Die IK-Bau NRW informiert:

Empfehlungen zur Sicherstellung der Schutzwirkung von Wärmedämmverbundsystemen (WDVS) aus Polystyrol

Wie die IK-Bau NRW am 30.7. mitteilte, hat die Bauministerkonferenz ein Merkblatt (Stand: 18.06.2015) veröffentlicht, das Bezug nimmt auf Einzelfälle, bei denen Fassaden mit Wärmeverbundsystemen aus Polystyrol in Brand geraten sind. Die Bauministerkonferenz hat sich dieser Problematik angenommen und bestätigt, dass entsprechend der Zulassung hergestellte WDVS mit Polystyrol-Dämmstoffen sicher sind. Darüber hinaus wurde ein Forschungsauftrag unter Beteiligung von Vertretern der Feuerwehren initiiert. Bis konkrete Ergebnisse vorliegen, werden Maßnahmen für Bestandsbauten mit Fassadensystemen aus Polystyrol empfohlen, die die Eigentümer oder andere Verfügungsberechtigte eigenverantwortlich umsetzen können. Das Merkblatt ist im DIBt-Newsletter 03/2015  zu finden. Im gleichen Newsletter wird ergänzend über die „Konstruktive Ausbildung von Maßnahmen zur Verbesserung des Brandverhaltens von als "schwerentflammbar" einzustufenden Wärmedämmverbundsystemen mit EPS-Dämmung“ informiert. Mit der Weitergabe dieser Information kommt die Kammer auch einer Aufforderung des Ministeriums für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen nach.

 

EuGH-Urteil zum Bauproduktenrecht – Mehrbelastung von Planern ausschließen

 

Die Bundesingenieurkammer hat sich gemeinsam mit anderen Kammern und Bauverbänden an den Vorsitzenden der Bauministerkonferenz, den sächsischen Staatsminister des Innern, gewandt. Die Betroffenen eint die Sorge, dass als Konsequenz des EuGH-Urteils (Rechtssache C-100/13) das Bauordnungsrecht im Hinblick auf europarechtliche Regelungen zu Bauprodukten so geändert werden könnte, dass die Verantwortung für Prüfung und Nachweis von Produkteigenschaften ungerechtfertigter Weise auf Bauherr/Investor, Planer und Ausführende übertagen wird. Weiterhin erwarten die Unterzeichner, dass sich die Bauministerkonferenz vordringlich dafür einsetzt, dass die technischen Erfordernisse zur Erfüllung der Anforderungen gemäß der Basic Requirements der EU-Bauproduktenverordnung europaweit anwendbar in die europäische Bauproduktennormung ohne weitere einzelstaatliche Regelungen schnellst möglich aufgenommen werden. Mit dem entsprechenden Schreiben, das im untenstehenden Link online  zu finden ist, wird ein Engagement fortgesetzt, das die Kammern und Verbände auch bereits gegenüber der EU-Kommission vorgetragen.

 

Download des DIBT-Newletters:


https://www.dibt.de/de/dibt/data/newsletter/03_2015.pdf


Download Informationen zur Umgestaltung des deutschen Bauordnungsrechts hinsichtlich europarechtlicher Regelungen zu Bauprodukten (Schreiben an die Bauministerkonferenz - 23.07.2015):

http://www.ikbaunrw.de/mitglieder/detail/article/umgestaltung-des-bauordnungsrechts-europaeische-anforderungen/