu präsentieren.

 

„Mit dem Forum Exil­kultur Bonn würde die Stadt als ‚Geburtsort‘ des Grundgesetzes und Sitz der UNO-Flüchtlings­hilfe ein starkes Zeichen für Demokratie und Menschenrechte setzen sowie eine bundesweit einmalige Form des Erinnerns schaffen, die auch stark in die Zukunft wirkt“, so Sport- und Kulturdezernentin Dr. Birgit Schneider-Bönninger.

Vor fünf Jahren hat sich in Bonn die „Initiative Exilkultur“ gegründet, die bereits verschiedene Projekte und Ausstellungen zum Thema Exilkunst und Exilkultur realisiert hat. Neben der Bonner Initiative haben sich auch andere dem Thema angenommen. „Das ist eine sehr positive Entwicklung“, sagt Jürgen Repschläger, Sprecher der Initiative Exilkultur Bonn. „Wir werden im Frühjahr 2022 einen Verein gründen, der sich maßgeblich in den Betrieb des Forums einbringen möchte, indem wir beispielsweise Teile des Rahmenprogramms konzipieren, organisieren und durchführen. Unsere Initiative steht mit Initiativen in anderen Städten im Dialog - und wir freuen uns, das Projekt im Windeckbunker zu unterstützen.“ Gemeint sind unter anderem das „Zentrum für verfolgte Künste“ in Solingen und die „Stiftung Exil­museum Berlin", welches in der Hauptstadt das erste deutsche Exilmuseum plant.

Starke Partner für ein wichtiges Projekt

Als weitere Unterstützerin konnte die UNO-Flüchtlingshilfe gewonnen werden, nationale Partnerin des Flüchtlingshilfswerks der Vereinten Nationen (UNHCR). Sie will im „Forum Exilkultur“ auf die aktuelle Situation von weltweit über 84 Millionen Menschen auf der Flucht aufmerksam machen. Peter Ruhenstroth-Bauer, Geschäftsführer der UNO-Flüchtlingshilfe: „Wir stehen in der Pflicht, Europa an seine eigene Fluchtgeschichte zu erinnern. Das Forum hat die Chance eine Brücke zu schlagen, von der Zeit des Nationalsozialismus bis heute. Denn wer keine Perspektive mehr sieht oder sich und die Familie in Sicherheit bringen muss, ist geflohen und wird fliehen. Auch, wenn die Flucht noch so gefährlich war oder ist.“ 

Auch die Stiftung Cosman Keller Musik & Art Trust wird sich an dem Projekt beteiligen. Sie verwaltet den Nachlass der Künstlerin Milein Cosman und des Musikers Hans Keller. Milein Cosman, die 1939 nach England ins Exil ging, war eine der führenden Porträtistinnen Englands. 1949 zeichnete sie im Auftrag des Magazins „Heute“ das erste Kabinett von Adenauer in Bonn. Ihr ist ein eigener Gedenkraum zugedacht.

Das Forum Exilkultur Bonn versteht sich als Ort der Geschichte, Gegenwart und Zukunft, der den Diskurs anregt und sich aktiv mit dem Thema Menschenrechte und Menschenrechtsbildung auseinandersetzt. Im Zuge der Konzeptentwicklung sollen in Kooperation mit den städtischen Kulturinstituten, mit Akteuren aus der Freien Szene und vielen weiteren Partner*innen in Bonn Angebote der Vermittlung und der kulturellen Bildung herausgearbeitet werden. Sie schaffen die Grundlage für eine tiefe Vernetzung in die Stadtgesellschaft, aber auch zu nationalen bzw. internationalen Partner*innen, wie zum Beispiel der Casa Stefan Zweig in Petrópolis, Brasilien.

Bunker wird barrierefrei

Ziel ist es, dass der ehemalige Luftschutzbunker als Mahnmal der NS-Zeit wahrnehmbar bleibt. Dafür sollen etwa die Raumstrukturen möglichst beibehalten und die Ausstellungsflächen puristisch gestaltet werden. Die Baumaßnahmen beschränken sich daher voraussichtlich auf die Herstellung der Barrierefreiheit, den Einbau von Sanitäranlagen, die Erneuerung der erforderlichen Gebäudetechnik sowie erforderliche Brandschutzmaßnahmen.

Die Verwaltung will prüfen, ob und wie durch geeignete Betriebs- und Finanzierungsmodelle die Belastungen für den städtischen Haushalt möglichst gering gehalten werden können, wozu auch mögliche Förderprogramme angesprochen werden sollen.

Die Ergebnisse der Prüfaufträge sollen bis zum Herbst 2022 vorliegen und die Grundlage für weitere Beschlüsse schaffen.


Lea Hoffmann /Amt für Presse, Protokoll und Öffentlichkeitsarbeit

Stadion im Sportpark Nord:

Sanierung startet am 10. Januar

05.01.2022


Die Sanierung des Stadions im Sportpark Nord startet am Montag, 10. Januar 2022. Dabei werden das Naturrasenspielfeld, die Kunststofflaufbahn und alle Leichtathletikanlagen erneuert. Zudem werden ein modernes nachhaltiges Entwässerungssystem und ein neues Bewässerungssystem eingebaut.

Die Arbeiten dauern voraussichtlich bis Ende August – bis dahin kann das Stadion nicht genutzt werden. Die betroffenen Vereine und Schulen wurden informiert. Die Regionalliga-Rückrundenspiele des Bonner SC finden im Sportpark Pennenfeld statt.

Mit der Modernisierung soll der Sportpark Nord auch künftig seine Aufgaben als zentrale Sportstätte der Bundesstadt Bonn erfüllen. So werden etwa viele Bestandteile für Sportler*innen mit Behinderung angepasst, wie etwa die Speerwurf- und Kugelstoßeinrichtungen und der Belag der Kunststofflaufbahn für Rollstuhlsportler*innen.

Die Kosten für den Umbau betragen insgesamt 3,15 Millionen Euro. Für die Maßnahme wird die Verwaltung Fördermittel des Landes NRW aus dem Sonderinvestitionsprogramm "Investitionspakt Sportstättenförderung" zur Förderung der Sportinfrastruktur für Städte und Gemeinden beantragen.

Bewerbung als Trainingsgelände für Fußball-EM 2024

Für die Fußball-Europameisterschaft 2024, die in Deutschland stattfindet, bewirbt sich die Stadt Bonn mit dem Sportpark Nord als Trainingsgelände für eine der teilnehmenden Nationalmannschaften. „Für die Bundesstadt wäre es eine besondere Möglichkeit, um damit ein Teil dieses Sportgroßereignisses zu werden“, sagt Dr. Birgit Schneider-Bönninger, Dezernentin für Sport und Kultur. „Dies entspricht auch unserem Ziel, den Sportpark Nord als bedeutsame Veranstaltungs- und Trainingsstätte zu etablieren und Bonn als Sportstadt weiter zu profilieren.“

Bereits im Jahr 2006 war die japanische Nationalmannschaft während der Fußball-Weltmeisterschaft in Deutschland zu Gast in Bonn und hat die Trainingseinheiten im Sportpark Nord durchgeführt.

Der Sportpark Nord wird in den Katalog des Deutschen Fußball Bundes (DFB) für Trainingsstandorte in Deutschland aufgenommen, aus dem die Nationalverbände ihre Standorte auswählen können. Spätestens im Frühjahr 2024 wird feststehen, ob und von welcher Nationalmannschaft die Trainingsanlage ausgewählt worden ist.
 

Lea Hoffmann / Amt für Presse, Protokoll und Öffentlichkeitsarbeit

 

Ollenhauerstraße 4:

Neue Nutzung vorgesehen

13.12.2021

 

Eine Mischung aus Büro- und Dienstleistung, Handel und Gastronomie will die KREER Development GmbH (Köln) an der Ollenhauerstraße 4 realisieren. Der Rat der Stadt Bonn hat am 9. Dezember dem Projekt mit verschiedenen Maßgaben grundsätzlich zugestimmt und eine vorhabenbezogene Bebauungsplanänderung mit Beteiligung der Öffentlichkeit beschlossen.
 

Auf Wunsch des Rates sollen die Gebäude im KfW-Effizienzhausstandard 40 so geplant und ausgeführt werden, dass die vorgesehenen Büroräume im Bebauungsplanverfahren oder zu einem späteren Zeitpunkt mit wenig baulichem Aufwand zu Wohnraum umgewandelt werden können. Zudem soll die Verwaltung prüfen, ob dem Investor durch den städtebaulichen Vertrag oder durch den Bebauungsplan zur Vorgabe gemacht werden kann, den Büroraum in Wohnraum umzuwandeln, sobald der Lärmschutz dies zulässt.


Zunächst war für das Grundstück gemäß Rahmenplanung Bundesviertel 60 Prozent Wohnen vorgesehen. Allerdings kam eine schalltechnische Voruntersuchung zu dem Ergebnis, dass durch Geräuschemissionen des nahegelegenen Heizkraftwerks Süd eine Wohnnutzung kritisch zu sehen ist. Daher ist aktuell eine Mischung von Büro- und Dienstleistung, Handel und Gastronomie geplant.

Derzeit befindet sich auf dem Grundstück ein neungeschossiges Bürogebäude, das nicht mehr den heutigen Anforderungen entspricht, sowie ein eingeschossiges Nebengebäude. Sie sollen durch ein Hochhaus mit circa 40 Metern Gebäudehöhe ersetzt werden. Die Fläche ist weder Teil einer Kaltluftleitbahn noch ein Kaltluftentstehungsgebiet. Sie liegt außerhalb von naturschutzfachlichen Schutzgebieten oder gesetzlich geschützten Biotopen.

Gemäß Beschluss des Rates wird im Bebauungsplanverfahren ein zweiphasiger Wettbewerb durchgeführt.  In einer ersten, offenen Ideenphase soll das spätere Baugrundstück zusammen mit den unmittelbar angrenzenden Flächen beplant werden, in der zweiten, geschlossenen Realisierungsphase das Baugrundstück.

