16.03.2023
Die Wohnpolitik insgesamt und die soziale Wohnraumförderung im Besonderen stehen in den
kommenden Jahren vor großen Herausforderungen. Als Zuzugsregion benötigt der Rhein-Sieg-Kreis bis 2030 etwa 30.000 neue Wohnungen.
Es gilt, vor allem bezahlbaren Wohnraum zu schaffen, und bereits
jetzt liegen für 2023 für den öffentlich geförderten Wohnungsbau im Rhein-Sieg-Kreis Anträge mit einem Fördervolumen in Höhe von 66,1 Millionen Euro vor. Zudem haben einige Investorinnen und
Investoren größere Baumaßnahmen im Bereich des Mietwohnungsbaus angekündigt.
Förderkonditionen des Landes verbessern sich weiter
In 2023 verbessern sich die Förderkonditionen, die das Ministerium für Kommunales, Bau und
Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen aktuell veröffentlicht hat, weiter. Regina Rosenstock, die Leiterin des Referats Wirtschaftsförderung und Strategische Kreisentwicklung des
Rhein-Sieg-Kreises, ermuntert dazu, sich zu informieren: „Vielen ist häufig gar nicht bewusst, dass sie in diesem Jahr zum förderfähigen Personenkreis zählen“.
Beispielsweise werden im Bereich der Mietwohnraumförderung die
Grunddarlehen um 15 % erhöht, womit den gestiegenen Baukosten Rechnung getragen wird. Darüber hinaus werden die Anforderungen an die notwendigen Eigenleistungen vereinfacht und reduziert. Außerdem
winken attraktive Klimabonusmodelle, sofern die Gebäude den aktuellsten Effizienzstandards entsprechen.
Ebenso sind bei selbst genutztem Wohneigentum im Bereich der Eigenheimförderung 2023 attraktivere Förderkonditionen zu verzeichnen: So sind bei der Förderung in diesem Jahr auch Singlehaushalte, Paare ohne Kinder bzw. Familien mit Kindern oder schwerbehinderten Haushaltsangehörigen berücksichtigt. Die erforderlichen Eigenleistungen werden von 15 % auf 7,5 % halbiert. Darüber hinaus kommen auch in diesem Segment attraktivere Klimabonusmodelle zum Tragen, sofern energetische Standards berücksichtigt werden.
Selbst im Bereich der Modernisierung bei Mietwohnungen und
innerhalb selbst genutztem Wohneigentum locken 2023 attraktivere Förderkonditionen. Ein besonderes Augenmerk liegt dabei auf der Installation von Photovoltaikanlagen zur mindestens anteiligen Deckung
des Eigenbedarfs im selbstgenutzten Wohnraum und zur mindestens anteiligen Allgemeinstromversorgung im Mietwohnungsbau.
Das Ministerium hat die Bagatellgrenze hierbei auf 5.000 Euro festgesetzt. Das heißt, dass kleinere Solarmodule (wie z. B. Balkonsolaranlagen) hierbei nicht bewilligt werden.
Wer darüber hinaus eine geförderte Mietwohnung beziehen möchte, benötigt grundsätzlich eine Wohnberechtigungsbescheinigung. Diese bekommt man in der Stadt, in der sich die Wohnung befindet; für die acht Gemeinden des Rhein-Sieg-Kreises ist die Wohnungsbauförderung des Rhein-Sieg-Kreises zuständig. Der Kreis selbst hat in 2022 insgesamt 460 solcher Bescheinigungen ausgestellt.
Da Schutzsuchende aus der Ukraine ebenfalls ein Anrecht auf die
Ausstellung eines Wohnberechtigungsscheins haben, ist die Tendenz seit dem vergangenen Jahr steigend, weshalb es in der Sachbearbeitung unter Umständen zu Engpässen kommen
kann.
Knapp 24 Millionen Euro Förderung in 2022
Für das vergangene Jahr kann Kreiswirtschaftsförderin Regina Rosenstock ein gutes
Förderergebnis präsentieren: Im Kreisgebiet wurde der Bau von 119 Wohneinheiten mit rund 23,8 Millionen Euro gefördert. Damit konnte die Zahl aus 2021 (rund 16,5 Millionen Euro) deutlich gesteigert
werden. Der soziale Mietwohnungsbau wurde hierbei in Bornheim sowie in Rheinbach etabliert, im Bereich der Eigenheimförderung konnten insbesondere Antragstellerinnen und Antragsteller aus Sankt
Augustin, Troisdorf, Hennef und Windeck auf Fördermittel zurückgreifen.
