WILLKOMMEN!
Die Bezirksgruppe Bonn-Rhein-Sieg des Bundes Deutscher Baumeister, Architekten + Ingenieure e.V. heißt Sie willkommen!
08.02.2021
Was gibt es für Immobilienbesitzer*innen bei einer energetischen Sanierung zu beachten? Der Referent Lars Klitzke,
Energieberater Bonner Energie Agentur, zeichnet ausgehend vom IST-Zustand des Gebäudes einen möglichen Sanierungsfahrplan auf.
Alle wichtigen Aspekte zum energieeffizienten Umbau mit entsprechenden Fördermitteln werden mit Blick auf zukünftige Nutzungen beleuchtet. Verschiedene energetische Sanierungsmöglichkeiten werden
erläutert, so kleine Lösungen bis hin zu architektonisch anspruchsvollen Gesamtlösungen – nachhaltig und zukunftsfähig.
Mehr Infos: Termine BEA
Text der Petition
Mit der Petition wird ein klima- und sozialverträglicher Bausektor gefordert. Durch ein umfassendes Maßnahmenpaket wird vollständig auf nachhaltiges Bauen und Betreiben von Gebäuden umgestellt, um die Pariser Klimaschutzziele zu erreichen und die Lebensqualität unserer gesamten Umwelt zukunftssicher zu gestalten. Vordringlich werden elementare Änderungen vollzogen bezüglich Baustoffen, Kreislauffähigkeit, Ökobilanzierung, Bestandsschutz, Biodiversität, Bildung/Lehre und Bedarfsplanung.
Begründung
Der ökologische Fußabdruck von Gebäuden ist höher als viele denken: Bau und Betrieb von Gebäuden verursachen in Deutschland ca. 40% des CO2-Ausstoßes, 52% unseres Müllaufkommens und verbrauchen 90% der mineralischen, nicht nachwachsenden Rohstoffe in der Baustoffproduktion (Quellennachweis architects4future.de). Um dies zu ändern, muss Deutschland eine umfassende Bauwende einleiten. Effektive Veränderungen werden vor allem mit Gesetzen erreicht. Das Verantwortlichmachen des Einzelnen und punktuelle Förderung genügen nicht. Die aktuellen baupolitischen Rahmenbedingungen sind unzureichend und so nicht konform mit den Zielen der Pariser Klimakonferenz.
Mehr Info: www.architects4future.de/petition-bauwende-jetzt
Sofort Unterschreiben: Petition
Zu den Wahlen zur AKNW-Vertreterversammlung treten Thomas Gramlich, Manuela Gerke-Körting und Kay Künzel an. Thomas & Manuela bilden gemeinsam mit zwei weiteren Partnern die Partnerschaftsgemeinschaft Planquadrat-Architekten in Bonn. Kay Künzel ist nicht nur freischaffender Architekt mit seinem Büro raum für architektur, sondern auch Professor an der IUBH und Dozent und Referent. Alle KandidatInnen stehen also mitten im (Architektur)Leben und können so die Interessen der AKNW-Mitglieder bestens vertreten.
Mehr Informationen zur Wahl, unserem Spitzenkandidaten Ernst Uhing, unserem Spitzenteam und unseren Inhalten gibt es auf unserer Website www.kammerwahl2020.nrw.
Die Regierungskoalition hat u.a. beschlossen, dass befristet für die Zeit vom 01. Juli 2020 bis zum 31. Dezember 2020 die Umsatzsteuer von 19 % auf 16 % (der ermäßigte Umsatzsteuersatz für z.B. Lebensmittel von 7 % auf 5 %) abgesenkt wird.
Der Bund Deutscher Baumeister hat zusammen mit der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BDO ein Merkblatt mit den wichtigsten Antworten für Planungsbüros zur Umsetzung der Absenkung der Umsatzsteuer zusammengestellt, das wir Ihnen anliegend beifügen.
Dieses Merkblatt ist auch im internen Bereich der Homepage www.baumeister-online.de für BDB-Mitglieder abrufbar. Dort finden Sie außerdem den Entwurf des entsprechenden Erlasses des Bundesministeriums der Finanzen, welcher weitere Fragen behandelt.