 

Marc Hoffmann / Amt für Presse, Protokoll und Öffentlichkeitsarbeit

Sanierung der Theaterliegenschaften: Verwaltung legt Grundsatzbeschluss vor

02.11.2021

Die Stadtverwaltung legt dem Kulturausschuss für seine Sondersitzung am Donnerstag, 18. November 2021, einen Grundsatzbeschluss vor, um erste Schritte für die Sanierung der Theaterliegenschaften in Bonn, Bad Godesberg und Beuel vorzubereiten. Nach Beratung in weiteren Gremien soll der Rat der Stadt Bonn am 9. Dezember 2021 abschließend entscheiden.


Die Liegenschaften des Theaters Bonn sind dringend sanierungsbedürftig. Derzeit werden im Rahmen der Instandhaltung Maßnahmen durchgeführt, die für die Sicherstellung des Proben- und Vorstellungsbetriebes zwingend erforderlich sind.

 

Der nunmehr einzuleitende Prozess mit Voruntersuchungen zum Zustand der Gebäude und für eine Raumbedarfsplanung dient dem Ziel, eine nachhaltige Sanierung der Theaterliegenschaften zu realisieren und unter anderem im Rahmen eines Zukunftskonzeptes eine verstärkte Öffnung in die Stadtgesellschaft zu erreichen. Dabei sollen die Theatergebäude – das Opernhaus in der Bonner Innenstadt, das Schauspielhaus in Bad Godesberg und die Theaterwerkstätten in Beuel – auch unter den Aspekten Nachhaltigkeit und Klimaschutz zu „Häusern der Kultur“ werden.


Hierzu bedarf es einer spezifischen Organisations- und Projektstruktur, u. a. durch Einrichtung einer Lenkungsgruppe, die von Beginn an von einer/einem Bausachverständigen gesteuert und koordiniert werden soll. Es ist beabsichtigt, die Bürgerschaft regelmäßig zu informieren. Erfahrungen aus vergleichbaren Großprojekten in anderen Städten sollen analysiert werden und in die Entscheidungsprozesse einfließen.
 

In den vergangenen Monaten hat sich die Stadtverwaltung in einer Arbeitsgruppe intensiv mit der Erarbeitung der genannten Kriterien sowie der Fragestellung befasst, wie ein Prozess zur Planung der Sanierung gestaltet werden soll. Mit der Expertise einer auf die Beratung von Sanierung, Planung und Betrieb von Kulturimmobilien spezialisierten Kulturberatung sind erste Ziele einer möglichen Sanierung skizziert worden, ebenso wie die nächsten Schritte, um dieses Großprojekt einzuleiten.

 

Die Arbeitsgruppe hat auch Erfahrungen anderer Städte, insbesondere der Theater Mannheim, Frankfurt und Köln, einbezogen, um aus Problemen und Lösungen anderer zu lernen. Eine wesentliche Erkenntnis ist, vor dem Start einer Sanierung unbedingt den Gebäudebestand und den Raumbedarf intensiv zu analysieren. Ein Schlüssel zum Erfolg ist zudem der Aufbau einer mit den entsprechenden Kompetenzen, Zuständigkeiten und Entscheidungsmöglichkeiten ausgestattete Prozess- und Projekt-Struktur. Dies gilt schon für die Phase der Vorplanung als auch für die spätere Sanierungsphase.
 

Die Vorlage für die Fachausschüsse und den Stadtrat gibt es hier


Marc Hoffmann / Amt für Presse, Protokoll und Öffentlichkeitsarbeit

Förderprogramm zur Entsiegelung und Begrünung startet

29.10.2021
 

Die Stadt Bonn fördert die Entsiegelung und Begrünung von Flächen als Maßnahme zur Anpassung an den Klimawandel. Eigentümer*innen privat und gewerblich genutzter Grundstücke können ab sofort Förderanträge stellen und Zuschüsse von bis zu 50 Prozent erhalten.


Der Rat hat in seiner Sitzung am Donnerstag, 28. Oktober 2021, die Förderrichtlinie zum Förderprogramm Entsiegelung und Begrünung beschlossen. Auf dieser Basis können ab sofort Förderanträge eingereicht werden. 


Gefördert werden Maßnahmen, bei denen versiegelte Flächen ohne Begrünung wie zum Beispiel asphaltierte Hinterhöfe, Einfahrten und Stellplätze entsiegelt und dauerhaft mit Anschluss an den natürlichen Boden begrünt werden. Förderfähig sind ebenfalls Teilentsiegelungen, das heißt mindestens 50 Prozent der Fläche sind unversiegelt und maximal 50 Prozent teilversiegelt, etwa mit Rasengittersteinen. Dabei sind Zuschüsse in Höhe von 50 Euro pro Quadratmeter möglich, höchstens jedoch 50 Prozent der förderfähigen Kosten. Zur Antragsstellung berechtigt sind Eigentümer*innen privat oder gewerblich genutzter Grundstücke. 
 

Die Entsiegelung und Begrünung von Flächen kann einen aktiven Beitrag zur Klimaanpassung leisten. Denn im Gegensatz zu vollversiegelten Oberflächen kann auf un- oder teilversiegelten Flächen Regenwasser versickern und im Boden gespeichert werden. Außerdem kühlen begrünte Flächen die Umgebung anstatt sie zusätzlich aufzuheizen. Entsiegelte Flächen bieten zudem zahlreiche Gestaltungsmöglichkeiten, um bunte Vielfalt auf das eigene Grundstück zu bringen und damit gleichzeitig die Klimaanpassung und die biologische Artenvielfalt zu fördern.
 

„Wir freuen uns sehr, dass wir mit dem neuen Förderprogramm Entsiegelung ein ergänzendes Angebot zum schon seit Mai laufenden Förderprogramm Gebäudebegrünung machen können“, so Oberbürgermeisterin Katja Dörner. „Wir hoffen, dass wir auf diesem Wege viele Eigentümer*innen dazu motivieren können, versiegelte Bereiche ihres Grundstückes in grüne und blühende Flächen umzuwandeln und damit einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten.“


Alle Informationen zum Förderprogramm sowie zur Antragsstellung stehen online unter www.bonn.de/entsiegelung bereit.


Andrea Schulte / Amt für Presse, Protokoll und Öffentlichkeitsarbeit

 

Bonner Rheinufer wird ein Ort zum Verweilen und Flanieren

 

Viel Grün und Sitzgelegenheiten sollen künftig am Bonner Rheinufer zum Verweilen und Flanieren einladen. Quelle: Planorama Landschaftsarchitektur, Berlin

 

11.10.2021

 

Viel Grün, attraktive Aufenthaltsbereiche und vielfältige Nutzungsmöglichkeiten: Bei der Umgestaltung des Bonner Rheinufers soll mit dem Landschaftsraum samt seinen historischen Spuren verantwortungsvoll umgegangen werden. Der künftig verkehrsberuhigte, 1,5 Kilometer lange Abschnitt wird ein Boulevard zum Verweilen und Flanieren werden. Ab dem Jahr 2023 soll der Uferbereich zwischen Zweiter Fährgasse und Rosental in mehreren Bauabschnitten aufgewertet werden.

 

Der Umbau wird auf der Planung des Büros Planorama Landschaftsarchitektur, Berlin, zusammen mit VCDB VerkehrsConsult Dresden-Berlin GmbH, Dresden, basieren. Der Zusammenschluss hat das von der Bundesstadt Bonn durchgeführte Wettbewerbsverfahren mit Landschaftsarchitektur- und Verkehrsplanungsbüros gewonnen. Das Preisgericht unter Vorsitz von Prof. Gerd Aufmkolk hat sich bei seiner Sitzung am 8. Oktober 2021 einstimmig für die Pläne von Planorama ausgesprochen.
 

Sowohl die Arbeit des Siegerbüros als auch alle anderen Arbeiten der insgesamt neun beteiligten Landschaftsarchitektur- und Verkehrsplanungsbüros sind von Dienstag, 12. Oktober, bis einschließlich Freitag, 29 Oktober 2021, im Haus der Bildung, Mülheimer Platz ausgestellt. Die Öffnungszeiten sind montags bis freitags von 10 bis 18 Uhr sowie samstags von 10 bis 14 Uhr. Es gilt die 3G-Regel (genesen, geimpft, getestet).

 

„Das Rheinufer ist das größte und wahrscheinlich auch wichtigste Projekt des Masterplans 2.0 Bonn Innere Stadt. Seine qualitätvolle Entwicklung hat eine enorme Bedeutung für die Öffnung der Innenstadt hin zum Rhein“, sagt Bonns Stadtbaurat Helmut Wiesner. „Ich freue mich, dass im Preisgericht Einigkeit beim ersten Preis bestand. Nach Abschluss des Wettbewerbsverfahrens werden wir die Umgestaltung des Bonner Rheinufers zeitnah angehen können.“

 

Wie geht’s weiter?

Im nächsten Schritt wird die Stadtverwaltung die Vertragsverhandlungen mit dem Preisträger führen. Nach einer entsprechenden Beschlussfassung durch die Politik wird die Entwurfs- und Ausführungsplanung mit begleitender Öffentlichkeitsbeteiligung eingeleitet.

 

Hintergrund

Das Rheinufer soll perspektivisch umgestaltet werden und mehr Aufenthaltsqualität geschaffen werden. Um möglichst gute Lösungen zu erhalten, wurde der Wettbewerb mit Teams von Landschaftsarchitekten und Verkehrsplanern durchgeführt. Die Ergebnisse bilden die Grundlage für die weiteren Planungs- und Umsetzungsschritte. Vor Auslobung des Wettbewerbs hatte die Stadt Bonn die Bürger*innen beteiligt und nach Vorschlägen und Wünschen für das Rheinufer gefragt. Mehr als 2000 Anregungen sind auf der Beteiligungsplattform www.bonn-macht-mit.de eingegangen.
 