„Mit dem guten Förderergebnis schaffen wir nicht nur Wohnungen,
die man sich auch leisten kann“, betont Regina Rosenstock. „Wir können stolz darauf sein, für zahlreiche bewilligungsreife Anträge Förderzusagen ausgesprochen zu haben. Auch kleine und mittlere
Unternehmen in der Region profitieren von Aufträgen durch die erteilten Förderzusagen.“
Wer sein Eigenheim selbst bewohnt, bleibt mit einem letztjährigen Fördervolumen von rund 1,5 Millionen Euro fester Bestandteil der sozialen Wohnraumförderung. Wer bereits in früheren Jahren gefördert
wurde, kann von den günstigen Zinskonditionen der NRW.BANK profitieren. So wurden im abgelaufenen Jahr 41 Zinssenkungsbescheinigungen vom Rhein-Sieg-Kreis erteilt.
Weitere Informationen zu den Fördermöglichkeiten durch zinsgünstige Darlehen und damit verbundenen Tilgungsnachlässen der NRW.BANK, sowohl für Mietwohnungen als auch für selbstgenutztes Wohneigentum, gibt es bei der Wohnungsbauförderung des Rhein-Sieg-Kreises unter
02241 13-3219 oder rhein-sieg-kreis.de/wohnungsbaufoerderung.
Copyright © Pressestelle des
Rhein-Sieg-Kreises
24.1.2023
Der Bau- und Vergabeausschuss des Rhein-Sieg-Kreises tagt am 31. Januar 2023.
Die Ausschussmitglieder werden über das Programm für Instandsetzungsmaßnahmen an Kreisstraßen 2023 entscheiden.
Der Bau- und Vergabeausschuss des Rhein-Sieg-Kreises tagt am Dienstag, 31. Januar 2023, um 16:00 Uhr, im Siegburger Kreishaus, Raum Sieg/Agger, 53721 Siegburg, öffentlich.
Rita Lorenz (Pressereferentin)
08.04.2022
Rhein-Sieg-Kreis (ps) – In 2021 sind im Rhein-Sieg-Kreis rund 6.600 Immobilien im Wert von insgesamt rd. 2,26 Milliarden Euro verkauft worden. Das Investitionsvolumen hat damit - nach 2019 und 2020 - einen weiteren Höchststand erreicht. Das geht aus dem aktuellen Grundstücksmarktbericht hervor, den der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Rhein-Sieg-Kreis und in der Stadt Troisdorf jetzt vorgelegt hat.
Orientierungshilfe für den Kauf von Wohneigentum
Der Bericht listet auf, auf welchem Niveau z.B. die
Durchschnittspreise für Ein- und Zweifamilienhäuser oder Eigentumswohnungen - sortiert nach Baujahr und Wohnungsgröße - in den Städten und Gemeinden des Rhein-Sieg-Kreises
liegen.
Der mittlere Kaufpreis für ein freistehendes Einfamilienwohnhaus
beträgt z.B. rund 480.000 € mit einer mittleren Spanne von 220.000 € in den ländlichen und mit mehr als rund 600.000 € in den städtischen Bereichen. Eine Eigentumswohnung neueren Datums (Baujahr ab
2020) mit einer Größe von 71 bis 90 m² ist beispielsweise im Rhein-Sieg-Kreis durchschnittlich für rund 4.000 €/m² Wohnfläche zu haben, maximal werden in diesem Marktsegment bis zu 5.800 €/m²
Wohnfläche gezahlt.
Der Grundstücksmarktbericht enthält auch die jährlich neu
ermittelten Bodenrichtwertübersichten für alle 19 kreisangehörige Kommunen, diesmal zum Stichtag 1. Januar 2021. Das Fazit: Günstig kann man in Ruppichteroth und Windeck Eigentümerin oder Eigentümer
von Grund und Boden werden, am tiefsten müssen Interessierte rechtsrheinisch in Bad Honnef, Siegburg, Sankt Augustin Niederkassel und Troisdorf „in die Tasche greifen“. Linksrheinisch werden in
Alfter und Bornheim die höchsten Preise erzielt.