Achtung: Für NRW gelten neue Baustellenregeln!!!
Zu dem Thema hält sowohl unser Bundesverband eine ständig aktualisierte Webseite bereit:
als auch unser Landesverband:
Aktuelle Hinweise zu
den Auswirkungen der Corona-Epidemie
Einen Aushang für die Baustelle oder Ihr Büro können wir Ihnen als ersten Schritt empfehlen.
Wer noch einen Mundschutz oder ein Visier für den Bauhelm braucht, hier eine DIY Anleitung (also zum selber basteln):
Der neue "Bundespreis Umwelt und Bauen" soll nachhaltige Projekte auszeichnen, die als Vorbild dienen sollen. Für den Preis können sich alle Akteure des Bereiches Bauen bewerben.
Um die Breite des nachhaltigen Bauens zu zeigen, umfasst der Bundespreis die Kategorien
"Wohngebäude", "Nicht-Wohngebäude", "Quartiere" und "Nachhaltigkeit und Innovationen".
Besonders im Fokus der ersten beiden steht die energetische Sanierung von Bestandsbauten, weil hier aus Sicht des Klimaschutzes der größte Handlungsbedarf besteht. Neben diesen Wettbewerbskategorien
vergeben BMU und UBA noch drei Sonderpreise für besonders innovative Ansätze. Unter den Stichworten "Resilienz" und "Suffizienz" geht es um die Anpassung an den Klimawandel und um Strategien zur
Verringerung des Ressourceneinsatzes. Auch sollen Bauvorhaben honoriert werden, die Aspekte der Biologischen Vielfalt in besonderer Weise berücksichtigen und damit einen substanziellen Beitrag zum
Schutz und zur Umsetzung von "Stadtnatur" leisten. Das dritte Feld "Gebäudehülle & Bauprodukt" ist für neuartige Lösungen mit innovativen Materialien und Baukonstruktionen
gedacht.
Teilnahmebedingungen: Aufgrund der thematischen Breite sind alle Akteure des Baubereichs eingeladen, sich zu bewerben: von Bauherren und Bauträgern über Büros für Architektur, Gebäudetechnik-, Stadt- oder Landschaftsplanung bis hin zu Herstellern oder Forschungseinrichtungen. Die Ausschreibung richtet sich an in Deutschland realisierte Bauwerke oder Quartiere in fortgeschrittener Planung; Mehrfachbewerbungen in verschiedenen Kategorien sind möglich.
Die Bewerbungsfrist läuft bis zum 15. April 2020.
Mehr Informationen siehe unter Fachliches
Die KfW hat alle bereits veröffentlichten "Fachinformationen" zur Spruchpraxis, Auslegung bzw. Anwendung in den EBS-Programmen sowie Hinweise für das "EBS-Prüftool" übersichtlich zusammengefasst und thematisch sortiert. Dabei wurden Themen, die in der Zwischenzeit in andere Dokumente übernommen wurden oder nicht mehr gültig sind, entsprechend kenntlich gemacht.
Das entstandene KfW-Infoblatt mit der Zusammenfassung wurde im KfW-Partnerportal als Arbeitshilfe für Architekten, Bauingenieure und Energieberater veröffentlicht (https://www.kfw.de/partner/KfW-Partnerportal/Architekten-Bauingenieure-Energieberater/Arbeitshilfen-Service/Arbeitshilfen-Präsentationen/Arbeitshilfen/index.jsp). Das KfW-Infoblatt wird zeitnah im Download-Bereich der Expertenliste zusätzlich zu den bisherigen fünf veröffentlichten KfW-Informationen zur Verfügung gestellt.
BDB weitet Angebot der kostenfreien Erstberatung exklusiv für BDB-Mitglieder aus – ab sofort auch Erstberatung zu Honorarfragen zu Architekten- und Ingenieurleistungen möglich.
Ab sofort weitet der BDB das Angebot der kostenfreien Erstberatung exklusiv für BDB-Mitglieder massiv aus. Fortan können Sie sich nun auch zu Grundsatzfragen der Honorarordnung und zu Fragen zur HOAI-konformen Abrechnung von Architekten- und Ingenieurleistungen erstberaten lassen.