Der erste Bauabschnitt (zwischen Kennedybrücke und Alter Zoll) soll im Jahr 2023 begonnen werden, der zweite Bauabschnitt (nördlich der Kennedybrücke bis Rosental) im Jahr 2025 und abschließend der dritte Bauabschnitt (Alter Zoll bis Zweite Fährgasse) ab dem Jahr 2027. Die Öffentlichkeit wird dabei wieder beteiligt. Allein in den ersten und zweiten Bauabschnitt werden voraussichtlich rund 17 Millionen Euro investiert. Die Stadt geht davon aus, dass sie Städtebaufördermittel erhält.
 

Marc Hoffmann / Amt für Presse, Protokoll und Öffentlichkeitsarbeit

 

 

Rat beschließt Solarpflicht für Neubauten in Bonn

17.09.2021

 

Als erste Stadt in NRW macht die Stadt Bonn die Installation von Photovoltaikanlagen bei Neubauvorhaben, auf die sie planungsrechtlich unmittelbar Einfluss nehmen kann, zur Pflicht. Der Rat hat dem entsprechenden Vorschlag der Stadtverwaltung am Donnerstag, 16. September 2021, zugestimmt.

 

Die Solarpflicht gilt für alle Vorhaben, bei denen die Stadt städtebauliche Verträge mit Investor*innen und Eigentümer*innen abschließt. Die Regelung gilt sowohl für alle neuen Vorhaben als auch für alle laufenden Verfahren, bei denen die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes noch nicht beschlossen wurde. Auch bei städtebaulichen Entwicklungsmaßnahmen greift die Solarpflicht. Beim Verkauf städtischer Grundstücke müssen bereits seit dem 1. Januar 2021 PV-Anlagen auf Neubauten errichtet werden. Die Solarverpflichtung entfällt nur, wenn eine PV-Anlage vor Ort nachweislich nicht wirtschaftlich ist. 

 

„Die Stadt Bonn ist eine der wenigen Städte in Deutschland und die erste Stadt in Nordrhein-Westfalen, die den Weg einer kommunalen Solarpflicht geht. Eine bundeseinheitliche Regelung wäre wünschenswert, aber darauf können wir nicht warten. Wir wollen als Stadt bis 2035 klimaneutral werden und müssen jetzt handeln! Der Ausbau erneuerbarer Energien – allen voran der Solarenergie – spielt dabei eine zentrale Rolle“, betont Oberbürgermeisterin Katja Dörner. 

 

Das Leitbild der Stadt Bonn zu Klimaschutz und Klimaanpassung sieht neben dem Ziel der Klimaneutralität die weitestgehende Versorgung mit erneuerbaren Energien bis 2035 vor.  Die aktuelle Bonner CO2-Bilanz für das Jahr 2018 weist für den Strom mit 803.000 Tonnen einen Anteil von 52 Prozent an den gesamten CO2-Emissionen im Gebäudebereich aus. Hiervon entfallen wiederum 286.000 Tonnen bzw. 36 Prozent auf den Bereich der privaten Haushalte. 

 

Von allen erneuerbaren Energien bietet die Solarenergie in Bonn das größte Potenzial, CO2 zu reduzieren. Das Solardachkataster der Stadt (www.bonn.de/solardachkataster) zeigt, dass rund zwei Drittel aller Bonner Dachflächen für die solare Energiegewinnung geeignet sind. Wenn alle geeigneten Dächer mit einer Anlage ausgestattet würden, könnten so theoretisch 53 Prozent des Strombedarfs in Bonn regenerativ gedeckt werden. Bislang beträgt dieser Anteil lediglich 2,1 Prozent.

 

Andrea Schulte / Amt für Presse, Protokoll und Öffentlichkeitsarbeit

Förderprogramm Photovoltaik startet

14.09.2021

 

Ab sofort können Bonnerinnen und Bonner Fördermittel für Photovoltaik-Anlagen bei der Stadt beantragen und so zur Energiewende in Bonn beitragen! Mit der Freigabe des städtischen Haushalts ist das geplante Förderprogramm nun gestartet.

 

Gefördert werden neu installierte Photovoltaikanlagen auf Dächern oder an Fassaden, Mieterstromanlagen, Hybridkollektoren bzw. PVT-Kollektoren. Nicht nur Eigentümer*innen von Gebäuden profitieren: Für Stecker-Solargeräte können auch Mieter*innen einen Zuschuss erhalten. Ausgenommen von der Förderung sind etwa Anlagen, die ohnehin aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen oder der in Bonn voraussichtlich in Kürze geltenden Solarverpflichtung im Neubau errichtet werden müssen. Die Förderhöhe richtet sich nach der installierten Leistung: Photovoltaik-Anlagen mit einer Leistung von bis zu zehn Kilowatt-Peak werden mit 200 Euro pro Kilowatt-Peak gefördert, jedes weitere Kilowatt-Peak mit 150 Euro. Die Kombination mit einer Dachbegrünung wird zusätzlich belohnt. Die Förderung ist begrenzt auf eine Anlagengröße von 30 Kilowatt-Peak. 

 

„Solarenergie bietet in Bonn enormes Potenzial zur CO2-Einsparung“, sagt Oberbürgermeisterin Katja Dörner. „Ich freue mich, dass wir mit dem Photovoltaik-Förderprogramm jetzt einen zusätzlichen Anreiz für die Bürgerinnen und Bürger bieten können, aktiv zur Energiewende in Bonn beizutragen!“

 

Eine Million Euro stellt die Stadt für das Förderprogramm Photovoltaik bereit, davon 500.000 Euro im Doppelhaushalt 2021/2022. 

 

Antragsformulare sind ab sofort abrufbar unter www.bonn.de/photovoltaik. Ansprechpartnerin ist Nicole Funk, Tel. 77-5147, klimafoederung@bonn.de.

 

 

Andrea Schulte / Amt für Presse, Protokoll und Öffentlichkeitsarbeit

 

Neues Gutachten: Weiterer Sanierungsbedarf im Stadthaus

07.09.2021


Ein neues Gutachten stellt Sanierungsbedarf der Betonstützen in den Untergeschossen des Stadthauses festgestellt. Im Herbst 2023 müssen abstützende Maßnahmen in den Untergeschossen abgeschlossen sein.


Aufgrund dieser Maßnahmen stellt sich die Entscheidung zwischen aufwändigen Sanierungen oder einer Komplettaufgabe des Stadthauses als Dienstsitz der städtischen Verwaltung. Darüber muss die Stadtverwaltung der Politik noch einen Entscheidungsvorschlag vorlegen.

Die abstützenden Maßnahmen in den Untergeschossen müssen unabhängig von dieser Entscheidung bis spätestens Herbst 2023 abgeschlossen sein.

Dass das aus dem Jahre 1978 stammende Stadthaus ein Sanierungsfall ist, ist seit vielen Jahren bekannt. 
 

Eine größere Teilsanierung gab es zuletzt 2018/19 auf der Parkebene P1 durch die Stadtwerke Bonn (SWB), die sich allerdings im Wesentlichen nur auf die Asphaltschicht und die Gebäudebewegungsfugen bezog, nicht aber auf die tragende Konstruktion (Beton bzw. Bewehrung).


Im Nachgang der Sanierung wurde deutlich, dass tragende Betonstützen durch Tausalze dauerhaft belastet und somit geschädigt sind. Das Kölner Büro HIG Ingenieurgesellschaft mbH wurde deshalb vom SGB mit einer weitergehenden Untersuchung aller rund 150 Stützen je Parkebene (P1 und P2) beauftragt. Neben der Feststellung der Schäden an der tragenden Konstruktion hat das Gutachterbüro auch ein Sanierungskonzept für die Stahlbetonkonstruktion erstellt.
 

Beschädigte Stützenfüße in den Untergeschossen 

 

Das nun vorliegende Ergebnis der Prüfung ist, dass insbesondere der Beton als auch die Bewehrung der Stützenfüße sowie die Dehnungsfugen der Decken oberhalb U3 beschädigt und sanierungsbedürftig sind. Ursache der Schäden ist der jahrzehntelange Eintrag sogenannter Streusalze (Chloride), die unter anderem aufgrund nicht vorhandener Abdichtungen in die Stützenfüße und unter der Asphaltschicht in die Bauteile eingedrungen sind und derartige Schäden verursachen konnten. Der Gutachter weist darauf hin, dass das tatsächliche Ausmaß der Schäden erst mit der Freilegung der geschädigten Bewehrung, also nach Sanierungsbeginn deutlich wird. Dazu zählt auch eine fachgerechte Sanierung von mit gebundenem Asbest versehenen Baustoffen, wie sie altersbedingt zu erwarten sind.

 

Entlastung muss innerhalb von 24 Monaten erfolgen

 

Innerhalb der nächsten 24 Monate müssen die Stützen entlastet sein, das heißt Herbst 2023. Unabhängig von dieser zwingend erforderlichen Entlastung der geschädigten „Stützen“ könnte eine Entscheidung bezüglich der Wirtschaftlichkeit einer anschließenden Betonsanierung (ja/nein) von heute an um sechs Jahre vertagt und in die Entscheidung über die Zukunft des Gebäudes Stadthaus integriert werden.

Die Stütz- und Sanierungsarbeiten erfolgen aus dem Untergeschoss U3 heraus, in dem sich unter anderem das Stadtarchiv, große Teile der technischen Anlagen und verschiedene Lager der Verwaltung befinden. Laut SGB müssen dabei mit großer Wahrscheinlichkeit Versorgungsleitungen und weitere technische Einrichtungen (Lüftung, Frisch- und Abwasser-, Strom- und Datenleitungen) wenigstens in Teilen zurückgebaut werden.

 

Verwaltung benötigt neue Unterbringung für bis zu 1.150 Beschäftigte

 

Die Abstützmaßnahmen und der Rückbau von Versorgungsleitungen hat zur Folge, dass mindestens einige Teile der Türme A, B und C und das Dienstleistungszentrum bis zum Abschluss der Betonsanierung nicht genutzt werden können. 