Auch im ländlichen Bereich wird’s
teurer
Der Immobilienmarkt zeigt sich weiterhin unbeeindruckt von der Corona-Pandemie und der steigenden Inflation. Trotz der angespannten Lage konnten im vergangenen Jahr gegenüber den Vorjahren erneut deutliche Preissteigerungen festgestellt werden. Insbesondere die Bodenpreise für Bauland stiegen im Rhein-Sieg-Kreis deutlich an. Sowohl in einigen ländlichen als auch in den städtischen Bereichen waren es über 20 %.
„Das Angebot an Baulandflächen ist weiterhin knapp – insbesondere
in den Städten des Rhein-Sieg-Kreises“, stellt Martin Kütt, Vorsitzender des Gutachterausschusses, fest. Und weiter: „Mittlerweile ist die rasante Preissteigerung am Grundstücks- und Immobilienmarkt
nicht mehr nur auf stark nachgefragte Städte beschränkt.“
In den ländlichen Bereichen des Rhein-Sieg-Kreises ist der Anteil an verfügbaren Baugrundstücken zwar höher als in den Städten und auch das Wertniveau ist in den ländlichen Bereichen immer noch
deutlich niedriger, aber die Nachfrage und der Preisanstieg schreitet ebenso rasant voran.
Transparenz seit drei Jahrzehnten
Seit über 30 Jahren sorgt der Grundstücksmarktbericht mit Informationen zum Preisniveau für
Markttransparenz. Der Report liefert aber nicht nur die „absoluten“ Zahlen zum Immobilienmarkt, sondern ermittelt auch die Entwicklung gegenüber dem Vorjahr.
Basis für die Auswertungen sind die Kaufverträge. Ob Übertragung
von Grundeigentum, von Lasten und Rechten oder die Begründung von Erbbaurechten - das Baugesetzbuch regelt, dass Kaufverträge u.ä., aber auch Enteignungsbeschlüsse, in Abschrift an den
Gutachterausschuss gehen. Die in den Verträgen enthaltenen Grundstückstransaktionen werden anonymisiert in einer Datenbank erfasst. Diese „Kaufpreissammlung“ bildet dann die Basis für die
Auswertungen.
Der Grundstücksmarktbericht 2022 und die aktuellen
Bodenrichtwerte können ab sofort unter boris.nrw.de kostenfrei eingesehen werden. Zum Vergleich stehen Grundstücksmarktberichte
vergangener Jahre bereit. Fragen (auch zum Gutachterausschuss) beantwortet die Geschäftsstelle unter 02241 13-2794 oder gutachterausschuss@rhein-sieg-kreis.de.
Weitere Informationen: gars.nrw/.
Rita Lorenz (Pressereferentin)
21.01.2022
Um der steigenden Nachfrage nach bezahlbarem und barrierearmen Wohnraum nachzukommen, wurden
für den Rhein-Sieg-Kreis in 2021 mehr als 34 Millionen Euro bereitgestellt. Die Mittel stammen aus dem Programm zur Wohnraumförderung des Landes NRW. Gefördert werden soll der Bau von Mietwohnungen
oder die Schaffung von Eigentum, aber auch die Modernisierung und Umgestaltung sowie Wohnraum für Menschen mit Behinderung.
Von diesem Gesamtbudget konnte der Kreis in 2021 über 16,5 Millionen Euro Investorinnen und Investoren bewilligen, die Anträge auf Wohnraumförderung gestellt hatten.
Im Vergleich zu den Vorjahren blieb das Förderergebnis damit aber hinter den Erwartungen
zurück: 2020 bewilligte der Rhein-Sieg-Kreis noch Anträge mit einem Volumen in Höhe von 24,8 Millionen Euro, in 2019 waren es 24,5 Millionen.
Investierende stehen für 2022 bereit
Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes NRW will die
bestehenden Förderkonditionen zu einzelnen Förderbausteinen anpassen. Laut einem vorliegenden Eckpunktepapier soll es beispielsweise 2022 eine wesentliche Erhöhung der Fördergrundpauschalen
geben.
So liegen der Abteilung Wohnungsbauförderung des Rhein-Sieg-Kreises für 2022 bereits vier Förderanträge mit einem Volumen von rund 8,1 Mio. € vor, welche die Antragstellenden in dieses Jahr verschoben haben. Ferner haben bereits weitere Investorinnen und Investoren angekündigt, in 2022 Anträge für den Bau von neuem Mietwohnraum zu stellen.