Als Experte konnte der BDB hierfür Dipl.-Ing. Alois Strohmayr (Foto) gewinnen, der seit 2004 als von der Industrie- und Handelskammer Schwaben öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Honorare der Leistungen der Architekten und Ingenieure tätig ist. Zudem ist Herr Strohmayr Mitglied der XI. Vertreterversammlung der Architektenkammer Bayern und dort als Mitglied der Arbeitsgruppe Vergabe und Wettbewerb aktiv.
Das neue attraktive Angebot ist eine wichtige Ergänzung zur kostenfreien juristischen Erstberatung, die der BDB bereits seit Jahren seinen Mitgliedern als exklusiven Service anbietet. Diese umfasst ein bis zu 20-minütiges Beratungsgespräch mit Herrn Rechtsanwalt Bernd R. Neumeier, einem spezialisierten Anwalt für das Architekten- und Ingenieurrecht von der Berliner Kanzlei Wagensonner. Herr Neumeier ist seit über zwanzig Jahren ausschließlich im Bau- und Architektenrecht tätig und berät mittelständische Architektur- und Ingenieurbüros im In- und Ausland.
Im Übrigen ist auch das neue Erstberatungsangebot für Sie als BDB-Mitglied kostenfrei.
Bitte beachten Sie unbedingt, dass dieses ausschließlich über die Vermittlung der Bundesgeschäftsstelle entweder telefonisch unter 030/841897-0030/841897-0 oder per
E-Mail an info@baumeister-online.de in Anspruch genommen werden kann.
Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission gegen die HOAI: Verbändeanhörung bestätigt Unentbehrlichkeit der Honorarordnung
Ein nächster wichtiger Schritt bei den massiven Bemühungen zur Abwehr des eingeleiteten Vertragsverletzungsverfahrens (VVV) der EU-Kommission wegen der HOAI war eine Verbändeanhörung im Bundeswirtschaftsministerium am 19. August 2015. Durch die Anhörung ist bestmöglich sichergestellt, dass bei der Stellungnahme des Ministeriums an die EU-Kommission zum VVV, die bis Mitte September 2015 erarbeitet werden muss, sämtliche für Architekten und Ingenieure relevanten Aspekte Beachtung finden.
Seitens der Bundesregierung wurde das federführende Bundesministerium für Wirtschaft und Energie durch die zuständige Abteilungsleiterin Dr. Sabine Hepperle sowie die Referatsleiter Dr. Thomas Solbach und Dr. Kirstin Pukall vertreten, die auch die Anhörung moderierte. Das mitberatende Bundesbauministerium wurde durch den zuständigen HOAI-Experten des Hauses, Karl-Heinz Collmeier, repräsentiert.
Alle bei der Anhörung anwesenden Kammern und Planerverbände sprachen gegenüber der Bundesregierung mit einer Stimme und lieferten ihr mit einer gut abgestimmten Argumentation umfangreiches Material, um das VVV der EU-Kommission möglichst rasch zum Scheitern zu bringen. Im Mittelpunkt der Anhörung stand der von den Kammern und Verbänden dargelegte unmittelbare Zusammenhang des Nachweises von Planungs- und Bauqualität mit der Festschreibung von HOAI-Mindestsätzen, was anhand von Erfahrungswerten seitens der Versicherungswirtschaft bestätigt wurde. Zudem wurde durch internationale Belege bestätigt, dass Honorarordnungen mit verbindlichen Mindestsätzen keinerlei Hindernis für die Niederlassungsfreiheit darstellen.
Gerade der BDB war bei der Anhörung durch eine starke Expertendelegation vor Ort vertreten, die von Präsident Hans Georg Wagner angeführt wurde und die weiteren Präsidiumsmitglieder Walter von Wittke, Hartmut Miksch und Christoph Schild sowie Hauptgeschäftsführer Herbert Barton und den Referenten in der Bundesgeschäftsstelle Tobias Hintersatz umfasste.
Selbstverständlich werden wir Sie in den BDB-Medien fortlaufend aktuell über die neuesten Entwicklungen zum VVV informieren.