Nach ersten Erkenntnissen ist zum jetzigen Zeitpunkt davon auszugehen, dass aufgrund des Rückbaus von Lüftung, Frisch- und Abwasser, Strom- und Datenleitungen für voraussichtlich bis zu 1.150 Beschäftigte eine neue Unterbringung gefunden werden muss.
 

Die ersten Umzüge müssen spätestens Anfang 2023 beginnen. Da umfangreiche, vorbereitende Arbeiten in der neuen Liegenschaft notwendig sind, ergibt sich der Bedarf einer kurzfristigen Anmietung notwendiger Flächen.

Das Stadthaus hat eine Brutto-Grundfläche von ca. 95.000 Quadratmetern. Darin eingeschlossen sind neben den Büros auch Parkdecks, Sitzungsräume inklusiv Ratssaal, Dienstleistungszentrum, Druckerei, Poststelle, Kantine, Fuhrpark mit Ladeinfrastruktur, etc. 


Das SGB wird jetzt umgehend die Ausschreibung von Planung und anschließender Ausführung der notwendigen Entlastungsmaßnahmen starten. Die Planung und Ausführung der Unterstützungsmaßnahme der geschädigten Stützen ist in jedem Fall zwingend erforderlich. Ebenso wird die Ausschreibung der Planung der Sanierungsmaßnahmen erfolgen, um eine fundierte Grundlage für weitere Entscheidungen zu erhalten.
 

Auf dieser Grundlage bereitet die Verwaltung einen Ratsbeschluss zum weiteren Vorgehen vor. Zu entscheiden wird dann sein, ob es entweder Ersatzunterbringung im oben beschrieben Umfang, Sanierung und Wiedereinzug geben wird, oder eine Ersatzunterbringung für alle im Stadthaus tätigen Beschäftigten und das Dienstleistungszentrum gefunden werden muss.
 

Barbara Löcherbach/Amt für Presse, Protokoll und Öffentlichkeitsarbeit

Machbarkeitsstudie Melbbad:

Neues Funktionsgebäude mit Sporthalle und Restaurant

06.09.2021

 

Um die Zukunft des Poppelsdorfer Freibades zu sichern, soll das Melbbad ein neues Funktionsgebäude erhalten. Die Verwaltung stellt die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie mit zwei Varianten dem Rat der Stadt Bonn in seiner Sitzung am 16. September 2021 vor. Der Sportausschuss am 9. September und die Bezirksvertretung Bonn (Anhörung) am 5. Oktober werden beteiligt.

 

 

Die Stadtverwaltung spricht sich für die große Lösung eines Funktionsgebäudes mit Sporthalle und Restaurant aus, da mit ihr nicht nur die Zukunft des Melbbades gesichert, sondern auch der Schul- und Vereinssport unterstützt wird.


Die Planung


Die Pläne sehen den Abriss des bisherigen dreigeschossigen Gebäudes und den Bau eines neuen Gebäudes mit ebenfalls drei Geschossen vor. Im Erdgeschoss werden alle für das Freibad erforderlichen Funktionen untergebracht (Umkleiden, Gastronomie, Technik- und Sanitäranlagen). Darüber sind eine Einfach-Sporthalle und ein Restaurant vorgesehen. Der Rückbau des Bestandsgebäudes soll ab dem Frühjahr 2024 beginnen. Die Wiedereröffnung des Melbbades könnte zur Freibadsaison im Jahr 2026 erfolgen, die Sporthalle, Kursräume sowie die Gastronomie könnten voraussichtlich im Herbst 2025 eröffnet werden.


Kostenschätzung


Die Kosten werden für diese Variante auf 13,44 Millionen Euro geschätzt. Die Stadtverwaltung prüft derzeit Möglichkeiten, für das Projekt Fördermittel zu erhalten.

Im Doppelhaushalt 2021/2022 stehen etwa 1,5 Millionen Euro für Planungskosten bereit. Rund 3,2 Millionen Euro für Sporthalle und Restaurant sollen über die Pauschale für Sportstättenneubauten bzw. -sanierungen im Wirtschaftsplan des Städtischen Gebäudemanagements finanziert werden. Die restlichen Mittel über 8,74 Millionen Euro müssten über den Doppelhaushalt 2023/2024 und die mittelfristige Finanzplanung für die Jahre 2025 und 2026 bereitgestellt werden.


Turnhalle


Mit der zusätzlichen Sporthalle soll der Schulsport der Gemeinschaftsgrundschule Waldschule, die keine eigene Turnhalle hat, sichergestellt werden. Ihr Sportunterricht muss derzeit größtenteils in der Einfach-Sporthalle der Engelsbachschule stattfinden, was bei beiden Schulen zu Problemen führt. Die Errichtung einer Turnhalle für die Waldschule wird im Gutachten zur Sportentwicklung der Stadt Bonn empfohlen. Außerdem fehlen für den Vereinssport in Poppelsdorf Sport- und Bewegungsräume.

 

 

Hintergrund

 

Der Stadtrat hatte die Stadtverwaltung beauftragt, Planungen für einen Gebäude-Neubau für Umkleiden, Sanitär- und Mitarbeitendenräume sowie Gastronomie entwickeln zu lassen. Auf dieser Grundlage wurde durch ein Architekturbüro eine Machbarkeitsstudie erarbeitet.
 

Diese prüfte zwei Varianten. Neben der oben beschriebenen dreigeschossigen Lösung könnte ein eingeschossiges Gebäude lediglich mit den für das Schwimmbad notwendigen Funktionen gebaut werden. Schätzkosten für diese Variante sind 10,24 Millionen Euro. Auch hierbei wäre die Wiedereröffnung des Melbbades für die Freibadsaison 2026 vorgesehen.


Die Beschlussvorlage ist hier veröffentlicht.

 

 

Bewerbungs-Endspurt für den 45. Fassadenwettbewerb läuft

28.08.2021

 

Noch bis Ende September nimmt die Stadt Bonn Unterlagen entgegen. Wer seine Immobilie im Zeitraum von 1. Oktober 2019 bis 30. September 2021 renoviert hat oder dies noch vor hat, kann mitmachen.

 

An zahlreichen Stellen in Bonn, besonders in der Südstadt und in Bad Godesberg, können prächtige und aufwändig renovierte Fassaden bewundert werden. Die Stadt Bonn, die Sparkasse Köln-Bonn sowie der Verein Haus und Grund Bonn/Rhein-Sieg würdigen das Engagement der Bürgerinnen und Bürger, die ihr historisches Eigentum durch umfassende Sanierungen erhalten, durch Auslobung des Fassadenwettbewerbs.

 

Der Fassadenwettbewerb, früher jährlich angeboten, findet nun alle zwei Jahre statt. Derzeit läuft die 45. Runde. Wer seine Immobilie im Zeitraum vom 1. Oktober 2019 bis 30. September 2021 renoviert hat, kann teilnehmen. Bewerbungsschluss ist der 30. September 2021.

 

Seit 1972 gibt es die Tradition des Fassadenwettbewerbs. Seither haben mehr als 4.000 Bürgerinnen und Bürger ihr Gebäude zum Fassadenwettbewerb angemeldet, fast 1.000 besonders gut gelungene Renovierungen des äußeren Erscheinungsbildes konnten prämiert werden. Die Stadt Bonn und die Sponsoren möchten die Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer ehren, die bei der Renovierung der Fassade in besonderer Weise die Architektur ihres Hauses und seine Einbindung in das Stadtbild berücksichtigt und dabei Wert auf hervorragende handwerkliche Ausführung gelegt haben.

 

Für die Entscheidung der Jury gelten die Bewertungskriterien stil- sowie sachgerechte Renovierung, die Harmonie von Formen und Farben sowie der Gesamteindruck. Alle eingereichten Objekte werden von der Fachjury aus Architekten, Vertretern der Maler-Innung, dem Rheinischen Amt für Denkmalpflege sowie dem Stadtbaurat bewertet. Die Preisträgerinnen und Preisträger erhalten Geldpreise und Urkunden als Anerkennung.

 

Alle Informationen zur Anmeldung finden Interessierte unter www.bonn.de/fassadenwettbewerb. Weitere Auskünfte erteilt auch Birgit Rösner im Stadtplanungsamt unter Telefon 0228/77 44 90 oder per E-Mail an fassadenwettbewerb@bonn.de.

 

Photovoltaikanlagen im Neubau sollen Pflicht werden

06.08.2021

 

Die Bundesstadt Bonn will bis zum Jahr 2035 klimaneutral werden. Der Ausbau erneuerbarer Energien – allen voran der Solarenergie durch Photovoltaik-Anlagen – spielt dabei eine zentrale Rolle. Ein Baustein ist die Solarverpflichtung im Neubau, die der Rat der Stadt Bonn nach Beratung im Umwelt- und Klimaausschuss sowie im Planungsausschuss beschließen soll.

 

Bei allen Neubauvorhaben, auf die die Stadt planungsrechtlich unmittelbar Einfluss nehmen kann, soll die Installation von PV-Anlagen verpflichtend werden. Dies trifft für Vorhaben zu, bei denen die Stadt Bonn mit Investor*innen und Eigentümer*innen städtebauliche Verträge abschließt. Die Regelung soll nach Verabschiedung der entsprechenden Beschlussvorlage durch den Rat sowohl für alle neuen Vorhaben als auch für alle laufenden Verfahren, bei denen zum Zeitpunkt des Ratsbeschlusses die öffentliche Auslegung noch nicht beschlossen wurde, gelten.  

 

Auch bei städtebaulichen Entwicklungsmaßnahmen soll die Solarverpflichtung greifen. Beim Verkauf städtischer Grundstücke müssen bereits seit dem 1. Januar 2021 PV-Anlagen auf Neubauten errichtet werden. Das hatte der Rat der Stadt Bonn im September 2020 beschlossen. Die Solarverpflichtung entfällt nur, wenn eine PV-Anlage vor Ort nachweislich nicht wirtschaftlich ist. 