Insgesamt stehen dem
Rhein-Sieg-Kreis aus dem Wohnraumförderungsprogramm des Landes in 2022 Fördermittel in Höhe von 32 Millionen Euro zur Bewilligung zur Verfügung.
Eigenes Förderprogramm für den östlichen Rhein-Sieg-Kreis
Zusätzlich zum Landesprogramm hat der Rhein-Sieg-Kreis im März 2021 eine kreiseigene
Förderrichtlinie für die Gemeinden Windeck, Much, Ruppichteroth, Eitorf und Neunkirchen-Seelscheid ins Leben gerufen. Ziel ist es, nicht nur weiteren Wohnraum zu schaffen oder Leerständen entgegen zu
wirken. Der Rhein-Sieg-Kreis will hiermit auch Investierende animieren, die vom Land bereitgestellten Fördermittel gerade auch in den ländlichen Regionen einzusetzen. Das Förderprogramm des
Rhein-Sieg-Kreises ist in dieser Form und Ausgestaltung landesweit einmalig.
Die Gemeinnützige
Wohnungsbaugesellschaft für den Rhein-Sieg-Kreis mbH hat bereits Gespräche mit der Gemeinde Ruppichteroth aufgenommen, um dort geförderte Wohnungen zu errichten.
Parallel dazu haben die
Gemeinden Windeck und Much die Kreisverwaltung über mögliche Baugrundstücke informiert. Hier wird nun geprüft, ob diese Grundstücke für eine Fördermaßnahme in Frage kommen.
Rita Lorenz (Pressereferentin)
Copyright © Pressestelle des Rhein-Sieg-Kreises
22.04.2021
Rhein-Sieg-Kreis (db) – Das Bauaufsichtsamt des Rhein-Sieg-Kreises bietet zwei neue Online-Services an. Einerseits können Interessierte eine Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis und andererseits Akteneinsicht in abgeschlossene Bauakten online beantragen.
Wer ein Grundstück kaufen möchte, sollte sich vorher erkundigen, ob es eine Baulast für dieses Grundstück gibt. Für alle Grundstücke gibt es ein zentrales Verzeichnis beim zuständigen Bauamt, in dem alle Baulasten verzeichnet sind. Eine Baulast ist eine Verpflichtung, die für das betreffende Grundstück gilt: Der Eigentümer ist dadurch verpflichtet, bestimmte Tätigkeiten auf seinem Grundstück zu tun, zu unterlassen oder zu dulden.
Die örtlichen Gegebenheiten können dazu führen, dass eine Bebauung nicht wie gewünscht erfolgen kann, beispielsweise wenn der Abstand zum Nachbargrundstück zu gering würde. Die Baulast stellt dabei ein Instrument dar, mit dessen Hilfe dem Eigentümer eines Grundstücks ermöglicht wird, seine baulichen Vorstellungen doch noch realisieren zu können. So könnte bei fehlenden Abstandsflächen eine Baulast auf dem Nachbargrundstück eingetragen werden, wenn der Nachbar zustimmt und eine ausreichende Fläche vorhanden ist. Dann wäre im Ergebnis der zu geringe Abstand kein Problem mehr. Ein anderes Beispiel ist die Erschließungsbaulast, die den Grundstückseigentümer verpflichtet, eine bestimmte Fläche als Zugang, Zufahrt oder für die Durchführung von Leitungen zugunsten eines Dritten zur Verfügung zu stellen.
Auskünfte aus dem Baulastenverzeichnis erhalten alle Personen, die ein berechtigtes Interesse nachweisen können. Diese Einsicht in das Verzeichnis kann über die Homepage des Rhein-Sieg-Kreises ab sofort unter rhein-sieg-kreis.de/baulast beantragt werden.
Ebenfalls online kann eine Einsicht in abgeschlossene Bauakten beantragt werden. Dieser Service steht der Eigentümerin oder dem Eigentümer eines Grundstückes unter rhein-sieg-kreis.de/bauakten zur Verfügung. Mit einer Vollmacht können auch Dritte diesen Service nutzen.
Das Bauaufsichtsamt des
Rhein-Sieg-Kreises ist zuständig für die Gemeinden Alfter, Eitorf, Much, Neunkirchen-Seelscheid, Ruppichteroth, Swisttal, Wachtberg und Windeck. Die Städte im Kreisgebiet haben eigene
Bauämter.