Bonn zählt bundesweit zu den wenigen Städten mit Solarverpflichtung

„Mit einer zukunftsorientierten Energieversorgung durch PV-Anlagen lässt sich bei Neubauten der Zuwachs an klimaschädlichen Gasen begrenzen und – in Klimaschutzhinsicht – der Sanierungsfall von Morgen verhindern“, betont Oberbürgermeisterin Katja Dörner. „Die Stadt Bonn ist dabei eine der wenigen Städte in Deutschland und die erste Stadt in Nordrhein-Westfalen, die den Weg einer kommunalen Solarverpflichtung geht. Eine bundeseinheitliche Regelung wäre wünschenswert, damit das große Potenzial der Solarenergie weiter ausgeschöpft wird.“ 

 

Umweltdezernent Helmut Wiesner geht davon aus, dass die Solarverpflichtung einen großen Effekt haben wird: „Da der überwiegende Anteil der B-Planaufstellungen in der Stadt Bonn als vorhabenbezogene Pläne mit Investoren entwickelt wird und auch Entwicklungsmaßnahmen von der Verpflichtung erfasst werden, wird das Instrument der Solarverpflichtung eine große Reichweite in der Umsetzung erzielen.“ Mit dem Instrument des städtebaulichen Vertrags hat die Stadt Bonn zur Vereinbarung anspruchsvoller Ziele im Klimaschutz schon lange Erfahrung: Bereits seit 1997 werden mithilfe städtebaulicher Verträge über die bundesgesetzlichen Vorgaben hinaus durch die Stadt Bonn erhöhte Energieeffizienzstandards von Gebäuden eingefordert.

Stromverbrauch in privaten Haushalten hat wesentlichen Anteil an CO2-Emmissionen

Das Leitbild der Stadt Bonn zu Klimaschutz und Klimaanpassung sieht vor, dass das Ziel der Klimaneutralität durch die weitestgehende Versorgung mit erneuerbaren Energien erreicht werden soll. Die aktuelle Bonner CO2-Bilanz für das Jahr 2018 weist für den Strom mit 803.000 Tonnen einen Anteil von 52 Prozent an den gesamten CO2-Emissionen im Gebäudebereich aus. Hiervon entfallen wiederum 286.000 Tonnen bzw. 36 Prozent auf den Bereich der privaten Haushalte. 

 

Von allen erneuerbaren Energien bietet die Solarenergie in Bonn das größte Potenzial, CO2 zu reduzieren. Das Solardachkataster der Stadt (www.bonn.de/solardachkataster) zeigt, dass rund zwei Drittel aller Bonner Dachflächen für die solare Energiegewinnung geeignet sind. Wenn alle geeigneten Dächer mit einer Anlage ausgestattet würden, könnten so theoretisch 53 Prozent des Strombedarfs in Bonn regenerativ gedeckt werden. Bislang beträgt dieser Anteil lediglich 2,1 Prozent. 

 

Gebäude und Siedlungen, die heute errichtet werden, müssen sich bei einer durchschnittlichen Lebensdauer von 40 Jahren bereits bei ihrer heutigen Errichtung an den Zielen der Klimaneutralität orientieren. Die Stromversorgung mittels Photovoltaik ist dabei ein Baustein, auf den für eine klimaneutrale Gesamtbilanz nicht verzichtet werden kann bzw. der nur schwer auszugleichen ist. Bei hochgedämmten Gebäuden wie beispielsweise Passivhäusern deckt Strom zudem den Restbedarf für die Gebäudeheizung. Durch die zunehmende Bedeutung von Wärmepumpen in der Energieversorgung verschiebt sich der Energieträger von Brennstoffen auf Strom.

Förderprogramm und Beratungsangebot als weitere Bausteine für Photovoltaik-Ausbau

Weil die Möglichkeiten der Stadt, über einer Solarverpflichtung Einfluss zu nehmen, auf Neubauten beschränkt ist, soll ein Förderprogramm zusätzlichen Anreiz bieten, damit sich mehr Eigentümer*innen von Bestandsgebäuden für die Installation einer PV-Anlage entscheiden. Die Fördermittel stehen mit der Bewilligung des städtischen Haushaltes durch die Bezirksregierung – voraussichtlich im Herbst 2021 – zur Verfügung. Informationen zum Förderprogramm gibt es jetzt schon unter www.bonn.de/klimafoerderung.  

 

Den dritten Baustein zur Förderung der erneuerbaren Energien stellt das Sonderprogramm „Solares Bonn“ dar. Vorgesehen ist ein breites Beratungsangebot, welches Eigentümer*innen im Zusammenhang mit der Planung und dem Bau einer PV-Anlage neutrale und kostenlose Unterstützung bietet. Gleichzeitig will die Stadt selbst mit gutem Beispiel vorangehen und verschiedene Musterprojekte auf städtischen Gebäuden umsetzen. Ziel ist es, Bedenken entgegenzuwirken und die Entscheidung für eine PV-Anlage zu erleichtern. Das Programm ist in den Grundzügen bereits vom Rat beschlossen und soll in den kommenden Monaten starten.

 

Andrea Schulte / Amt für Presse, Protokoll und Öffentlichkeitsarbeit

Sommerferien:

Hochsaison für Bauarbeiten in Schulen und Kitas

02.08.2021


Während der Ferien arbeiten in vielen städtischen Schulen und Kindertagesstätten die Handwerker*innen. Die unterrichtsfreie Zeit wird traditionell intensiv dafür genutzt, um zu sanieren, zu renovieren und bestehende Bauprojekte weiterzuführen.
 

Umgesetzt wird dies vom Städtischen Gebäudemanagement (SGB). Es ist zuständig für die Planung, den Bau und die Unterhaltung von 522 Liegenschaften und 1035 Objekten, darunter auch die städtischen Schulen und Kitas. Zu den Aufgaben der rund 400 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unter der Leitung von Lutz Leide gehören Erstellung, Instandhaltung, Umbau, Ausbau und Modernisierung sowie laufende Unterhaltung von Gebäuden und baulichen Anlagen.

 

Bauunterhaltung nutzt die Ferienzeit
 

Maßnahmen, die nach Möglichkeit komplett in den Ferien durchgeführt werden sollen, laufen aktuell zum Beispiel an der Abendrealschule/Karlschule, in der für rund 290.000 Euro die Heizungsanlage (Fernwärme) erneuert wird. Auch im Kindergarten Reichsstraße wird die veraltete Heizung ausgetauscht (65.000 Euro). Die Finkenhofschule bekommt eine neue Toilettenanlage, momentan läuft dort der zweite Bauabschnitt für 185.000 Euro. Auch in der Kita Maria-Montessori-Allee 65 werden die WC-Anlagen saniert mit neuen Fliesen und Trennwänden. Im Offenen Ganztag der Münsterschule, angrenzend an das Medienzentrum an der Riesstraße, saniert das SGB den Flur für 195.000 Euro.


Die Integrierte Gesamtschule Beuel bekommt derzeit für 180.000 Euro eine neue Lehrküche. In der Kita Jahnstraße werden die Bodenbeläge erneuert (8.000 Euro). In der Kita An der Umkehr bekommen die Fenster außen einen neuen Anstrich (8.000 Euro). Des Weiteren werden kleinere Arbeiten an den Böden der Kita Lummerland (5.000 Euro) und ein neuer Anstrich für Klassenräume an der Gottfried-Kinkel-Gesamtschule umgesetzt. Im Zuge der WC-Sanierung am Abendgymnasium am Langwartweg werden zurzeit die Fensteranlagen der Treppenhäuser erneuert (ca. 320.000 Euro).

 

Unterhaltungsmaßnahmen über Ferienzeit hinaus


Die Abteilung Bauunterhaltung des SGB nutzt die unterrichtsfreie Zeit auch, um größere Projekte voranzubringen. So laufen derzeit an der Hauptschule Sankt Hedwig Abbrucharbeiten der Varielklassen. Sie werden durch einen Neubau ersetzt. Insgesamt investiert die Stadt hier 3,55 Millionen Euro. Auch an der Laurentiusschule wird gearbeitet. Im benachbarten Feuerwehrhaus wird zukünftig die Mensa der Schule untergebracht sein (Investition rund 3,2 Millionen Euro). Weitere Maßnahmen sind der Erweiterungsneubau an der Realschule Beuel (2,9 Millionen Euro), die Dreifachhalle am Heinrich-Hertz-Europakolleg, in der Heizung, Lüftung und Sanitäranlagen für rund 900.000 Euro saniert werden, sowie, aufgrund des kürzlichen Wasserschadens, der Sporthallenboden, der für ca. 220.000 Euro komplett erneuert werden muss. Außerdem gibt es noch die WC-Sanierung an der Josefschule (350.000 Euro), die Brandschutzertüchtigung an der Gesamtschule Beuel (145.000 Euro) sowie der Bau eines zusätzlichen Rettungsweges an der Elsa-Brändström-Schule (70.000 Euro).

 

Zum laufenden Geschäft des SGB gehört zudem der Austausch von Brandschutzklappen an verschiedenen Liegenschaften (3,8 Millionen Euro) sowie die strukturierte Verkabelung in verschiedenen Gebäuden, um beim Thema Digitalisierung weiter voran zu kommen (8,3 Millionen Euro).

 

Weitere laufende Großprojekte und Erweiterungen

 

Nach wie vor läuft der Neubau der Gesamtschule Bonns Fünfte. Das Projekt ist insgesamt mit rund 44,5 Millionen Euro über einen Zeitraum von mehreren Jahren veranschlagt und damit derzeit das größte Schulbauprojekt Bonns. Aktuell wird dort an Bauteil 4, der ehemaligen Gottfried-Kinkel-Realschule, gearbeitet.

Auch das Robert-Wetzlar-Berufskolleg in der Nordstadt ist weiterhin eine Großbaustelle. Die Stadt Bonn investiert dort rund 22,5 Millionen Euro in die Brandschutzsanierung und anschließende Modernisierung des Bestandsgebäudes. Zudem wird die Schule um einen Neubau mit acht Klassen- und Fachräumen, Lehrer- und Differenzierungsräumen sowie eine Aula erweitert.

Eine weitere aktuelle große Schulbaustelle, auf der auch in den Ferien intensiv gearbeitet wird, ist die Schlossbachschule in Röttgen. Bereits seit Ende März 2019 wird die Schule erweitert und saniert. Rund elf Millionen Euro investiert die Stadt Bonn in die Schule. Damit ist das Projekt vom Investitionsvolumen her das drittgrößte nach Bonns Fünfte und dem Robert-Wetzlar-Berufskolleg. Ein ähnliches Volumen hat mit rund 10,4 Millionen Euro das Friedrich-List-Berufskolleg in Bad Godesberg, an dem drei Bauteile grundsaniert werden.

Den letzten Schliff bekommt derzeit die Schule Om Berg in Holzlar, wo aktuell das Außengelände fertiggestellt wird. Der Neubau der Schule ist bereits fertig und bezogen. Rund 7,75 Millionen Euro wurden dort investiert. An der Donatusschule läuft derzeit weiterhin der Mensaneubau mit Erweiterungs- und Umbaumaßnahmen im Bestand, wofür die Stadt Bonn rund 2,2 Millionen Euro ausgibt. 4 Millionen Euro fließen in die Sanierung von drei Bestandsgebäudeteilen an der Karl-Simrock-Schule. 

 

Auch an der Michaelschule wird am Mensa-Anbau und an der Brandschutzsanierung im Bestand gearbeitet (rund 880.000 Euro), ebenso wie am Jungendzentrum HIP, das für rund 660.000 Euro erweitert wird. Am Ernst-Moritz-Arndt-Gymnasium hat mit dem Abbruch der alten Aula und des Seminargebäudes der erste Schritt zum Umbau für die Rückkehr zu G9 begonnen.

 

Mit Beginn der Sommerferien wurde an der Gotenschule an der Neckarstraße 39 mit der Erweiterung, den Ausschachtungsarbeiten für die Regenwasserrigole und dem Neubau der Turnhalle begonnen. Die Maßnahme hat ein Investitionsvolumen von ca. 11 Millionen Euro.

Markus Schmitz/Amt für Presse, Protokoll und Öffentlichkeitsarbeit

 

 

Neues Wohngebiet in Duisdorf geplant

30.06.2021

 

Auf dem Gelände der ehemaligen Schamotte-Fabrik in Duisdorf möchte die KölnGrund Haus- und Grundbesitz GmbH 70 bis 120 Wohnungen und eine Kita bauen. Der Rat hat am 28. Juni 2021 dem Antrag auf einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan zugestimmt.

 

Es muss neues Planungsrecht geschaffen werden, da der Bebauungsplan aus dem Jahr 1962 dort im Wesentlichen ein Industriegebiet festsetzt. Das Gelände wird von Bahnhofstraße, Am Burgweiher, Lessenicher Straße und der Bahnstrecke Bonn–Euskirchen begrenzt. 

 

Der Investor muss ein städtebauliches Qualifizierungs-verfahren mit Teilnahme von mindestens acht Architektur-/Planungsbüros durchführen. Mit einem Verkehrsgutachten soll die Erschließung für das neue Wohngebiet von der Straße Am Burgweiher und über den Hüttenweg oder entlang der Bahnstrecke zur Bahnhofstraße untersucht werden. Darüber hinaus ist ein Mobilitätskonzept zu erstellen, um den motorisierten Individualverkehr zu reduzieren und die Verkehrsmittel des Umweltverbundes zu stärken.

 

Der Rat beauftragte die Verwaltung zu prüfen, ob das Gebäude der Schamotte-Fabrik erhalten werden kann, um den Charakter des Quartiers nicht zu verlieren.

 

Marc Hoffmann / Presseamt der Bundesstadt Bonn

 

Rat beschließt Förderrichtlinien für Photovoltaikanlagen

30.06.2021

 

Der Stadtrat hat am Montag, 28. Juni 2021, die Richtlinien für das Förderprogramm Photovoltaik beschlossen. Die Mittel zur Auszahlung stehen erst bereit, wenn der städtische Haushalt freigegeben ist, voraussichtlich im Herbst 2021. Wer künftig selbst Solarstrom erzeugen möchte, kann sich allerdings jetzt schon einmal informieren, ob dafür eine Förderung durch die Stadt Bonn in Frage kommt.

 

Gefördert werden neu installierte Photovoltaikanlagen auf Dächern oder an Fassaden, Mieterstromanlagen, Hybridkollektoren bzw. PVT-Kollektoren. Für Stecker-Solargeräte können auch Mieterinnen und Mieter einen Zuschuss erhalten. Ausgenommen von der Förderung sind etwa Anlagen, die ohnehin aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen oder der in Bonn geltenden Solarverpflichtung im Neubau errichtet werden müssen. Die Förderhöhe richtet sich nach der installierten Leistung: Photovoltaik-Anlagen mit einer Leistung von bis zu zehn Kilowatt-Peak werden mit 200 Euro pro Kilowatt-Peak gefördert, jedes weitere Kilowatt-Peak mit 150 Euro. Die Förderung ist begrenzt auf eine Anlagengröße von 30 Kilowatt-Peak. Die kompletten Förderrichtlinien sind online einzusehen unter www.bonn.de/klimafoerderung.

 

Solardachkataster zeigt enormes Potenzial der Sonnenenergie für Bonn

 

Bis das Förderprogramm im Herbst startet, können Eigentümer*innen auch schon einmal mit Hilfe des Solardachkatasters ermitteln, wie viel Potenzial für Sonnenenergie in dem eigenen Hausdach steckt: www.bonn.de/solardachkataster. Das Kataster zeigt, dass rund zwei Drittel aller Bonner Dachflächen für die solare Energiegewinnung geeignet sind. Wenn alle geeigneten Dächer mit einer Anlage ausgestattet würden, könnte so die Hälfte des Strombedarfs in Bonn regenerativ gedeckt werden. Aktuell werden nur rund zwei Prozent des Potenzials genutzt.

 

„Von allen Erneuerbaren Energien bietet die Solarenergie in Bonn das größte Potenzial, CO2 einzusparen“, erklärt Oberbürgermeisterin Katja Dörner. „Mit dem Förderprogramm wollen wir bald einen zusätzlichen Anreiz bieten, damit sich noch mehr Bonnerinnen und Bonner für die Installation einer PV-Anlage entscheiden und so aktiv dazu beitragen, dass wir unserem großen gemeinsamen Ziel – der Klimaneutralität bis 2035 – einen Schritt näher kommen“, so die Oberbürgermeisterin.

 

Eine Million Euro stellt die Stadt für das Förderprogramm Photovoltaik bereit, davon 500.000 Euro im Doppelhaushalt 2021/2022.

Kontakt.

 

Andrea Schulte / Presseamt der Bundesstadt Bonn

Uni-Einrichtungen in einem Teil des Viktoriakarrees

29.06.2021


Einen Grundsatzbeschluss zum Viktoriakarree hat der Rat der Stadt Bonn am 28. Juni 2021 gefasst: Im Bebauungsplanverfahren wird der östliche Teil des Areals für Einrichtungen der Bonner Universität vorgesehen.

 

Oberbürgermeisterin Katja Dörner betonte die Bedeutung des Projekts und wertete den Beschluss als ein wichtiges Signal an die Universität: „Ich werde mich mit aller Kraft dafür einsetzen, dass wir in enger Abstimmung mit der Universität das Vorhaben zum Erfolg führen werden.“

 

Ein im Jahr 2019 von der Stadtverwaltung vorgelegtes Strukturkonzept für das Viktoriakarree sieht entsprechend dem historischen Vorbild eine Teilung des Quartiers durch eine autofreie Verbindung zwischen Rathausgasse und Franziskanerstraße vor. Der westliche Teil des Areals soll durch Einzelhandel und Dienstleistungen in den unteren Geschossen sowie in den Obergeschossen durch Wohnen geprägt sein. Im östlichen Teil wird unter dem Arbeitstitel „Forum des Wissens“ eine universitäre Nutzung (Bibliothek, studentisches Wohnen und Arbeiten) vorgesehen. Dafür will die Universität rund 3600 Quadratmeter städtischer Grundstücksfläche erwerben. 

 

Um dieses Strukturkonzept umsetzen zu können, muss das Stadtmuseum an der jetzigen Stelle aufgegeben und an einem anderen Standort untergebracht werden, ebenso die Gedenkstätte für die Bonner Opfer des Nationalsozialismus.

Der Rat beauftragte die Verwaltung, unter anderem Öffentlichkeit und politische Gremien fortlaufend über die weiteren Planungen zu informieren. Mit der Universität ist ein Wettbewerbsverfahren mit mindestens zehn Büros verbindlich zu vereinbaren, in die die betroffenen Akteur*innen aus dem Viktoriakarree mit einbezogen werden. An die Nachhaltigkeit der Neubauten werden höchste Maßstäbe angelegt. Insbesondere soll der stadtklimatische Hitzeinseleffekt im Quartier durch Begrünung abgemildert werden. Zudem soll die Verwaltung Vorschläge für einen neuen adäquaten dauerhaften Standort des Stadtmuseums vorlegen.

 

Darüber hinaus soll im Rahmen einer Umgestaltung des Viktoriakarrees den Bestandsmieter*innen städtischer Liegenschaften möglichst eine Fortführung ihrer Gewerbetätigkeit (bzw. Mietwohnverhältnisses) im Viertel oder der Innenstadt angeboten werden. 

 

Marc Hoffmann / Presseamt der Bundesstadt Bonn


 

 

 

Bonner Baulandmodell wird weiterentwickelt

29.06.2021

 

Einen Bericht über das im Jahr 2018 eingeführte Bonner Baulandmodell hat die Stadtverwaltung dem Rat der Stadt Bonn vorgelegt. Sie wurde beauftragt, das Baulandmodell weiterzuentwickeln.

 

„Das Bonner Baulandmodell wird voraussichtlich zu einem Anstieg des Baus geförderter Wohnungen führen“, heißt es in der Evaluation. Anhand der erfassten Bebauungsplanverfahren kann nachgewiesen werden, dass die von den Investoren zu erbringenden Leistungen angemessen sind. Aufgrund der positiven immobilienwirtschaftlichen Rahmenbedingungen und den noch zu Beginn des Jahres 2021 verbesserten Wohnraumförderbestimmungen NRW geht die Stadtverwaltung weiterhin von der Angemessenheit der Leistungen aus. Es zeigte sich allerdings auch, dass die Regelungen zur Finanzierung von Kitaplätzen zu Ablehnung bei den Vorhabenträgern und zur Verzögerung von Bebauungsplanverfahren führen.

 

Der Rat hat in seiner Sitzung am 28. Juni 2021 für die Weiterentwicklung des Baulandmodells die Prüfung einer Reihe von Aspekten beschlossen. So wird untersucht, bei sämtlichen Wohnungsneubauvorhaben, die 8 oder mehr Wohneinheiten vorsehen und für die ab dem 1. Juli 2021 neues Planungsrecht geschaffen wird, eine verbindliche Mindestquote von 20 Prozent der zu schaffenden Wohnungen festzulegen, die der Förderung im Förderweg A, und von 20 Prozent, die der Förderung im Förderweg B gemäß den Bestimmungen des Landes NRW, unterliegen. Ab 20 Wohneinheiten soll dies äquivalent für 30 Prozent (Förderweg A) und 20 Prozent (Förderweg B) gelten.

 

Darüber hinaus wird die Verwaltung einen Vorschlag für die Modifizierung der Kita-Regelungen machen. Zudem werden die Auswirkungen einer Verlängerung der Mietpreis- und Belegungsbindungen von 20 auf 30 sowie 40 Jahre auf die Angemessenheit geprüft. Und: Vorhabenträgern soll die Möglichkeit gegeben werden, bei 100 Prozent gefördertem Wohnungsbau diesen nicht ausschließlich im Förderweg A errichten zu müssen.

 

Marc Hoffmann / Presseamt der Bundesstadt Bonn

Fortschritte auf der Baustelle Beethovenhalle

23.06.2021

Die Fortschritte bei der Sanierung und denkmalgerechten Instandsetzung der Beethovenhalle stellte das Städtische Gebäudemanagement (SGB) den Medien am Mittwoch, 23. Juni 2021, bei einem Rundgang über die Baustelle vor.

 

Mit dabei waren auch Oberbürgermeisterin Katja Dörner und SGB-Betriebsleiter Lutz Leide. „Es ist mir wichtig, mir einen persönlichen Eindruck verschaffen zu können. Auf der Baustelle ist einiges passiert, aber sie macht auch deutlich, dass noch einiges geschehen muss. Wir arbeiten mit Hochdruck daran, das Projekt zum Erfolg zu führen“, sagte die Oberbürgermeisterin nach dem Rundgang.

 

Südfoyer/Studio

 

Um mit dem Studio als permanentem Proberaum dem Beethoven-Orchester eine neue Heimat bieten zu können, musste das Raumvolumen deutlich vergrößert werden. Durch eine Tieferlegung des Fußbodens und eine leichte Erhöhung des Daches werden die für die Proben erforderlichen Nachhallzeiten geschaffen. Hierzu wurden die vorhandenen Wände des Untergeschosses abschnittsweise mit auf Bohrpfählen gegründeten Ortbetonwänden unterfangen. Im Untergeschoss-Foyer ist derzeit noch im Rohbau auf halber Wandhöhe die Höhenlage des ursprünglichen Bestandsfußbodens erkennbar.  

Die Rohbauarbeiten für das Studio sind komplett abgeschlossen - samt Dachabdichtung, Verkabelung und elektrischer Grundversorgung. Das Studio selbst erhält nun eine variable Hub-Bühne. Dadurch wird für die spätere Nutzung (z.B. für Seminare oder Musikveranstaltungen) eine größtmögliche Flexibilität erreicht. Die Rohbauarbeiten sind inklusive Dachabdichtung komplett abgeschlossen; ebenso die elektrische Grundversorgung und Verkabelung. Nach Einbau der Hub-Bühne erfolgt der restliche Ausbau, wie beispielsweise Technik, Bühnentechnik, Wand- und Deckenverkleidungen.

 

Neu geschaffener Technikbereich unter dem Anlieferhof

 

Über den neu geschaffenen Verbindungsgang – er ermöglicht künftig die separate Erschließung des Anlieferbereiches der Restaurantküche - erreicht man den Abgang in das dritte Untergeschoss zum neu geschaffenen Technikbereich (Bauteil F) unter dem Anlieferhof. Da dieser Teil des Gebäudekomplexes aufgrund seiner Höhenlage im Überflutungsbereich eines 100-jährlichen Hochwassers liegt, ist der wasserdichte Baukörper über Rückverankerung an darunter eingebrachten Bohrpfählen gegen Auftrieb gesichert. 

Der technische Ausbau in diesem Bereich ist weit fortgeschritten. Er beinhaltet neben der Lüftungstechnik für den Restaurantbereich ebenfalls das Notstromaggregat für die unterbrechungsfreie Stromversorgung in einem Notfall.

Der Anlieferhof wurde neu gestaltet und eine Lärmschutzwand errichtet, damit dieser heutigen Anforderungen an einen Veranstaltungsbetrieb entspricht.

 

Neue Stahl-Glas-Fassaden

 

Zwei der neuen Stahl-Glas-Fassaden (Großes Foyer und  Garderobengang) sind zwischenzeitlich eingebaut. Sie entsprechen sowohl im Hinblick auf ihre Materialität (Stahl), als auch ihre Optik (Aufteilungen, Maße) nahezu den historischen Fensterfassaden. Auch die hölzernen Glashalteleisten konnten wiederhergestellt werden. Zu betonen ist, dass es sich bei den jetzigen Fassaden jedoch nicht wieder um handwerklich konstruierte Fassaden handelt, sondern heute auf serielle Systeme zurückgegriffen werden konnte und so im Sinne der Wirtschaftlichkeit und zugunsten der denkmalgerechten Optik ein umfassend befriedigendes Gesamtbild rekonstruiert werden konnte.

 

Marc Hoffmann/Presseamt der Bundesstadt Bonn

 

 

Förderprogramm zur Begrünung von Dächern und Fassaden startet

 

07-05.2021

 

Die Stadt Bonn fördert Gebäudebegrünungen als Maßnahme zur Anpassung an den Klimawandel. Eigentümerinnen und Eigentümer privat und gewerblich genutzter Gebäude können ab sofort Förderanträge stellen und Zuschüsse zu Dach- und Fassadenbegrünungen von bis zu 50 Prozent erhalten.

 

Der Hauptausschuss anstelle des Rates hat in seiner Sitzung am Donnerstag, 6. Mai 2021, die Förderrichtlinie zum Förderprogramm Gebäudebegrünung beschlossen. Auf dieser Basis können ab sofort Förderanträge eingereicht werden.

 

Gefördert werden Fassadenbegrünungen sowie intensive und extensive Dachbegrünungen an Bestandsgebäuden ab einer Mindestfläche von vier Quadratmetern. Dabei sind Zuschüsse von bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten – höchstens jedoch 30 Euro pro Quadratmeter bei extensiven Dachbegrünungen und 50 Euro pro Quadratmeter bei intensiven Dach- und Fassadenbegrünungen – möglich. Zur Antragsstellung berechtigt sind Eigentümerinnen und Eigentümer privat oder gewerblich genutzter Gebäude.

 

Die Begrünung von Gebäuden ist eine wirksame Maßnahme zur Anpassung an die Klimakrise. Sie verhindert die starke Aufheizung von Gebäudeoberflächen und leistet durch Verdunstung einen aktiven Beitrag zur Kühlung an heißen Tagen. „Die immer länger und intensiver werdenden Hitzeperioden der letzten Sommer haben uns spüren lassen, wie stark wir in Bonn bereits von der Klimakrise betroffen sind“, so Oberbürgermeisterin Katja Dörner. Die 2018 fertiggestellte Klimaanalysekarte der Stadt Bonn bestätigt diese Wahrnehmung und unterstreicht im Hinblick auf die weiter voranschreitende Klimakrise die Notwendigkeit zur Umsetzung wirksamer Anpassungsmaßnahmen. Mit der Begrünung von Gebäuden können zudem wertvolle Trittsteinbiotope geschaffen und ein Beitrag zur innerstädtischen Biodiversität geleistet werden.

 

„Wir freuen uns sehr, dass wir Eigentümerinnen und Eigentümern von Gebäuden in Bonn mit Hilfe von Mitteln aus dem Sofortprogramm ‚Klimaresilienz in Kommunen‘ des Landes NRW ein attraktives Förderangebot zur Begrünung von Gebäuden anbieten können“, so die Oberbürgermeisterin. „Wir hoffen nun, dass viele von diesem Angebot Gebrauch machen.“

 

Die Stadt Bonn hatte im Rahmen des Sofortprogramms „Klimaresilienz in Kommunen“ des Landes NRW einen Förderantrag gestellt, der nun bewilligt wurde. Auf dieser Basis stehen insgesamt 300.000 Euro zur Verfügung, welche befristet bis zum 30. Juni 2022 zur Förderung von Maßnahmen zur Gebäudebegrünung durch die Stadt Bonn weitergeleitet werden dürfen.

 

Alle Informationen zum Förderprogramm sowie zur Antragsstellung stehen online unter www.bonn.de/klimafoerderung bereit.

Kontakt.

 

Andrea Schulte

0228 772477

Presseamt der Bundesstadt Bonn

 

 

Perspektiven des öffentlich geförderten Wohnungsbaus in Bonn

04.05.2021

Genug bezahlbaren Wohnraum zu schaffen, ist eine der größten Herausforderungen, vor der auch die Bundesstadt Bonn steht. Aus diesem Grund hatte die Stadtverwaltung die Projektgruppe „Geförderter Wohnungsbau in Bonn“ eingerichtet, die jetzt ihren Bericht zu den Perspektiven des öffentlich geförderten Wohnungsbaus vorlegt.

 

Grundsätzlich sollen maximal 30 Prozent des verfügbaren Einkommens für Miete ausgegeben werden. Denn nur dann haben die Menschen noch genügend Mittel für Lebenshaltung und Teilhabe an der Gesellschaft. Bonn ist mit hohen Mieten bundesweit eine der Städte, in der die Menschen die höchste durchschnittliche Mietbelastung haben. Von ihrem verfügbaren Einkommen geben in Bonn aber viele Menschen auch deutlich mehr aus.

Der hohen Mietbelastung steht die öffentliche Wohnraumförderung gegenüber, mit der der Staat einen Anreiz für Bauwillige schafft, um qualitativ hochwertigen Wohnraum zu begrenzten Mieten für breite Bevölkerungsschichten zu bauen. 

 

Bericht informiert über weitere Entwicklung

 

„Angemessen zu wohnen, ist eine Voraussetzung zur Teilhabe eines jeden Menschen und darf nicht vom Geldbeutel abhängen. Als wachsende, attraktive Stadt müssen wir es Menschen mit kleinerem Einkommen ermöglichen, hier zu leben und an unserer Gesellschaft teilzuhaben“, sagte Sozialdezernentin Carolin Krause bei der Vorstellung des Projektberichts „Perspektiven des öffentlich geförderten Wohnungsbaus“.

Mit dem jetzt vorgelegten Projektbericht informiert die vor zwei Jahren unter Leitung der Sozialdezernentin Carolin Krause eingerichtete Projektgruppe der Verwaltung über die Entwicklung des geförderten Wohnungsbaus und Möglichkeiten der Stärkung des öffentlich geförderten Wohnungsbaus.
 

Die Versorgung breiter Schichten der Bevölkerung mit qualitativ angemessenem und bezahlbarem Wohnraum kann aufgrund des kontinuierlichen Wegfalls von Wohnraum aus der Mietpreisbindung kaum noch gewährleistet werden. In Bonn gibt es derzeit rund 10.000 Wohnungen, die einer Mietpreisbindung unterliegen und an Menschen mit Wohnberechtigungsschein vergeben werden. Hält die derzeitige Entwicklung an, werden es im Jahr 2030 nur knapp 4.300 Wohnungen sein.

 

Maßnahmen zum Gegensteuern ergriffen

 

Im Rahmen des Projektes konnten Maßnahmen ergriffen werden, um dem Wegbrechen der Wohnungen gegenzusteuern. Ergänzend zum Bonner Baulandmodell, mit dem eine verbindliche Quote zum Bau von öffentlich geförderten Wohnungen eingeführt wurde, werden weitere Anreize gesetzt.

Mit dem neuen Erbpachtmodell werden städtische Grundstücke grundsätzlich in Erbpacht und zu einem abgesenkten Zins vergeben. Mit dem abgesenkten Zins ist ein großer Ansporn für den Bau von öffentlich geförderten Wohnungen gegeben, und die Stadt erhält auch längerfristig das Zugriffsrecht auf die Entwicklung der Grundstücke.
 

Ebenso wurde mit der Einführung des speziellen Marktpreises eine wichtige Maßnahme zur Unterstützung des öffentlich geförderten Wohnraums ergriffen. Bei der Wertermittlung zur Vergabe von städtischen Grundstücken wird zur Kompensation des wirtschaftlichen Nachteils des öffentlich geförderten Wohnungsbaus ein rechnerischer Ertragsausgleich zwischen gefördertem und frei finanziertem Wohnungsbau vorgenommen. Gleichzeitig werden Grundstücke nur noch unter der Bedingung einer insgesamt 30-jährigen Mietpreis- und Belegungsbindung vergeben.
 

Dennoch ist die Schaffung von öffentlich geförderten Wohnungsbau auch weiterhin eine Herausforderung für die gesamte Stadt. Carolin Krause: „Die Perspektiven des öffentlich geförderten Wohnungsbaus stimmen bereits seit Jahren nicht zuversichtlich. Umso mehr bin ich dankbar für die Arbeit der Projektgruppe und die Lösungen, die wir in Bonn gefunden haben. Diese werden helfen, dem Wegbrechen des geförderten Wohnungsbaus mit neuen Anreizen zu begegnen. Als Sozialdezernentin wünsche ich mir aber neben den geschaffenen Regelungen die Unterstützung der Bonnerinnen und Bonner für verstärkte Bautätigkeit im öffentlich geförderten Wohnungsbau!“

Die entsprechende Vorlage und der Bericht sind hier abrufbar.

 

Marc Hoffmann / Presseamt der Bundesstadt Bonn

 

 

 

Stadt Bonn beteiligt sich am „Wattbewerb“ -

Steigerung der PV-Leistung als Ziel

Die Stadt Bonn nimmt an dem bundesweiten Städtewettbewerb „Wattbewerb“ zum Photovoltaikzubau teil. Dieser von der Initiative Fossil Free Karlsruhe ins Leben gerufene Wettbewerb hat das Ziel, den Ausbau der Photovoltaik in den Städten deutlich voranzubringen.

 

Fossil Free ist eine internationale Bewegung, die mit öffentlichkeitswirksamen Aktionen ein gesellschaftliches Umdenken im Umgang mit fossilen Brennstoffen fordert. Namhafte Städte wie zum Beispiel Aachen, Freiburg im Breisgau, Hannover, München, Münster, Nürnberg, auch Siegburg und viele andere haben ihre Teilnahme ebenfalls zugesagt.

 

Ziel des Wettbewerbs ist die Dokumentation und der öffentliche Vergleich des Zubaus von Photovoltaikanlagen, um so auf allen Ebenen der Politik, Verwaltung und Stadtgesellschaft Anreize für zusätzliche Maßnahmen, Programme und Ressourcenbereitstellung zu schaffen. Ausgehend vom Anlagenbestand zum Stichtag 12. Februar 2021 wird der Zubau monatlich erfasst und von der Initiative auf einer Plattform visualisiert. Kriterium ist die zugebaute Bruttonennleistung der installierten Anlagen in Kilowatt (peak) bezogen auf die Einwohnerzahl. Für die Wertung wird die zugebaute Leistung auf den Ausgangsstand am Stichtag bezogen. Sie findet in zwei getrennten Kategorien statt, Großstädte ab 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner und Städte mit bis zu 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern.

 

Der Wettbewerb endet in beiden Kategorien, sobald die erste Großstadt ihre installierte Photovoltaikleistung verdoppelt hat. Voraussetzung ist, dass diese Stadt beim „Zieleinlauf“ mindestens 0,2 Kilowatt (peak) pro Kopf vorweisen kann. Damit soll verhindert werden, dass Städte mit niedrigen Ausgangswerten ein vorzeitiges Ende des Wettbewerbs herbeiführen. Den Wettbewerb gewonnen hat dann diejenige Stadt, die zu diesem Zeitpunkt den größten Zubau bezogen auf ihren Startwert verzeichnen kann.

 

Die Stadt Bonn wird mit einem Ausgangswert von 0,062 kW(p) pro Kopf an den Start gehen. Oberbürgermeisterin Katja Dörner: „Mir liegt das Thema sehr am Herzen, und ich freue mich auf einen spannenden Wettbewerb. Mit den jüngst beschlossenen Maßnahmen zur Steigerung des Photovoltaikzubaus in Bonn haben wir bereits gute Voraussetzungen für eine erfolgreiche Teilnahme geschaffen. Zukünftig werden alle Bürgerinnen und Bürger die Entwicklung über den Wattbewerb transparent nachvollziehen können.“

 

Neben einem forcierten Zubau von Photovoltaikanlagen auf den Dächern städtischer Liegenschaften sind hier das Förderprogramm Photovoltaik, der Beschluss zur Solarverpflichtung im Neubau, sowie die Ausbauinitiative „Solares Bonn“ zu nennen. Für diese Maßnahmen stehen im Haushalt 2021/2022 rund vier Millionen Euro zur Verfügung.

 

Andrea Schulte/Presseamt der Bundesstadt Bonn

 

Adelheidisschule: Ausbau und Errichtung eines Teilstandorts beschlossen

 

19.03.2021

 

Der Ausbau der Gemeinschaftsgrundschule Adelheidisschule in Bonn-Vilich und die parallele Errichtung eines Teilstandorts im Wohn- und Technologiepark (WTP) I werden wie geplant umgesetzt. Das hat der Bonner Hauptausschuss in seiner Sitzung am Donnerstag, 18. März 2021, einstimmig beschlossen.

 

Am bisherigen Standort der Grundschule werden künftig nur noch zwei Klassen pro Jahrgang unterrichtet. Derzeit wird die Adelheidisschule dreizügig geführt, der Standort muss jedoch dahingehend ausgebaut werden, dass vor dem Hintergrund des bevorstehenden Rechtsanspruchs allen Kindern ein OGS-Platz angeboten werden kann. Dadurch müssen auch die Mensakapazitäten erweitert werden.

 

Parallel zum Ausbau der Adelheidisschule wird ein Teilstandort gebaut, an dem anderthalbzügig unterrichtet wird. Bei Bedarf soll es möglich sein, zwei Züge einzuführen, mit der Perspektive, einen eigenständigen Schulstandort zu schaffen. Das Areal im Wohn- und Technologiepark I liegt etwa zwei Kilometer von der Adelheidisschule entfernt und umfasst 6.000 Quadratmeter.

 

Julia Bertenburg/Presseamt der Stadt Bonn